
Gemeindeverwaltungsverband
Enge Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit
Bei der Interkommunalen Zusammenarbeit wurden seit dem ersten Förderprogramm der Hessischen Landesregierung im Jahre 2004 stets bereichsweise Kooperationen gegründet, d. h. Kooperationen, die einen begrenzten Teilbereich einer Kommunalverwaltung, häufig ein bestimmtes Amt, umfasste.
Diese Kooperationen sind vom Umfang her überschaubar, die auftretenden Herausforderungen sind abschätzbar und handhabbar und dennoch versprechen diese Kooperationen zumeist beachtliche positive Ergebnisse bezüglich finanzieller Einsparungen, qualitativ verbesserter Arbeitsergebnisse oder die Möglichkeit der Aufrechterhaltung eines bestehenden Dienstleistungsangebotes im demografischen Wandel.
Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit bietet bereits seit dem Jahre 1965 die Option der Gründung von Gemeindeverwaltungsverbänden als besondere Form des Zweckverbandes.
Während die Zweckverbände die bereits seit Jahrzehnten vorherrschende Rechtsform im Bereich der kommunalen Zusammenarbeit bei der Abwasserbeseitigung und –reinigung sind, hat es bis zum Jahre 2014 gedauert bis sich der erste Gemeindeverwaltungsverband in Hessen gebildet hat.
Die beiden Bürgermeister Claus Junghenn (Allendorf) und Karl Friedrich Frese (damals Bromskirchen, heute 1. Kreisbeigeordneter des Landkreises Waldeck-Frankenberg) hatten in dieser Form der Zusammenarbeit einen guten Weg für ihre beiden Kommunen gesehen. In der Folge wurde von den Gemeindevertretungen beschlossen, diese Rechtsform zu einer engen Kooperation einzugehen.
Mittlerweile gibt es mit den Gemeinden Schwalmtal, Feldatal und Grebenau und der Stadt Romrod (alle Vogelsbergkreis) eine weitere Kooperation, die sich bereits im Jahre 2016 zu einem Gemeindeverwaltungsverband zusammengeschlossen hat.
Auch größere Städte wie Laubach und Lich (Landkreis Gießen) einerseits oder Solms und Braunfels (Lahn-Dill-Kreis) andererseits mit jeweils rd. 25.000 Einwohnern in jeder der beiden Kooperationen haben mittlerweile im Jahre 2018 Gemeindeverwaltungsverbände gegründet.
Eine ganze Reihe anderer Kooperationen ist gegenwärtig dabei die Möglichkeiten eines Gemeindeverwaltungsverbandes intensiv zu prüfen.
Um hier zu belastbaren Aussagen und auch zu Grundlagen für Beschlüsse der Gemeindevertretungen zu gelangen werden in nahezu allen Fällen sog. Machbarkeitsstudien – auch Möglichkeitsstudien genannt – durch externe Beratungsgesellschaften erstellt.
Die Hessische Landesregierung gewährt auf Antrag zu diesen Studien eine Pauschale Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro. Mit dieser Zuwendung lässt sich in der Regel eine solche Machbarkeitsstudie nahezu vollständig finanzieren.
Auf Anfrage von Kommunen vermitteln wir gern Besuche bei Gemeindeverwaltungsverbänden und in Kommunen, die einen Gemeindeverwaltungsverband gegründet haben und diesen mit Erfolg führen.