
Gewerbegebiet
Die Schaffung von Gewerbegebieten durch Ausweisung nach einem vorhergehenden Bauleitplanverfahren und darauf folgender Erschließung der Flächen zählt traditionell für viele Kommunalpolitiker zu den Grundpfeilern einer erfolgreichen kommunalen Wirtschaftsförderungs- und Ansiedlungspolitik. Über viele Jahre hinweg wurde durch das Land Hessen die Schaffung von Gewerbegebieten finanziell gefördert.
Dabei ist nicht zu übersehen, dass vielfach Gewerbegebiete geschaffen wurden, die lange Jahre brach liegen und für die es häufig nicht die Investoren gibt, die sich die Kommunalpolitik ursprünglich gewünscht hat. Häufig sind die Flächen nur mit erheblichen Preisabschlägen veräußerbar und weder die erhoffte Belebung der lokalen Wirtschaft tritt ein, noch lassen sich die erwarteten Steuereinnahmen erzielen.
Dabei hat eine jede Kommune erhebliche Vorleistungen für die Schaffung eines Gewerbegebietes zu erbringen. Das beginnt bei den Kosten der Bauleitplanung, führt über die Finanzierung des Ankaufs von Grundstücken, Vermessungs- und Grundbuchaufwand, bis zu den Erschließungskosten für Wasser, Abwasser, und Straßenbau sowie den Aufwendungen für die Akquise der Grundstücke.
Diese erheblichen Aufwendungen können zahlreiche Kommunen nicht mehr leisten.
Daher wird durch die Kommunen mittlerweile auch im Bereich der Gewerbegebiete über Interkommunale Kooperationen nachgedacht und auch bereits sehr erfolgreich praktiziert.
Darüber hinaus fordern die Regierungspräsidien mittlerweile häufig die Ausweisung interkommunaler Gewerbegebiete und unternehmen darüber hinaus teils erhebliche – auch finanzielle – Anstrengungen, um zu einer erhöhten Akzeptanz für Kooperationen der Kommunen zu gelangen und die Kommunen entsprechend zu unterstützen.
Bei einem interkommunalen Gewerbegebiet lassen sich die beschriebenen Aufwendungen für Schaffung und Vorhaltung von Gewerbegrundstücken für die einzelne Gemeinde sehr erheblich reduzieren. Ein weiterer sehr positiver Effekt tritt bei der gemeinsamen Vermarktung der Grundstücke ein, indem ebenfalls Kosten reduziert und Grundstücke zudem aufgrund einer in der Kooperation qualitativ verbesserten Akquise auf den Markt gebracht werden können.
Die Aufbringung der notwendigen Finanzmittel für ein Gewerbegebiet – insbesondere, wenn es nicht im eigenen Gemeindegebiet liegt –, die Aufteilung der Gewerbesteuern, die Konkurrenzsituation von Grundstücken im eigenen kommunalen Bestand zu den Grundstücken in einem möglichen gemeinsamen, interkommunalen Gewerbegebiet sind nur einige der Argumente, die bei den Überlegungen zu interkommunalen Gewerbegebieten immer wieder als Problempunkte ins Feld geführt werden und mit denen sich die Befürworter von Gewerbegebietskooperationen auseinander setzen müssen.
Doch all diese wie auch möglicherweise noch weitere auftauchende Problemkriterien sind sehr wohl lösbar, wie dieses mittlerweile zahlreiche gelungene interkommunale Gewerbegebiete zeigen.
Zwei erfolgreiche Interkommunale Gewerbegebiete stellen wir Ihnen hier vor:
- Das Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in Malsfeld (an der Autobahn A 7)
- Das interkommunale Gewerbegebiet der Gemeinden Limeshain und Hammersbach sowie der Stadt Büdingen (an der Autobahn A 45)
- Weitere Projekte – auch abseits von Autobahnen –sind gegenwärtig im Enstehen.