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Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Grundlagen

Kooperation, Gemeindeverwaltungsverband oder Fusion: die Stufen der Zusammenarbeit

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Hessische Gemeinden können auf drei Stufen zusammenarbeiten: in einzelnen Aufgabenfeldern, umfassend in einem Gemeindeverwaltungsverband oder durch freiwillige Fusion per Grenzänderungsvertrag nach § 16 Abs. 3 HGO [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen; § 16 HGO]. Je weiter die Stufe, desto größer die Effekte, aber auch der Aufwand für Beschlüsse und Beteiligung.

Welche Stufen der Zusammenarbeit gibt es?

Kommunale Zusammenarbeit in Hessen lässt sich in drei Stufen ordnen, die sich in Tiefe und Verbindlichkeit unterscheiden: die Kooperation in einzelnen Aufgabenfeldern, den Gemeindeverwaltungsverband und die freiwillige Fusion. Das Innenministerium nennt für kleine Gemeinden ausdrücklich die beiden weitreichenden Wege, also Verwaltungsverband und Fusion, als grundsätzliche Möglichkeiten, ihre Verwaltung zukunftsfest aufzustellen [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen].

Merkmal Einzelne Kooperation Gemeindeverwaltungsverband Fusion
Gemeinden bleiben selbstständig ja ja nein
Eigene Gemeindevertretung und Bürgermeister ja ja nur noch eine
Umfang ein oder wenige Aufgabenfelder nahezu die gesamte Verwaltung alles
Typische Rechtsgrundlage KGG KGG (Sonderform des Zweckverbands) § 16 HGO
Bürgerbeteiligung Beschluss der Vertretungen Beschluss der Vertretungen Anhörung oder Bürgerentscheid

Stufe 1: Was leistet die Kooperation in einzelnen Aufgabenfeldern?

Die bereichsweise Kooperation ist der häufigste Einstieg, weil sie wenig verändert und schnell Ergebnisse zeigt. Zwei oder mehr Kommunen legen etwa ihre Kassen, ihre Ordnungsämter oder ihre Standesämter zusammen. Rechtlich genügt dafür oft eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, mit der eine Kommune die Aufgabe für die anderen übernimmt; sie kann zwischen Delegation und Mandatierung wählen [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].

Der Vorteil liegt in der Spezialisierung: Statt dass jede kleine Verwaltung eine Person für alles hat, arbeiten in der gemeinsamen Stelle mehrere Fachleute mit klarer Zuständigkeit. Die Grenze liegt darin, dass jede Kooperation einzeln verhandelt, beschlossen und gesteuert werden muss. Wer fünf Kooperationen mit drei verschiedenen Nachbarn unterhält, hat am Ende ein schwer überschaubares Geflecht.

Stufe 2: Wann lohnt ein Gemeindeverwaltungsverband?

Ein Gemeindeverwaltungsverband lohnt sich, wenn Gemeinden ihre Verwaltung im Ganzen bündeln, politisch aber selbstständig bleiben wollen. Die hessische Rahmenvereinbarung beschreibt solche Kooperationen als gemeinsame Erfüllung nahezu aller kommunalen Aufgabenfelder zur Stärkung der Verwaltungskraft und sieht dafür eine besondere Zuwendung von 150.000 Euro je teilnehmender Gemeinde vor [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Organisatorisch ist der Gemeindeverwaltungsverband eine Unterform des Zweckverbands. Die Mitgliedsgemeinden können nach dem KGG wählen, ob sie dem Verband die Zuständigkeit übertragen oder nur die verwaltungsmäßige Erledigung; Landkreisen steht diese Form nicht offen [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Ortsrecht, Haushalt und politische Entscheidungen bleiben bei den Gemeinden. Details stehen im Artikel Gemeindeverwaltungsverband.

Stufe 3: Was ändert sich bei einer Fusion?

Bei einer Fusion hören mindestens eine, oft alle beteiligten Gemeinden auf zu existieren, und eine neue oder vergrößerte Gemeinde tritt an ihre Stelle. Nach § 16 Abs. 3 HGO geschieht das freiwillig durch eine Vereinbarung der Gemeinden, die die Aufsichtsbehörde genehmigen muss; die Gemeindevertretungen beschließen sie mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl, nachdem die betroffenen Bürgerinnen und Bürger angehört wurden [§ 16 HGO]. Findet stattdessen ein Bürgerentscheid über den Zusammenschluss statt, entfallen diese beiden Anforderungen [§ 16 HGO].

Weil eine Fusion stärker in das Lebensumfeld eingreift als ein Verwaltungsverband, sind die Anforderungen an Öffentlichkeitsarbeit nach Einschätzung des Innenministeriums deutlich höher [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen]. Wie das konkret aussieht, zeigt die Fallstudie zur Gemeinde Wesertal, verlinkt unter „Im Zusammenhang“.

Wie findet eine Gemeinde die passende Stufe?

Die passende Stufe ergibt sich aus einer nüchternen Bestandsaufnahme, nicht aus einer Grundsatzdebatte. Das Innenministerium empfiehlt vor einem Verwaltungsverband oder einer Fusion stets eine Machbarkeitsstudie, die Vor- und Nachteile für Gremien und Bürgerschaft darlegt [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen]. Das Land bezuschusst solche Studien in festen Beträgen, abhängig von der Zahl der Gemeinden und davon, ob nur ein Verband oder auch eine Fusion geprüft wird [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen].

Hilfreiche Leitfragen für die Gemeindevertretung:

  1. Welche Stellen sind heute nur einfach besetzt, und was passiert bei Krankheit oder Ruhestand?
  2. Mit welchen Nachbarn bestehen bereits Kooperationen, und wie gut funktionieren sie?
  3. Wie stark ist die örtliche Identität an die eigene Gemeinde gebunden?
  4. Welche Haushaltslage haben die Partner, und wie würden Schulden und Rücklagen zusammengeführt?

Die Erfahrung der überörtlichen Prüfung des Hessischen Rechnungshofs spricht dafür, mit einer erfolgreichen Kooperation in der allgemeinen Verwaltung, möglichst im Finanzbereich, zu beginnen, bevor eine Fusion zur Abstimmung gestellt wird [Rechnungshof, Leitfaden Fusion]. Vertrauen, das in einer gemeinsamen Kasse wächst, trägt später durch schwierigere Entscheidungen.

Kann man eine Stufe wieder verlassen?

Kooperationen der ersten und zweiten Stufe lassen sich grundsätzlich wieder auflösen, eine Fusion dagegen praktisch nicht. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung enthält üblicherweise Kündigungsfristen und Regeln, wie Personal, Technik und Kosten bei einem Ausstieg verteilt werden; ein Zweckverband kann nach seiner Satzung aufgelöst werden oder Mitglieder verlieren. Das macht diese Stufen zu einem Weg, der sich erproben lässt.

Diese Umkehrbarkeit hat einen Preis: Wer jederzeit gehen kann, investiert vorsichtiger. Viele Kooperationen vereinbaren deshalb Mindestlaufzeiten. Die hessische Förderung setzt ohnehin voraus, dass ein geförderter Kooperationsverbund dauerhaft, mindestens aber für fünf Jahre eingerichtet wird [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. Innenministerium, Verwaltungsstrukturen — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2023Warum „Zukunftsfähige Verwaltungsstrukturen“ so wichtig sindinnen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/202… · geprüft am 02.10.2026
  2. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  3. § 16 HGO — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Zusammenschlüsse von Gemeinden: §§ 16, 17 Hessische Gemeindeordnung (Auszug)innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/202… · geprüft am 02.10.2026
  4. Rechnungshof, Leitfaden Fusion — Hessischer Rechnungshof – Überörtliche Prüfung kommunaler KörperschaftenLeitfaden zur Vorbereitung einer Gemeindefusionrechnungshof.hessen.de/infothek/gemeindefusion · geprüft am 02.10.2026
  5. OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Was unterscheidet einen Gemeindeverwaltungsverband von einer Fusion?

Im Gemeindeverwaltungsverband bleiben alle Gemeinden mit eigenem Bürgermeister, eigener Gemeindevertretung und eigenem Haushalt bestehen; nur die Verwaltungsarbeit wird gebündelt. Bei der Fusion entsteht eine neue Gemeinde oder eine Gemeinde wird eingegliedert, die bisherigen Organe gehen unter. [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen; § 16 HGO]

Braucht eine freiwillige Fusion in Hessen ein Landesgesetz?

Nein, eine freiwillige Fusion braucht in Hessen kein Landesgesetz. Nach § 16 Abs. 3 HGO können Gemeinden ihre Grenzen freiwillig durch Vereinbarung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde ändern [§ 16 HGO]. Ein Gesetz ist nur nötig, wenn Grenzen gegen den Willen der Gemeinden geändert werden.

Muss man die Stufen nacheinander durchlaufen?

Die Stufen Kooperation, Verband und Fusion müssen rechtlich nicht nacheinander durchlaufen werden. In der Praxis zeigt die Erfahrung des Hessischen Rechnungshofs aber, dass eine gelungene Kooperation in der allgemeinen Verwaltung ein guter Ausgangspunkt für spätere Fusionsüberlegungen ist [Rechnungshof, Leitfaden Fusion].

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SachgebietInterkommunale Zusammenarbeit, Gemeindeverwaltungsverband, Gemeindefusion
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen5 – oben aufgeführt
ZitierweiseKooperation, Verwaltungsverband oder Fusion?. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/grundlagen/kooperation-verband-oder-fusion