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Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Wenn Gemeinden Aufgaben teilen: Recht, Förderung und Praxis in Hessen

Hessische Kommunen können Aufgaben in vier öffentlich-rechtlichen Formen nach § 2 KGG gemeinsam erledigen [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Für 2026 zählen zwei Fristen: Die Förder-Rahmenvereinbarung tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021], und ab dem 1. Januar 2027 gilt § 2b UStG ohne Übergangsregel [§ 27 UStG]. Dieses Portal ordnet beides für Verwaltung und Gemeindevertretung.

Sachgebiete des Portals

Sämtliche Beiträge

Drei Fragen vor jeder Kooperation

Ob ein gemeinsamer Bauhof, eine Gemeinschaftskasse oder ein Gemeindeverwaltungsverband: Am Anfang stehen fast immer dieselben drei Fragen.

  1. Wer ist danach zuständig? Bei einer Delegation geht die Aufgabe auf den Partner oder Verband über, bei einer Mandatierung erledigt er sie nur im Auftrag [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Davon hängen Bescheide, Haftung und Vergaberecht ab; die Übersicht Rechtsformen stellt die Formen nebeneinander.
  2. Was sagt das Finanzamt? Kostenerstattungen zwischen Kommunen sind nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Frankfurt häufig ein Leistungsaustausch, der nur unter § 2b UStG nicht steuerbar ist [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Die Arbeitshilfe zu § 2b UStG führt durch die Prüfung.
  3. Gibt das Land Geld dazu? Nach der Rahmenvereinbarung 2021 beträgt die Regelzuwendung 75.000 Euro bei drei und 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Bedingungen und Verfahren stehen unter Förderung.

Nach Aufgabenfeld suchen

Neunzehn Beiträge unter Kooperationsfelder gehen vom konkreten Feld aus, vom Standesamt bis zur Abwasserbeseitigung. Jeder nennt oben die übliche Rechtsform, die Genehmigung, die Förderung, die Steuer- und die Vergabefolge und belegt sie. Wer weiter denkt als an eine einzelne Aufgabe, findet unter Rechtsformen & Fusion den Weg bis zur freiwilligen Gemeindefusion, die in Hessen seit der Gebietsreform dreimal gelungen ist [Innenministerium, Freiwillige Fusionen].

Vorlagen für Sitzung und Verwaltung

Für Vorlagen, Verträge und Prüfungen gibt es Arbeitshilfen: Vergaberecht mit Delegation und Mandatierung, Personalgestellung, Wirtschaftlichkeitsvergleich für den Förderantrag, eine Checkliste und ein Glossar. Sie sind so geschrieben, dass sich einzelne Absätze mit Fundstelle in eine Beschlussvorlage übernehmen lassen.

Woher die Angaben stammen

Jede Aussage trägt ihre Fundstelle: Gesetzestexte, Verfügungen der Finanzverwaltung, die Rahmenvereinbarung und Veröffentlichungen der Ministerien. Die Bilanz der Landesförderung etwa stammt aus der Pressemitteilung vom 10. September 2026: 586 Projekte seit 2008 mit mehr als 2.700 kommunalen Beteiligungen [Innenministerium, PM 10.09.2026]. Wie die Redaktion arbeitet und warum sie mit keiner Behörde verbunden ist, steht unter Über das Portal.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. Innenministerium, PM 10.09.2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Land fördert gemeinsame Vergabestelle für Sontra, Hessisch Lichtenau und Witzenhausenberatungszentrum.hessen.de/presse/land-foerdert… · geprüft am 02.10.2026
  2. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  3. OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  4. Innenministerium, Freiwillige Fusionen — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzZukunftsfähige Verwaltungs- und Kommunalstrukturen durch freiwillige Fusioneninnen.hessen.de/kommunales/kommunen/freiwillige… · geprüft am 02.10.2026
  5. § 27 UStG — Bundesministerium der JustizUmsatzsteuergesetz, § 27 Allgemeine Übergangsvorschriftengesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html · geprüft am 02.10.2026
  6. BT-Drs. 18/6281, S. 80 — Deutscher Bundestag, 2015Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG), Drucksache 18/6281, Begründung zu § 108 GWBdserver.bundestag.de/btd/18/062/1806281.pdf · geprüft am 02.10.2026
  7. § 108 GWB — Bundesministerium der JustizGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 108 Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeitgesetze-im-internet.de/gwb/__108.html · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Wann endet die geltende Rahmenvereinbarung zur IKZ-Förderung?

Die hessische Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit trat am 2. Dezember 2021 in Kraft und tritt nach ihrem Wortlaut am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Anträge stellen Kommunen elektronisch auf dem Dienstweg beim Innenministerium, nicht bei diesem Portal.

Muss eine Kooperation zwischen Gemeinden ausgeschrieben werden?

Eine Kooperation zwischen Gemeinden muss nicht ausgeschrieben werden, wenn eine Gemeinde die Aufgabe mit voller Zuständigkeit und ohne Vergütung für vertragliche Leistungen übernimmt, denn das ist interne Organisation [BT-Drs. 18/6281, S. 80]. Erledigt sie die Aufgabe nur gegen Kostenerstattung, bleibt der Auftrag allein unter den Bedingungen des § 108 Abs. 6 GWB ausschreibungsfrei [§ 108 GWB].

Ab wann gilt § 2b UStG für alle Kommunen?

§ 2b UStG gilt ohne Übergangsregel für alle Leistungen, die ab dem 1. Januar 2027 ausgeführt werden; die Optionserklärung zum alten Recht wirkt nur für frühere Leistungen [§ 27 UStG]. Kooperationen mit Kostenerstattungen sollten ihre Verträge deshalb jetzt prüfen.

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SachgebietInterkommunale Zusammenarbeit, Hessen
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen7 – oben aufgeführt
ZitierweiseKommunen in Hessen gemeinsam organisieren. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/