Standesamt

Die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Standesämter steht bei einer Betrachtung aller Kooperationen mit deutlichem Abstand hinsichtlich der Anzahl der Kooperationen wie der beteiligten Kommunen an der Spitze.
Ein Blick in die Liste der nach der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Bildung von gemeinsamen kommunalen Dienstleistungszentren“ vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport geförderten Kooperationen belegt diese Aussage.

Ende 2010 waren 14 Projekte geförderte Kooperationen im Bereich der Standesämter.

Eine Standesamtskooperation eignet sich aufgrund ihrer relativen Überschaubarkeit und der nur begrenzt auftretenden rechtlichen Problematiken durch die Zusammenführung der Standesämter sehr gut als „Einstiegs-IKZ“, d. h. als Bereich für eine IKZ, über den Kommunen sich an den vielschichtigen und anspruchsvollen Komplex der IKZ heranarbeiten, Erfahrungen sammeln, Mitarbeiter einbinden und motivieren, Kritiker von der Richtigkeit und Vorteilhaftigkeit überzeugen können.

Gerade für kleinere Kommunen bietet sich die Interkommunale Zusammenarbeit der Standesämter an. Eine schwierige und sehr umfangreiche Rechtsmaterie mit großer Regelungsdichte und vielen speziellen Fallregelungen trifft auf nur relativ wenige zu erledigen Fälle. Daher fehlt vielfach die fachliche Praxis. Deshalb kommt bei einer Interkommunalen Zusammenarbeit im Standesamtsbereich in besonderem Maße der Faktor der Spezialisierung zum tragen.


Seit dem 1. Januar 2011 werden Standesamtskooperationen, wegen mittlerweile nicht mehr vorhandener Modellhaftigkeit, nicht mehr gefördert.