Themenüberblick
Für eine Interkommunale Zusammenarbeit sind grundsätzlich sämtliche Handlungsfelder kommunalen Handelns geeignet. Es gilt der Grundsatz, dass all das, was eine Kommune allein erledigt, Sie auch in Kooperation mit anderen erledigen kann.
So kommen zunächst sämtliche Bereiche der klassischen gemeindlichen Verwaltung für eine IKZ in Betracht. Hier gibt es für nahezu alle Verwaltungsbereiche gute Beispiele unter den hessischen Kommunen für erfolgreiche Kooperationen.
Neben der Zusammenführung klassischer Ämter und Aufgaben wie Standesämter, Stadtkassen, Ordnungs- oder Personalämter sind auf die örtlichen Verhältnisse und/oder besondere – auch neue – Aufgabenstellungen der Kommunen besondere Kooperationsmodelle entwickelt worden, wie beispielsweise von der Stadt Taunusstein und seinen Nachbarkommunen ein „Gemeinsames Beratungs- und Dienstleistungszentrum im Rahmen der Haushaltswirtschaft auf der Grundlage der doppelten Buchführung“
Neben der eigentlichen Kernverwaltung bieten sich aber vielfältige weitere Bereiche kommunalen Handelns für eine IKZ an.
So hat mittlerweile eine ganze Reihe von Kommunen den Bauhof in den Focus Ihrer Betrachtungen und Überlegungen gerückt. Dabei darf aber nicht verschwiegen werden, dass eine Bauhof-Kooperation eine sehr anspruchsvolle Form der IKZ darstellt, wie dieses Gespräche mit Verantwortlichen der gegenwärtig in der Entwicklung befindlichen Projekte deutlich belegen.
Auch der Bereich des Brandschutzes und Feuerwehrwesens bietet ein breites Feld für effektive Kooperationen. Allerdings sind bisher erst zwei vom Land geförderte Kooperationen vorhanden und zwar je eine im Kreis Offenbach und im Lahn-Dill-Kreis. Eine weitere wird gegenwärtig im Bereich Fulda auf den Weg gebracht.
Die Breitbandversorgung ist gegenwärtig auf der Agenda vieler staatlicher wie auch kommunaler Stellen. Aufgrund der Komplexität dieses Vorhabens und der rechtlichen wie tatsächlichen Schwierigkeiten drängt sich eine Interkommunale Kooperation in diesem Bereich förmlich auf. Die Praxis in Südhessen und insbesondere in Mittelhessen bestätigt diese Aussage eindrucksvoll.
Ebenso ist die Interkommunale Zusammenarbeit eine sehr geeignete und erfolgversprechende Form bei der Schaffung und Führung von Gewerbegebieten sowie Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Beide – Gewerbegebiete wie Wirtschaftsförderungsgesellschaften – sollen zukünftig bei Interkommunaler Zusammenarbeit auch finanziell nach der „Rahmenvereinbarung“ gefördert werden.
Letztlich drängen sich alle denkbaren Formen der Organisation der Kommunen im Bereich des Tourismus und Fremdenverkehrs für eine Interkommunale Zusammenarbeit förmlich auf.
Ein weites Feld besteht für IKZ auch bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, wie dieses hessenweit sehr zahlreiche Wasserbeschaffungsverbände und Abwasserverbände seit sehr vielen Jahren beseitigen. Neuere Anforderungen, wie die Umstellung des Gebührensystems auf die sog. „Gesplittete Abwassergebühr“ lassen sich vorteilhaft in Kooperationen durchführen. Allerdings werden die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nicht finanziell gefördert.
Die vorstehende Darstellung ist keines falls abschließend. Weitere Bereiche sind für IKZ geeignet oder denkbar. Auch neu auf die Kommunen zukommende Aufgaben und Herausforderungen sollen stets auf die Möglichkeit der Interkommunalen Zusammenarbeit hin untersucht werden.