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Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Kontakt

Post an die Redaktion: [email protected]. Wir antworten schriftlich, meist innerhalb weniger Werktage.

Was uns weiterhilft

  • eine Angabe, die nicht mehr stimmt, am besten mit der Fundstelle, aus der sich der aktuelle Stand ergibt;
  • ein Kooperationsfeld oder eine Rechtsfrage, die im Portal fehlt;
  • ein Verweis, der ins Leere führt.

Was wir nicht leisten können

Förderanträge, Auskünfte zu laufenden Verfahren und Beratung zu einem konkreten Vorhaben sind Sache der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz; Genehmigungen von Satzungen und Vereinbarungen erteilt die zuständige Kommunalaufsicht. Wer für was zuständig ist, ordnet die Seite Beratungsstellen für IKZ in Hessen.

Was mit Ihrer E-Mail geschieht, erklärt die Datenschutzerklärung.