
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien stehen seit dem durch die Atomkatastrophe in Fukushima bewirkten Atomausstieg in Deutschland in sehr starkem Maße im Fokus von Energieversorgungsunternehmen, Investoren sowie auch von Kommunen.
Während in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrtausends in Kommunen vielfach noch die Meinung vorherrschte, Windkraftanlagen im Sichtbereich der eigenen Kommune müssten in jedem Fall verhindert werden, ist mittlerweile ein Umdenken eingetreten: Kommunen bemühen sich aus unterschiedlichen Beweggründen um Standorte für Windkraftanlagen auf ihrem (gemeindeeigenen) Gebiet. Dabei steht vielfach das Gelingen der Energiewende als aber auch die Erzielung von lukrativen Einnahmen für den kommunalen Haushalt als Motiv des Handelns im Vordergrund.
Die in den Jahren 2012 und 2013 erkennbaren teils massiven Bemühungen der Kommunen um die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in den Regionalplänen belegen diese Aussagen deutlich.
Mittlerweile ist auch eine rasche Zunahme von Projekten zu verzeichnen, in denen Kommunen in Kooperation mit anderen Kommunen Investitionen in Erneuerbare Energien planen. Dabei macht die Kooperation in diesem Bereich wirtschaftlich sehr viel Sinn. Durch Interkommunale Zusammenarbeit lassen sich erhebliche Synergien erzielen.
Sowohl bei den planungsrechtlichen Schritten, bei der Suche und Auswahl geeigneter Partner für Planung und Umsetzung von Projekten, bei der Einbeziehung der Bevölkerung wie der kommunalpolitischen Gremien in die Planungen und bei der Erzielung von Akzeptanz für Energieanlagen in Bürgerschaft und Kommunalpolitik, aber auch bei der Aufbringung der erheblichen finanziellen Mittel ist ein abgestimmtes gemeinsames Handeln von Kommunen, also Interkommunale Zusammenarbeit im wahren Sinne des Begriffs, von unschätzbarem Vorteil.
Aus diesen Gründen war bei den entscheidungsrelevanten Personen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sehr schnell die Bereitschaft vorhanden, die Interkommunale Zusammenarbeit von Kommunen im Bereich der Erneuerbaren Energien nach dem Programm „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ finanziell zu fördern.
Bei den Überlegungen zu einem Engagement in Erneuerbare Energien sind die einschränkenden Voraussetzungen des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung zu berücksichtigen.
Dabei sind die nach § 121 Abs. 1 relativ restriktiven Regelungen für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden für die Erzeugung, Speicherung und Einspeisung erneuerbarer Energien sowie der Verteilung von hieraus gewonnener thermischer Energie gem. § 121 Abs. 1a gelockert worden. Die Gemeinden dürfen sich danach in den vorgenannten Feldern betätigen, wenn die Betätigung innerhalb ihres Gemeindegebietes oder im regionalen Umfeld in den Formen interkommunaler Zusammenarbeit und unter Beteiligung privater Dritter erfolgt. Die Beteiligung der Gemeinden soll dabei einen Anteil von 50 Prozent nicht übersteigen. Die wirtschaftliche Beteiligung der Einwohner soll ermöglicht werden.
Es empfiehlt sich sehr, die Erfüllung der Voraussetzungen des § 121 HGO für das angedachte eigene Projekt besonders sorgfältig zu prüfen.
Die Einbeziehung der Einwohner kann in vielfältigen Formen erfolgen, beispielsweise über genossenschaftliche Modelle oder Anteile in Form von Zertifikaten, sog. Solar- oder Windkraftbriefen oder ähnlichen Formen und Ausprägungen.
Dabei führt die Einbeziehung der Einwohner i. d. R. zu einer höheren Akzeptanz der Anlagen in der Bevölkerung. Außerdem ist dem Gedanken der regionalen Wertschöpfung ein besonderes Augenmerk zu widmen.
Bereits gegen Ende des Jahres 2012 ist der erste Förderantrag für einen Solarpark beim Innenministerium eingegangen. Dieses Vorhaben wird von sechs Kommunen, mit zusammen 50 Prozent der Anteile, einer Bürgergenossenschaft mit 30 % sowie einem Energieversorgungsunternehmen mit 20 % der Anteile gemeinsam getragen.
(vgl. hierzu im Einzelnen auf dieser Website unter IKZ – Fachvorträge – 5. Fachvorträge Kongress 10.10.12 – 7. Vortrag Bgm Peter Gefeller, Stadt Staufenberg; Uwe Kühn Geschäftsführer Energiegesellschaft Lumdatal GmbH – Auftrag ausgeführt! – Ziele des hessischen Energiegipfels umgesetzt – Die Energiegesellschaft Lumdatal GmbH – Ein Praxisbeispiel).