Inhalt anspringen

Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Grundlagen

Beratungsstellen für interkommunale Zusammenarbeit in Hessen

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Hessische Kommunen erhalten kostenfreie Beratung zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle im Hessischen Innenministerium [Beratungsstelle IKZ], die auf das 2009 gegründete Kompetenzzentrum für IKZ zurückgeht [Landtag, Drs. 19/3369]. Satzungen und Vereinbarungen genehmigt die Kommunalaufsicht [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht].

Wer berät hessische Kommunen zur IKZ?

Die zentrale staatliche Anlaufstelle ist die Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz. Sie berät nach eigener Darstellung alle hessischen Kommunen zur interkommunalen Zusammenarbeit, von der strategischen Planung über die Begleitung laufender Kooperationen bis zur Förderung nach der Rahmenvereinbarung [Beratungsstelle IKZ]. Ihr Internetangebot liegt unter beratungszentrum.hessen.de; auf der Seite des Innenministeriums ist sie als Referat geführt [Innenministerium, IKZ schafft Spielräume].

Die Beratung ist für Kommunen kostenfrei [Beratungsstelle IKZ]. Laut dem Informationsflyer des Ministeriums finden IKZ-Beratungen seit 2009 in persönlichen Gesprächen, am Telefon und schriftlich statt. Seit 2015 bietet dieselbe Stelle Haushalts- und Konsolidierungsberatung an, seit 2018 informiert ein Förderlotse über Programme von Land, Bund und EU, und seit 2026 betreut sie Anträge auf Befreiung von landesrechtlichen Standards [Beratungsstelle, Flyer 2026].

Was war das Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit?

Das Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit (KIKZ) war die Vorgängerstruktur der heutigen Landesstelle. Der Hessische Landtag würdigte 2016 in einem Entschließungsantrag das 2009 gegründete Kompetenzzentrum, das Kommunen strategisch und inhaltlich beriet und Informationsmaterial sammelte; daneben gab es im Innenministerium ein eigenes Referat für interkommunale Zusammenarbeit [Landtag, Drs. 19/3369]. Die Beratungsstelle beschreibt die Entstehung so, dass das Land das Kompetenzzentrum gemeinsam mit den drei kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen hat [Beratungsstelle IKZ].

Das Kompetenzzentrum betrieb bis etwa 2024 eine eigene Website unter der Adresse, unter der heute dieses Portal erscheint. IKZ Hessen ist nicht dessen Nachfolger und hat keine Verbindung zum Land.

Wer genehmigt Satzungen und Vereinbarungen?

Genehmigungen erteilt die Kommunalaufsicht, nicht die Beratungsstelle. Das Regierungspräsidium Darmstadt beschreibt auf seiner Seite zum Zweckverbandsrecht die Genehmigung von Zweckverbands- und Anstaltssatzungen sowie von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen als Teil seiner Aufgaben [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht]. Welche Aufsichtsbehörde im Einzelfall zuständig ist, hängt davon ab, welche Körperschaften beteiligt sind; bei kreisangehörigen Gemeinden ist häufig der Landrat als Behörde der Landesverwaltung, bei Beteiligung von Landkreisen oder Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern das Regierungspräsidium zuständig; diesen dreistufigen Aufbau beschreibt das Innenministerium für die Finanzaufsicht nach § 136 HGO [Innenministerium, Finanzaufsicht].

Für Gebietsänderungen, also Fusionen, ist ebenfalls die Aufsichtsbehörde gefragt: Der Grenzänderungsvertrag braucht ihre Genehmigung. Einzelheiten stehen im Artikel zum Grenzänderungsvertrag.

Welche Rolle spielen die kommunalen Spitzenverbände?

Die kommunalen Spitzenverbände beraten ihre Mitglieder rechtlich und vertreten ihre Interessen gegenüber dem Land. Für kreisangehörige Städte und Gemeinden ist das in der Regel der Hessische Städte- und Gemeindebund, für größere Städte der Hessische Städtetag, für die Landkreise der Hessische Landkreistag. Bei Förderentscheidungen nach der Rahmenvereinbarung werden die Spitzenverbände angehört [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Mehr dazu im Artikel Die kommunalen Spitzenverbände.

Welche Stelle ist für welches Anliegen richtig?

Anliegen Zuständige Stelle
Erste Orientierung, Kontakt zu Kommunen mit ähnlichen Projekten Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle im Innenministerium
Förderantrag nach der Rahmenvereinbarung Innenministerium, auf dem Dienstweg über die Aufsichtsbehörde
Genehmigung von Satzung oder Vereinbarung zuständige Kommunalaufsicht
Rechtsberatung für Mitgliedskommunen jeweiliger kommunaler Spitzenverband
Umsatzsteuerliche Einordnung zuständiges Finanzamt, steuerliche Beratung
Allgemeine Erklärung von Rechtsformen und Abläufen dieses Portal

Wie bereitet man das erste Gespräch mit der Beratungsstelle vor?

Ein Beratungsgespräch ist am ergiebigsten, wenn die Kommune ihre Ausgangslage kurz und mit Zahlen beschreiben kann. Bewährt haben sich folgende Unterlagen:

  • eine Skizze, welche Aufgabe mit welchen Partnern gemeinsam erledigt werden soll;
  • die heutigen Stellenanteile und Sachkosten in diesem Bereich bei jedem Partner;
  • die eingesetzte Fachsoftware und die Laufzeit der Verträge;
  • vorhandene Gremienbeschlüsse, etwa ein Prüfauftrag der Gemeindevertretung;
  • offene Fragen zu Rechtsform, Personalübergang, Steuer oder Vergabe.

Damit lässt sich früh klären, ob das Vorhaben die Voraussetzungen der Förderung erfüllen könnte, ob eine Machbarkeitsstudie sinnvoll ist und welche Aufsichtsbehörde später zuständig wird. Die Beratungsstelle verweist bei Bedarf auch auf Kommunen, die ein ähnliches Projekt umgesetzt haben.

Was dieses Portal leisten kann

IKZ Hessen erklärt Rechtsformen, Förderbedingungen und Abläufe anhand öffentlich zugänglicher Quellen und verweist auf die jeweils zuständige Stelle. Für die Entscheidung über ein konkretes Vorhaben bleibt das Gespräch mit Beratungsstelle und Aufsicht unersetzlich. Wie wir arbeiten, steht unter Über das Portal.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. Beratungsstelle IKZ — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzInterkommunale Zusammenarbeit – Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelleberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
  2. Beratungsstelle, Flyer 2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen (Flyer)innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/202… · geprüft am 02.10.2026
  3. Landtag, Drs. 19/3369 — Hessischer Landtag, 2016Entschließungsantrag betreffend interkommunale Zusammenarbeit und freiwillige Gemeindefusionen weisen Weg in die Zukunft, Drucksache 19/3369starweb.hessen.de/cache/DRS/19/9/03369.pdf · geprüft am 02.10.2026
  4. RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026
  5. Innenministerium, IKZ schafft Spielräume — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzInterkommunale Zusammenarbeit schafft Spielräumeinnen.hessen.de/kommunales/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
  6. Innenministerium, Finanzaufsicht — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzKommunale Finanzaufsichtinnen.hessen.de/kommunales/kommunale-finanzen/k… · geprüft am 02.10.2026
  7. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Gibt es das Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit noch?

Die Beratungsaufgabe besteht fort, aber unter anderem Namen: Heute berät die Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen im Hessischen Innenministerium zu IKZ und betreut das Förderverfahren [Beratungsstelle, Flyer 2026; Beratungsstelle IKZ]. Das frühere Kompetenzzentrum hatte das Land 2009 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden gegründet [Landtag, Drs. 19/3369].

Ist IKZ Hessen die Nachfolgeseite des Kompetenzzentrums?

Nein, IKZ Hessen ist nicht die Nachfolgeseite des Kompetenzzentrums, sondern ein unabhängiges Fachportal, das nur die frühere Internetadresse nutzt. Es berät nicht, prüft keine Anträge und spricht nicht für das Land.

Wer genehmigt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder eine Zweckverbandssatzung?

Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder Zweckverbandssatzung genehmigt die zuständige Aufsichtsbehörde. Das Regierungspräsidium Darmstadt etwa nennt die Genehmigung von Zweckverbands- und Anstaltssatzungen sowie öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen ausdrücklich als seine Aufgabe in der Kommunalaufsicht [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht].

Kostet die Beratung des Landes etwas?

Die Beratung des Landes ist für Kommunen kostenfrei: Das Land bietet ihnen eine kostenfreie Beratung in allen Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit an [Beratungsstelle IKZ].

Zu dieser Seite

SachgebietKommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen, Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen7 – oben aufgeführt
ZitierweiseBeratungsstellen für IKZ in Hessen: wer wofür zuständig ist. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/das-kikz