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IKZ Hessen

Rechtsformen & Fusion

Die Machbarkeitsstudie: Entscheidungsgrundlage vor Fusion oder Gemeindeverwaltungsverband

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Vor einem Gemeindeverwaltungsverband oder einer Fusion empfiehlt das Hessische Innenministerium stets eine Machbarkeitsstudie [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen]; das Land bezuschusst sie mit festen Beträgen zwischen 30.000 und 70.000 Euro [Beratungsstelle: Verwaltungsstrukturen]. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg mündete ein solcher Weg 2023 in die Eingliederung von Bromskirchen in Allendorf (Eder) [Innenministerium, Freiwillige Fusionen].

Wozu dient eine Machbarkeitsstudie?

Eine Machbarkeitsstudie soll die Frage beantworten, ob sich ein Gemeindeverwaltungsverband oder eine Fusion für die beteiligten Gemeinden lohnt, und zwar so, dass Gemeindevertretungen und Bürgerschaft darüber sachlich diskutieren können. Das Hessische Innenministerium empfiehlt auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Verwaltungsstruktur stets eine solche Studie als ersten Schritt; sie soll aufzeigen, welche Vor- und Nachteile ein Verband oder eine Fusion bringen würde, und dient als Diskussionsgrundlage in den Gremien wie mit der Bürgerschaft [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen].

Diese Seite stand früher unter derselben Adresse als Kurzmeldung zu einer Studie im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Wir haben sie zu einem Artikel über das Instrument selbst ausgebaut und den Fall, der daraus wurde, aus amtlichen Quellen nachgezeichnet.

Was sollte eine gute Studie enthalten?

Eine gute Studie liefert Zahlen, Varianten und eine ehrliche Darstellung der Risiken. Die Staffelung der Landeszuschüsse nennt die Arbeitsschritte, die das Ministerium erwartet: Ermittlung der Ist-Daten, Haushalts- und Strukturanalyse sowie Informationsveranstaltungen [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen]. Daraus lässt sich eine sinnvolle Gliederung ableiten:

  1. Ausgangslage: Einwohnerentwicklung, Personalbestand, Altersstruktur der Beschäftigten, Aufgabenkatalog, bestehende Kooperationen.
  2. Finanzen: Haushaltslage, Schulden, Rücklagen, Steuer- und Gebührensätze jeder Gemeinde.
  3. Varianten: Status quo, Ausbau einzelner Kooperationen, Gemeindeverwaltungsverband, Fusion, jeweils mit Organisationsmodell.
  4. Wirkungen: Personal- und Sachkosten je Variante, Effekte auf Steuern und Gebühren, Erreichbarkeit der Verwaltung.
  5. Förderung: welche Landeshilfen je Variante möglich wären.
  6. Weg: Zeitplan, Beteiligung von Beschäftigten und Bürgerschaft, nötige Beschlüsse.

Die überörtliche Prüfung des Hessischen Rechnungshofs hat in einer Vergleichsprüfung zur interkommunalen Zusammenarbeit selbst simuliert, welche Entlastungen eine Gemeindefusion bringen könnte [Rechnungshof, Leitfaden Fusion]. Solche Simulationen sind ein Maßstab dafür, wie konkret eine Studie rechnen sollte.

Wie fördert das Land die Studie?

Das Land fördert Machbarkeitsstudien mit festen Beträgen, abhängig von Zahl der Gemeinden und Untersuchungsumfang [Beratungsstelle: Verwaltungsstrukturen]:

Untersuchungsgegenstand 2 Gemeinden 3 Gemeinden mehr als 3 Gemeinden
Gemeindeverwaltungsverband 30.000 Euro 40.000 Euro 50.000 Euro
zusätzlich Prüfung einer Fusion 50.000 Euro 60.000 Euro je weitere Gemeinde plus 10.000 Euro

Grundlage ist die Rahmenvereinbarung, nach der modellhafte Kooperationen und Verwaltungsverbände Projektzuschüsse zur Vorbereitung erhalten können; auch fusionswillige Gemeinden können Zuschüsse zur Vorbereitung und Begleitung erhalten [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Kommt danach keine förderungswürdige Kooperation zustande, sind die Vorbereitungszuschüsse nach der Rahmenvereinbarung zurückzuerstatten [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Was ist aus der Studie in Waldeck-Frankenberg geworden?

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg führte der Weg über einen Verwaltungsverband und eine Studie bis zur Fusion. Die Liste der seit 2008 geförderten IKZ-Projekte, die die Landesberatungsstelle veröffentlicht, zeigt die Stufen für Allendorf (Eder) und Bromskirchen [Förderliste IKZ 2008–2026]:

Bewilligung Gegenstand
23.11.2014 Gemeindeverwaltungsverband
28.12.2015 Bauhof (Eingliederung in den Verband)
08.09.2018 Machbarkeitsstudie (Fusion)
09.06.2021 Zuschuss für fusionsbedingte Mehraufwendungen
10.12.2021 Eingliederungsprozess

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Gemeinde Bromskirchen in die Gemeinde Allendorf (Eder) eingegliedert, durch einen Grenzänderungsvertrag mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel; es war die dritte freiwillige Gemeindefusion in Hessen nach der Gebietsreform [Innenministerium, Freiwillige Fusionen].

Das Land unterstützte den Start mit einer Entschuldungshilfe von rund 3,4 Millionen Euro aus dem Kommunalen Schutzschirm [Finanz-/Innenministerium, PM Allendorf]. In der gemeinsamen Pressemitteilung von Finanz- und Innenministerium vom 20. Januar 2023 betonte der Bürgermeister von Allendorf (Eder), die Unterstützung ermögliche einen ersten Haushalt ohne Mehrbelastungen für die Bevölkerung; der ehemalige Bürgermeister von Bromskirchen verwies auf das deutliche Bürgervotum und die Bedeutung, die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Prozess mitzunehmen [Finanz-/Innenministerium, PM Allendorf].

Wie bindet man die Studie in die politische Debatte ein?

Eine Studie wirkt nur, wenn sie öffentlich diskutiert wird. Sinnvoll ist ein Begleitgremium aus Mitgliedern aller beteiligten Gemeindevertretungen, das Zwischenergebnisse sieht, bevor sie veröffentlicht werden. Nach Abschluss sollte die Studie vollständig zugänglich sein, ergänzt um eine allgemeinverständliche Kurzfassung. Das Ministerium betont ausdrücklich, dass die Studie nicht nur den Gremien, sondern auch der Bürgerschaft als Diskussionsgrundlage dient [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen].

Woran erkennt man, ob eine Studie trägt?

Eine Studie trägt, wenn ihre Annahmen offen liegen und die Gremien sie nachvollziehen können. Drei Prüffragen helfen bei der Bewertung eines Gutachtens:

  • Sind alle Zahlen auf Haushaltspläne oder Jahresabschlüsse zurückzuführen, oder beruhen sie auf Pauschalwerten?
  • Werden auch die Kosten des Übergangs berücksichtigt, etwa Software-Umstellung, Beratung und Doppelstrukturen in der Übergangszeit?
  • Wird die Variante „weiter wie bisher“ ebenso sorgfältig gerechnet wie die Reformvarianten?

Wie man Einsparungen methodisch sauber darstellt, beschreibt die Arbeitshilfe Wirtschaftlichkeitsvergleich. Die Folgeschritte nach einer positiven Studie erklären die Artikel zur Gemeindefusion und zum Gemeindeverwaltungsverband.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. Beratungsstelle: Verwaltungsstrukturen — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzZukunftsfähige Verwaltungsstrukturen – Handlungsfelder der IKZberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
  2. Innenministerium, Verwaltungsstrukturen — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2023Warum „Zukunftsfähige Verwaltungsstrukturen“ so wichtig sindinnen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/202… · geprüft am 02.10.2026
  3. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  4. Innenministerium, Freiwillige Fusionen — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzZukunftsfähige Verwaltungs- und Kommunalstrukturen durch freiwillige Fusioneninnen.hessen.de/kommunales/kommunen/freiwillige… · geprüft am 02.10.2026
  5. Finanz-/Innenministerium, PM Allendorf — Hessisches Ministerium der Finanzen und Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2023Gemeinden Allendorf (Eder) und Bromskirchen stellen sich für die Zukunft neu auf – dritte freiwillige Gemeindefusion in Hesseninnen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/202… · geprüft am 02.10.2026
  6. Förderliste IKZ 2008–2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Geförderte IKZ-Projekte seit 2008 bis Juni 2026beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  7. Rechnungshof, Leitfaden Fusion — Hessischer RechnungshofLeitfaden zur Vorbereitung einer Gemeindefusionrechnungshof.hessen.de/infothek/gemeindefusion · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Ist eine Machbarkeitsstudie Pflicht?

Eine Machbarkeitsstudie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Innenministerium empfiehlt sie aber stets als ersten Schritt vor einem Gemeindeverwaltungsverband oder einer Fusion [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen].

Wer erstellt die Studie?

In der Regel ein beauftragtes Beratungsunternehmen oder eine Hochschule. Die Staffelung der Landeszuschüsse berücksichtigt den Mehraufwand der Untersuchenden für Ist-Daten, Haushalts- und Strukturanalyse und Informationsveranstaltungen [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen].

Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden, wenn die Fusion scheitert?

Nach der Rahmenvereinbarung sind Projektzuschüsse zur Vorbereitung zurückzuerstatten, wenn danach keine förderungswürdige Kooperation zustande kommt [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Wie das im Einzelfall gehandhabt wird, regelt der Bewilligungsbescheid.

Kann eine Studie Verband und Fusion zugleich prüfen?

Eine Studie kann Verband und Fusion zugleich prüfen. Für Studien, die über den Verwaltungsverband hinaus auch eine Fusion prüfen, sieht das Land höhere Zuschüsse vor [Innenministerium, Verwaltungsstrukturen].

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SachgebietMachbarkeitsstudie, Allendorf (Eder), Bromskirchen, Landkreis Waldeck-Frankenberg
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
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Fundstellen7 – oben aufgeführt
ZitierweiseMachbarkeitsstudie vor Fusion oder Verwaltungsverband. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/aktuelles/nach-machbarkeitsstudie-m%C3%B6gliche-gemeindefusion-im-landkreis-waldeck-frankenberg