Grundlagen
Die kommunalen Spitzenverbände in Hessen und ihre Rolle bei der interkommunalen Zusammenarbeit
Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung
In Hessen vertreten drei Spitzenverbände die Kommunen: der Hessische Städte- und Gemeindebund, der Hessische Städtetag und der Hessische Landkreistag [Beratungsstelle: Partner]. Sie beraten ihre Mitglieder rechtlich und werden vor Förderentscheidungen nach der Rahmenvereinbarung angehört [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
Wer sind die kommunalen Spitzenverbände in Hessen?
In Hessen gibt es drei kommunale Spitzenverbände, die jeweils eine Gruppe von Kommunen vertreten. Die Beschreibungen der Landesberatungsstelle geben einen guten Überblick über ihre Größe [Beratungsstelle: Partner]:
| Verband | Mitglieder | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Hessischer Städte- und Gemeindebund (HSGB) | 399 Städte und Gemeinden mit 3,9 Mio. Einwohnern sowie über 100 Körperschaften des öffentlichen Rechts | kreisangehörige Kommunen |
| Hessischer Städtetag | 83 Städte und Gemeinden, darunter alle kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte | größere Städte |
| Hessischer Landkreistag (HLT) | die 21 hessischen Landkreise | Kreisebene |
Der HSGB besteht nach diesen Angaben seit 1946. Zu seinen Mitgliedern zählen ausdrücklich auch Zweckverbände, also selbst Formen interkommunaler Zusammenarbeit [Beratungsstelle: Partner].
Was tun die Spitzenverbände für ihre Mitglieder?
Die Spitzenverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Landesregierung und Landtag und beraten sie in Rechtsfragen. Der HSGB bietet nach Darstellung der Landesberatungsstelle Rechtsberatung, Rechtsvertretung vor Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichten sowie über das angegliederte Freiherr-vom-Stein-Institut Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Kommunalpolitik an [Beratungsstelle: Partner]. Der Landkreistag pflegt den Erfahrungsaustausch unter den Kreisen und berät Ministerien bei Gesetzen, die Landkreise betreffen [Beratungsstelle: Partner].
Für eine Gemeinde, die eine Kooperation vorbereitet, ist der Spitzenverband deshalb eine naheliegende erste Adresse für juristische Fragen: Wie formuliert man eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, welche Kündigungsregeln sind üblich, welche Erfahrungen haben andere Mitglieder gemacht?
Welche Rolle spielen sie bei der IKZ-Förderung?
Die Spitzenverbände sind am Förderverfahren des Landes beteiligt. Nach der Rahmenvereinbarung von 2021 bewilligt das Innenministerium die Anträge nach Maßgabe der Haushaltsmittel und nach Anhörung des Finanzministeriums sowie der kommunalen Spitzenverbände [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Auch die Rahmenvereinbarung selbst ist in Abstimmung mit ihnen entstanden: Die erste Fassung von 2004 wurde nach Angaben der Landesregierung in enger Abstimmung mit den Spitzenverbänden geschaffen [Landesregierung, PM 04.03.2024].
Daraus folgt eine praktische Empfehlung: Wer ein ungewöhnliches Vorhaben plant, etwa eine kreisweite Kooperation oder eine Mischform aus öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Zusammenarbeit, sollte früh mit dem eigenen Spitzenverband sprechen. Er kennt die Haltung des Landes und kann einschätzen, welche Fragen im Verfahren aufkommen.
Warum sind die Verbände selbst ein Beispiel für IKZ?
Die Spitzenverbände sind Zusammenschlüsse von Kommunen, die gemeinsame Interessen vertreten und Leistungen wie Rechtsberatung für alle Mitglieder bündeln. Das ist der Grundgedanke jeder interkommunalen Zusammenarbeit: Was eine einzelne Gemeinde kaum vorhalten kann, etwa eine Fachjuristin für Arbeitsrecht, wird gemeinsam finanziert und von allen genutzt. Rechtlich sind die Verbände allerdings keine Körperschaften nach dem KGG, sondern freiwillige Vereinigungen; der HSGB etwa tritt als eingetragener Verein auf [Städte- und Gemeindebund].
Wie arbeitet man mit dem eigenen Spitzenverband zusammen?
Die Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband folgt bei einem IKZ-Projekt meist drei Schritten. Zuerst klärt die Verwaltung, ob ihr Verband Muster oder Arbeitshilfen für das geplante Feld hat, etwa für eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung oder eine Zweckverbandssatzung. Dann lässt sie den Vertragsentwurf vor der Beschlussfassung rechtlich prüfen; das spart Korrekturschleifen mit der Aufsicht. Schließlich lohnt der Blick in die Rundschreiben und Fachzeitschriften des Verbands, in denen Erfahrungen anderer Mitglieder, Rechtsprechung und Hinweise der Finanzverwaltung aufbereitet werden.
Für Kooperationen über Verbandsgrenzen hinweg, etwa zwischen einer Sonderstatusstadt im Städtetag und kleineren Nachbargemeinden im Städte- und Gemeindebund, empfiehlt es sich, beide Verbände früh zu informieren. Das gilt auch für kreisweite Projekte, an denen der Landkreis beteiligt ist und die deshalb den Landkreistag berühren.
Welche Themen bringen die Verbände in die Landespolitik ein?
Die Verbände sprechen bei Gesetzen und Programmen mit, die Kooperationen betreffen, etwa bei Änderungen der Gemeindeordnung, des KGG oder des kommunalen Finanzausgleichs. Für die IKZ-Praxis ist das wichtig, weil viele Erleichterungen der vergangenen Jahre, von der Ausweitung förderfähiger Aufgaben bis zu kreisweiten Kooperationen, in solchen Anhörungen diskutiert wurden. Wer Erfahrungen mit Hürden gemacht hat, etwa bei der Umsatzsteuer oder beim Personalübergang, kann sie über den eigenen Verband in diese Diskussionen einspeisen.
Was die Verbände nicht sind
Die Spitzenverbände sind keine Aufsichtsbehörden. Sie genehmigen weder Zweckverbandssatzungen noch Grenzänderungsverträge und entscheiden nicht über Fördermittel. Diese Aufgaben liegen bei der Kommunalaufsicht und beim Innenministerium, siehe Beratungsstellen für IKZ in Hessen. IKZ Hessen ist mit keinem der Verbände verbunden.
Rechtsgrundlagen und Belege
- Beratungsstelle: Partner — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzDie Kooperationspartner der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)beratungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
- Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
- Städte- und Gemeindebund — Hessischer Städte- und GemeindebundHessischer Städte- und Gemeindebund e.V. – Startseitehsgb.de · geprüft am 02.10.2026
- Landesregierung, PM 04.03.2024 — Hessische Landesregierung, 2024Kostenersparnis und Effizienzgewinne durch interkommunale Zusammenarbeithessen.de/presse/kostenersparnis-und-effizienzg… · geprüft am 02.10.2026
Fragen aus der Praxis
Welchem Spitzenverband gehört eine Gemeinde an?
Kreisangehörige Städte und Gemeinden sind meist Mitglied im Hessischen Städte- und Gemeindebund, größere Städte und alle kreisfreien Städte im Hessischen Städtetag, die Landkreise im Hessischen Landkreistag [Beratungsstelle: Partner]. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Beraten die Spitzenverbände auch zu Kooperationsverträgen?
Die kommunalen Spitzenverbände beraten ihre Mitglieder auch zu Kooperationsverträgen. Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet nach eigener Beschreibung Rechtsberatung und Rechtsvertretung in allen Angelegenheiten an, die in einer kreisangehörigen Kommune auftreten [Beratungsstelle: Partner].
Sind die Spitzenverbände Behörden?
Nein, die kommunalen Spitzenverbände sind keine Behörden, sondern freiwillige Zusammenschlüsse der Kommunen, der Hessische Städte- und Gemeindebund etwa ist ein eingetragener Verein [Städte- und Gemeindebund]. Sie haben keine Aufsichts- oder Genehmigungsbefugnisse.
Zu dieser Seite
| Sachgebiet | Hessischer Städte- und Gemeindebund, Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag |
|---|---|
| Bearbeitung | Redaktion IKZ Hessen |
| Erstfassung | |
| Stand | |
| Fundstellen | 4 – oben aufgeführt |
| Zitierweise | Die kommunalen Spitzenverbände in Hessen und die IKZ. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/partner-und-unterst%C3%BCtzer |