Grundlagen
Interkommunale Zusammenarbeit im Hessischen Landtag: die landespolitischen Weichenstellungen
Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung
Die hessische Landespolitik setzt bei IKZ und Gemeindefusionen auf Freiwilligkeit und Anreize. Wichtige Schritte waren die erste Rahmenvereinbarung 2004 [Landesregierung, PM 04.03.2024], Fusionen per Vertrag ohne Gesetz ab 2011 [Innenministerium, Freiwillige Fusionen] und der Entschließungsantrag Drucksache 19/3369, den der Landtag am 12. Oktober 2016 annahm [Landtag, Plenarprotokoll 19/85].
Welche Linie verfolgt die hessische Landespolitik?
Die Linie lautet seit gut zwei Jahrzehnten: Kooperation und Fusion ja, aber freiwillig und mit Anreizen statt Zwang. Der Hessische Landtag hat das 2016 in einem Entschließungsantrag festgehalten: Ob und wie weit Gemeinden kooperieren oder fusionieren, sollen sie selbst entscheiden; das Land steht ihnen unter Wahrung der Selbstverwaltung mit Rat und Tat zur Seite [Landtag, Drs. 19/3369]. Diese Haltung prägt bis heute die Förderung und die Beratung.
Welche Schritte gab es seit 2004?
Die wichtigsten Weichenstellungen lassen sich in einer Zeitleiste zusammenfassen. Sie zeigt, dass die Landespolitik den Rahmen schrittweise erweitert hat, von der Förderung einzelner Kooperationen bis zur Erleichterung von Fusionen.
| Jahr | Schritt |
|---|---|
| 2004 | Erste Rahmenvereinbarung zur Förderung der IKZ, abgestimmt mit den kommunalen Spitzenverbänden [Landesregierung, PM 04.03.2024] |
| 2009 | Gründung des Kompetenzzentrums für Interkommunale Zusammenarbeit [Landtag, Drs. 19/3369] |
| 2011 | Erleichterte gesetzliche Regelung: Gemeindezusammenschlüsse per Vertrag statt per Gesetz [Innenministerium, Freiwillige Fusionen] |
| 2016 | Entschließungsantrag Drucksache 19/3369, am 12. Oktober 2016 angenommen [Landtag, Plenarprotokoll 19/85] |
| 2018 | Erste freiwillige Fusion seit der Gebietsreform: Stadt Oberzent [Innenministerium, Freiwillige Fusionen] |
| 2021 | Verlängerung des Förderprogramms um fünf Jahre bis 2026 [Innenministerium, PM 2021] |
Was steht im Entschließungsantrag von 2016?
Der Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschreibt IKZ und Fusionen als Weg, kommunale Aufgaben bürgernah und kostensparend zu erledigen, und nennt Kassenwesen, Ordnungswesen und Feuerwehr als Beispiele [Landtag, Drs. 19/3369]. Er hebt die 121 hessischen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern hervor, betont aber, dass auch größere Gemeinden geeignete Aufgaben haben.
Inhaltlich enthält der Antrag drei Bilanzen und Bekenntnisse, die für die Praxis bis heute aufschlussreich sind:
- Förderung: Bis Anfang Mai 2016 waren nach dem Antrag 178 Maßnahmen mit rund 13 Mio. Euro gefördert; 2015 wurden 37 Kooperationsverbünde mit rund 2,2 Mio. Euro unterstützt [Landtag, Drs. 19/3369].
- Gemeindeverwaltungsverbände: Der Landtag unterstützt eine erhöhte Förderung modellhafter Kooperationen und die Förderung von Verwaltungsverbänden mit bis zu 150.000 Euro je teilnehmender Gemeinde [Landtag, Drs. 19/3369].
- Fusionen: Der Landtag verweist auf die gesenkten Hürden in der Gemeindeordnung, auf Grenzänderungsverträge ohne Gesetz und auf eine Entschuldungshilfe von über 27 Mio. Euro für fusionswillige Gemeinden [Landtag, Drs. 19/3369].
Der Landtag hat den Antrag in seiner 85. Sitzung am 12. Oktober 2016 behandelt und angenommen [Landtag, Plenarprotokoll 19/85]. Das Protokoll verzeichnet zu diesem Tagesordnungspunkt Redebeiträge aus allen damaligen Fraktionen [Landtag, Plenarprotokoll 19/85].
Was folgte aus der Entschließung?
Die Entschließung selbst hat keine Rechtsfolgen, sie bestätigte aber eine Richtung, die sich in den folgenden Jahren fortsetzte. 2018 entstand mit Oberzent die erste neue Gemeinde durch freiwilligen Zusammenschluss seit der Gebietsreform, 2020 folgte Wesertal, 2023 die Eingliederung von Bromskirchen in Allendorf (Eder) [Innenministerium, Freiwillige Fusionen]. Die Rahmenvereinbarung wurde im Dezember 2021 um fünf Jahre bis 2026 verlängert und dabei um kreisweite Kooperationen erweitert [Innenministerium, PM 2021].
Welche Instrumente hat die Landespolitik geschaffen?
Aus den Beschlüssen und Programmen der vergangenen zwei Jahrzehnte sind vier Instrumente entstanden, die Kommunen heute nutzen können. Sie greifen ineinander, sind aber rechtlich voneinander unabhängig.
- Förderung einzelner Kooperationen nach der Rahmenvereinbarung, mit festen Regelbeträgen je nach Zahl der Partner und erhöhten Beträgen für modellhafte oder kreisweite Projekte.
- Förderung von Gemeindeverwaltungsverbänden mit einer besonderen Zuwendung je teilnehmender Gemeinde, die der Landtag 2016 ausdrücklich unterstützt hat [Landtag, Drs. 19/3369].
- Erleichterte Fusion durch Grenzänderungsvertrag ohne eigenes Landesgesetz, eingeführt 2011 [Innenministerium, Freiwillige Fusionen].
- Entschuldungshilfe für Fusionsgemeinden, die nach dem Entschließungsantrag nahezu die Hälfte der Verbindlichkeiten der Kernhaushalte erreichen kann [Landtag, Drs. 19/3369].
Hinzu kommt die kostenfreie Beratung durch die Landesstelle im Innenministerium, die aus dem Kompetenzzentrum hervorgegangen ist. Einzelheiten zu den Fördersätzen stehen im Förderprogramm, zur Fusion im Artikel über den Grenzänderungsvertrag.
Warum ist das für Kommunen heute wichtig?
Die Geschichte zeigt, worauf sich Kommunen verlassen können und worauf nicht. Verlässlich ist der politische Konsens zur Freiwilligkeit; kein Beschluss des Landtags verpflichtet eine Gemeinde zu kooperieren. Nicht verlässlich sind einzelne Förderbeträge: Sie stehen in befristeten Rahmenvereinbarungen und unter dem Vorbehalt des Haushalts. Wer heute plant, sollte deshalb den aktuellen Stand im Abschnitt Förderung prüfen.
Für Gemeindevertretungen hat die Landtagsgeschichte noch eine zweite Bedeutung: Sie liefert Argumente für die Debatte vor Ort. Die Entschließung von 2016 und die Verlängerung des Programms 2021 zeigen, dass das Land Kooperationen über mehrere Wahlperioden hinweg unterstützt hat. Wer eine Kooperation über fünf oder zehn Jahre anlegt, plant damit nicht gegen den Trend der Landespolitik. Gleichzeitig sollte jede Kooperation so gerechnet werden, dass sie auch ohne Zuschuss trägt; die Förderung ist ein Anschub, keine Dauerfinanzierung.
Rechtsgrundlagen und Belege
- Landtag, Drs. 19/3369 — Hessischer Landtag, 2016Entschließungsantrag betreffend interkommunale Zusammenarbeit und freiwillige Gemeindefusionen weisen Weg in die Zukunft, Drucksache 19/3369starweb.hessen.de/cache/DRS/19/9/03369.pdf · geprüft am 02.10.2026
- Landtag, Plenarprotokoll 19/85 — Hessischer Landtag, 2016Plenarprotokoll 19/85, 85. Sitzungstarweb.hessen.de/cache/PLPR/19/5/00085.pdf · geprüft am 02.10.2026
- Landesregierung, PM 04.03.2024 — Hessische Landesregierung, 2024Kostenersparnis und Effizienzgewinne durch interkommunale Zusammenarbeithessen.de/presse/kostenersparnis-und-effizienzg… · geprüft am 02.10.2026
- Innenministerium, Freiwillige Fusionen — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzZukunftsfähige Verwaltungs- und Kommunalstrukturen durch freiwillige Fusioneninnen.hessen.de/kommunales/kommunen/freiwillige… · geprüft am 02.10.2026
- Innenministerium, PM 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021„Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ wird fortgesetztinnen.hessen.de/presse/pressearchiv/foerderung-… · geprüft am 02.10.2026
Fragen aus der Praxis
Hat der Landtag Gemeindefusionen beschlossen?
Nein, der Landtag hat keine Gemeindefusionen beschlossen. Er setzt ausdrücklich auf das Prinzip der Freiwilligkeit: Ob Gemeinden kooperieren oder fusionieren, entscheiden sie selbst [Landtag, Drs. 19/3369]. Gesetzlich erleichtert wurde nur der Weg, wenn Gemeinden es wollen.
Was ist eine Entschließung des Landtags?
Eine Entschließung des Landtags ist ein politischer Beschluss, mit dem der Landtag eine Haltung festhält oder die Landesregierung zu etwas auffordert; ein Beispiel ist der Entschließungsantrag zur interkommunalen Zusammenarbeit von 2016 [Landtag, Drs. 19/3369]. Eine Entschließung ändert kein Gesetz und schafft keine Ansprüche für Kommunen.
Wo finde ich die Debatte vom 12. Oktober 2016?
Im Plenarprotokoll 19/85 des Hessischen Landtags, das über das Parlamentsdokumentationssystem abrufbar ist; dort ist der Antrag Drucksache 19/3369 als angenommen vermerkt [Landtag, Plenarprotokoll 19/85].
Zu dieser Seite
| Sachgebiet | Hessischer Landtag, Interkommunale Zusammenarbeit |
|---|---|
| Bearbeitung | Redaktion IKZ Hessen |
| Erstfassung | |
| Stand | |
| Fundstellen | 5 – oben aufgeführt |
| Zitierweise | IKZ im Hessischen Landtag: Beschlüsse und Weichen. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/landtag-zu-ikz |