
ARGE Doppik
In den hessischen Kommunen war bis spätestens zum 01.01.2009 die Verwaltungsbuchführung oder alternativ eine doppelte Buchführung (Doppik) einzuführen. Einige Kommunen hatten bereits vor diesem verbindlichen spätesten Termin von der bis dahin verbindlichen Kameralistik Abschied genommen und auf die Doppik umgestellt. Zum Stichtag 01.01.2009 haben sich nahezu alle hessischen Kommunen für die Doppik statt der Verwaltungsbuchführung entschieden.
Nachdem seit Generationen von Verwaltungsmitarbeitern die Kameralistik die allseits anzuwendende und in den Ausbildungsgängen vermittelte Form des Haushalts- und Kassenwesens war, stellte dieser Wechsel die Verwaltungen und ihre Mitarbeiter vor völlig neue und bis dahin unbekannte Herausforderungen aber auch Probleme. Es war ein völlig neuartiges Haushalts- und Kassenrecht anzuwenden, welches für die Verwaltungen neuartige Kenntnisse erforderte, die den Mitarbeitern in den aller meisten Fällen bis dahin nicht vermittelt waren.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund führte für seine Kommunen gemeinsam mit einem Wirtschaftsberatungsunternehmen und mit Unterstützung der Kommunalabteilung des Hessischen Innenministeriums sog. „Geleitzugprojekte“ durch, in denen mit den Projektverantwortlichen aus den Kommunen über einen längeren Zeitraum die Grundlagen und Erfordernisse für die Einführung der Doppik erarbeitet und die Bediensteten auf die neuen Herausforderungen vorbereitet wurden. Dennoch gab es vielfältige und teilweise sehr tief gehende, ungelöste Fragestellungen, die häufig eine Einschaltung von Beratungsunternehmen mit entsprechend hohen Kosten notwendig machte. In einer sehr bemerkenswerten Weise haben Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis auf diese Situation reagiert.
Hier wurde im Jahr 2009 von den Städten Taunusstein, Bad Schwalbach und den Gemeinden Hohenstein, Heidenrod und Schlangenbad ein „Gemeinsames Beratungs- und Dienstleistungszentrum zur Unterstützung der Aufgabenerledigung im Rahmen der Haushaltswirtschaft auf der Grundlage der doppelten Buchführung“ geschaffen. Die Einrichtung dieser Arbeitsgemeinschaft (ARGE-Doppik) wurde im September 2009 mit einem Zuweisungsbescheid in Höhe von 100.000 € vom Land Hessen gefördert.
Eine solche Einrichtung ist modellhaft und vereint speziellen Wissenstransfer in die Städte und Gemeinden mit dem Aspekt einer allgemeinen Qualitätssteigerung bei gleichzeitig überschaubaren und im Vorhinein kalkulierbaren Kosten.