
Feuerwehr
Den Feuerwehren kommt innerhalb der örtlichen Gemeinschaft traditionell eine hohe Bedeutung zu. Dieses ist im Wesentlichen in der stetigen Bereitschaft zur Erbringung von Hilfeleistungen für die Bevölkerung begründet, die in Not- und Katastrophenfällen der Öffentlichkeit de utlich vor Augen geführt werden. Jeder Bürger kann irgendwann einmal auf die Hilfeleistungen der Feuerwehren angewiesen sein. Des Weiteren sind die Feuerwehren in der örtlichen Gemeinschaft ein wichtiger Kulturträger. Die Arbeit der Jugendfeuerwehren mit Kindern und Jugendlichen stellt in jeder Gemeinde einen sehr wichtigen Beitrag der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit dar
Dieser grundsätzlichen Bedeutung des Feuerwehrwesens entsprechend hat der Hessische Landesgesetzgeber im dem „Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ (HBKG) Regelungen für die Aufstellung, die Aufgaben, die Organisation, die Ausrüstung sowie für Hilfsfristen aufgestellt und die Aufgabe des örtlichen Brandschutzes auf die Gemeinden, gemeindeübergreifende Aufgaben des sog. Überörtlichen Brandschutzes auf die Landkreise übertragen.
Aus diesen Gründen sind die Feuerwehren an gesetzliche Vorgaben gebunden, die zu berücksichtigen sind.
Dennoch eignet sich das Feuerwehrwesen für Kommunen jeglicher Größenklasse in besonderem Maße für Interkommunale Zusammenarbeit.
Zunächst ist es sehr wichtig den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren die Bedeutung der Interkommunalen Zusammenarbeit deutlich zu machen und hierbei die Aspekte der Qualitätssteigerung sowie des zielgerichteteren Einsatzes knapper finanzieller Mittel im Sinne einer Allokation herauszustellen. Wichtig erscheint es zudem, deutlich und glaubhaft zu vermitteln, dass IKZ kein Vorbote einer zwangsweisen Fusionierung von Feuerwehren ist.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation im Feuerwehrwesen ist eine tatsächliche Standardisierung von Geräten und Bekleidung, ggfs. auch Standardisierung von unterschiedlichen Einsatzkonzepten.
Auch hierzu wird es möglicherweise einiger Überzeugungsarbeit bedürfen, denn die Feuerwehrangehörigen werden gute Gründe für die bisherige Auswahl ihrer Fahrzeuge, Geräte und Bekleidung haben und auf ihre bewährten Einsatzkonzepte verweisen.
Grundsätzlich sind vielfältige Bereiche des Feuerwehrwesens für eine IKZ denkbar, wie beispielsweise:
- Bildung von Einkaufskooperationen im Beschaffungswesen für Schutzausrüstung, feuerwehrtechnisches Gerät, Verbrauchsgüter, Fahrzeuge und Dienstleistungen
- Gemeinsame Vorhaltung von Ausrüstung (Kleiderkammer, Schlauch- und Gerätelager, Spezialausrüstung, Vorhaltung von Reserven)
- Gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und Anlagen (Werkstätten für Reparatur, Prüfung, Wartung und Pflege, Ausbildungseinrichtungen, Räume, Lager)
- Gemeinsame Abrechnung gebührenpflichtiger Leistungen auf Basis der gemeindlichen Gebührensatzung (Verwaltungshandeln)
- Bereitstellung von Sondereinsatzfahrzeugen im Rahmen der gegenseitigen Hilfe (erfolgt in der Praxis bereits häufiger)
- Wissenstransfer in feuerwehr- und verwaltungsspezifischen Rechtsfragen
- Bündelung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
Die Interkommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen spielt bisher noch eine etwas untergeordnete Rolle. Gefördert durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport wurden bisher eine gemeinsame Kleiderkammer im Landkreis Offenbach und eine Kooperation der Gemeinden Bischoffen und Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis im Bereich von Feuerwehrfahrzeugen, die zu einer Verringerung neu zu beschaffender Fahrzeuge führte.
Die Kooperation Bischoffen/Hohenahr ist im August 2011 mit dem Spar Euro 2011 ausgezeichnet worden, den der Hessischen Städte-und Gemeindebund und der Steuerzahlerbund Hessen gemeinsam jährlich vergeben. Gegenwärtig werden in Osthessen zwei Feuerwehr-Kooperationen vorbereitet, davon eine zwischen der Stadt Fulda und mindestens zehn kreisangehörigen Gemeinden. Eine gemeinsame Atemschutzwerkstatt wird zudem im Wetteraukreis (Sitz Bad Nauheim) gefördert. Daran sind rund 25 Gemeinden sowie der Wetteraukreis beteiligt. Kooperationen im Feuerlöschwesen haben für die Zukunft eine große Bedeutung.
Die zum 1. August 2011 in Kraft getretene Änderung der Rahmenvereinbarung sieht die Möglichkeit vor, auch die freiwillige Zusammenführung von Ortsteilfeuerwehren zu fördern.
Mit der Aufnahme dieser intra-kommunalen-Zusammenarbeit in das Förderprogramm ist jedoch keinesfalls eine Aufforderung an die Gemeinden verbunden, die gewachsenen Strukturen der Ortsteilfeuerwehren aufzugeben und künftig die bisher dezentralen Feuerwehrstandorte zu zentralisieren. Es kann aber bereits jetzt und in Zukunft in verstärktem Maße insbesondere aus demographischen Gegebenheiten angezeigt sein, eine Umorganisation in Form einer Zusammenführung von Ortsteilwehren zu prüfen.
Wichtig ist es, dabei die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen frühzeitig in ein solches Vorhaben einzubinden, denn nur mit Unterstützung der Feuerwehrangehörigen kann eine solch gravierende Umorganisation zu einem Erfolg werden. Wichtig ist hierbei, unbedingt dem Verlust von Einsatzkräften entgegenzuwirken. Die bisher durchgeführten Zusammenführungen von Ortsteilwehren haben gezeigt, dass nahezu in allen Fällen auch Feuerwehrangehörige den Feuerwehrdienst quittiert haben, sich aus den Einsatzabteilungen zurückgezogen haben.
Ebenso sind die Gemeinde-/Stadtbrandinspektoren und die Kreisbrandinspektoren als untere Brandschutzaufsichtsbehörde sind in das Verfahren einzubinden.
Selbstverständlich sind im Falle einer Fusion von Ortsteilwehren die fachlichen feuerwehrtechnischen Anforderungen wie bisher einzuhalten sind. Die Kreisbrandinspektoren haben zu prüfen, ob nach der Zusammenführung von Ortsteilwehren der überörtliche Brandschutz weiterhin gewährleistet ist.
In Hessen sind bereits mehrere Ortsteilfeuerwehren zusammengeführt worden, bzw. freiwillig zusammen gegangen, so beispielsweise in der Gemeinde Ortenberg im Wetteraukreis oder in der Stadt Staufenberg im Landkreis Gießen.
Teilweise sind diese Fusionen von Ortsteilfeuerwehren mit Investitionen in neue Gebäude einhergegangen, indem für die fusionierten Wehren ein neues gemeinsames Gebäude errichtet wurde.
Bereits im Jahre 2008 hat die Gemeinde Elbtal (Landkreis Limburg Weilburg) den vom ihrem Wehrführerausschuss erarbeiteten Bedarfs- und Entwicklungsplan für ihre Feuerwehren beschlossen, der vorsieht die Ortsteilwehren Dorchheim, Elbgrund, Hangenmeilingen und Heuchelheim zu fusionieren.
Die betroffenen Feuerwehren stehen einvernehmlich hinter diesem Konzept. Auch mit dem Kreisbrandinspektor des Landkreises Limburg-Weilburg ist dieser Plan abgestimmt. Für die fusionierte Feuerwehr wird ein neues Gebäude errichtet, welches vom Land Hessen aus Investitionsfördermitteln für die Feuerwehren bezuschusst wird.
Im Gegenzug entfällt die Sanierung und Unterhaltung von vier Gerätehäusern, die rund 40 bis 50 Jahre alt sind sowie kurzfristig die Beschaffung von einem LF 10/6 bei Beibehaltung der Einsatzstärke und Erfüllung der Hilfsfrist sowie einer Steigerung der Attraktivität der gemeindlichen Aufgabe Brandschutzhilfe-leistung.
Fusionen von Ortsteilwehren können also auch als Chance begriffen werden trotz demografischem Wandel das Feuerwehrwesen einer Kommunen zukunftssicher aufzustellen.
Die Interkommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen allgemein verdient es unter den Gesichtspunkten der möglichen Qualitätssteigerung und des zielgerichteteren Einsatzes knapper finanzieller Mittel bei der Auswahl und Festlegung möglicher IKZ-Bereich besonders in den Focus gezogen zu werden.
Anfragen aus den Kommunen an uns bestätigen diese Einschätzung.