Tourismus

Auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs und des Tourismus hat die Interkommunale Zusammenarbeit seit jeher eine sehr ausgeprägte Rolle. In der Praxis gibt es zahlreiche Kooperationen in Form von Zweckverbänden oder privatrechtlichen, vornehmlich GmbH-, Modellen.
Seit jeher hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass erfolgreiche und wahrnehmbare Vermarktung eines Tourismusstandorts nur im Rahmen überregional wahrnehmbarer Destinationen möglich ist. 

Obwohl die Interkommunale Zusammenarbeit auch ohne eine besondere Landesförderung Stand der Praxis ist, wurde – auch nach Gesprächen mit dem für Fremdenverkehr und Tourismus zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung – entschieden, die Organisation des Tourismus in den Katalog der durch das IKZ Förderprogramm förderfähigen Bereiche aufzunehmen.

Es muss aber deutlich darauf hingewiesen werden, dass nur die Organisation, also der eigentliche Zusammenschluss zu einer Kooperation und nicht Investitionen gefördert werden. Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung nach der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ (siehe unter Förderung dann Förderprogramm)  müssen selbstverständlich erfüllt sein.

So ist für den Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Tourismusorganisation der Touristischen Arbeitsgemeinschaft „Rotkäppchenland“, ein Zusammenschluss von 17 Kommunen aus den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Vogelsbergkreis und Kreis Marburg-Biedenkopf auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gefördert worden. Ebenso wurde die Tourismuskooperation „Hessisches Kegelspiel“ in Osthessen gefördert.

Weitere Kooperationen – beispielsweise im Odenwald -  sind im Entstehen.