Inhalt anspringen

Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Förderung

Die hessische IKZ-Förderung: Entwicklung von 2004 bis 2026

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Hessen fördert interkommunale Zusammenarbeit seit 2004 über eine mehrfach erweiterte Rahmenvereinbarung; die fünfte Fassung gilt seit 02.12.2021 bis 01.12.2026 und stärkt kreisweite Kooperationen [Landesregierung, PM 04.03.2024; Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Die Bilanz stieg von 178 Maßnahmen mit rund 13 Mio. Euro im Mai 2016 auf 586 Projekte mit über 41 Mio. Euro (Stand 10.09.2026) [Landtag, Drs. 19/3369; Innenministerium, PM 10.09.2026].

Wie ist die Förderung entstanden?

Die Förderung entstand 2004 als Anreizprogramm in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die Landesregierung beschreibt sie als Erfolgsgeschichte, bei der mit jeder neuen Auflage der Rahmenvereinbarung die Zahl der förderfähigen Aufgabenbereiche und der Kreis der Antragsteller erweitert wurden; heute umfasse die Förderung nahezu alle Aufgabenbereiche, und alle Kommunen könnten Anträge stellen [Landesregierung, PM 04.03.2024].

Die wichtigsten Etappen lassen sich aus amtlichen Quellen rekonstruieren:

Jahr Schritt
2004 erste Rahmenvereinbarung [Landesregierung, PM 04.03.2024]
2008 erste Änderung des Programms; seither steigen Zahl und Volumen der Bewilligungen deutlich [Innenministerium, PM 2021]
2011 Änderung zum 1. August 2011: auch die freiwillige Fusion von Ortsteilfeuerwehren wird förderfähig [Beratungsstelle: Feuerwehr]
2016 neue Rahmenvereinbarung vom 2. Dezember 2016 [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]
2021 fünfte Auflage, in Kraft seit 2. Dezember 2021, befristet bis 1. Dezember 2026 [Landesregierung, PM 04.03.2024; Rahmenvereinbarung IKZ 2021]

Was hat sich 2021 geändert?

Die Fassung von 2021 hat drei inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Nach der Landesberatungsstelle sollen erstens kreisweite Kooperationen durch erhöhte Förderung stärker unterstützt werden, zweitens wurden die Aufgabenbereiche aktualisiert, etwa um Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit und weitere wichtige Zukunftsaufgaben, und drittens sollen Anträge künftig elektronisch übermittelt werden [Beratungsstelle: Förderung]. Die Landesregierung nennt dieselben Neuerungen und hebt die stärkere Förderung kreisweiter Kooperationen mit Landkreisen hervor [Landesregierung, PM 04.03.2024].

Bei der Verlängerung im Dezember 2021 betonte das Innenministerium zusätzlich zwei Felder: Digitalisierung, wo etwa ein gemeinsamer IT-Spezialist kleiner Kommunen gefördert werden kann, und die hausärztliche Versorgung, für die medizinische Versorgungszentren im kommunalen Verbund unterstützt werden [Innenministerium, PM 2021]. Kreisweite Kooperationen, an denen sich die überwiegende Zahl der kreisangehörigen Gemeinden beteiligt, sollen eine über die Regelzuwendung von 100.000 Euro hinausgehende Förderung erhalten können [Innenministerium, PM 2021].

Wie hat sich die Förderbilanz entwickelt?

Die Förderbilanz ist über zehn Jahre stetig gewachsen. Die Zahlen stammen aus amtlichen Mitteilungen zu verschiedenen Zeitpunkten; sie sind nicht immer gleich abgegrenzt, zeigen aber den Trend:

Stand Bewilligte Projekte Fördersumme Quelle
Mai 2016 178 Maßnahmen rund 13 Mio. Euro [Landtag, Drs. 19/3369]
Juni 2019 fast 300 Kooperationen seit 2008 über 20 Mio. Euro [Innenministerium, PM Wesertal]
Dezember 2021 über 400 Kooperationen seit 2008 über 27 Mio. Euro [Innenministerium, PM 2021]
März 2024 503 Projekte rund 34,5 Mio. Euro [Landesregierung, PM 04.03.2024]
2026 586 Projekte seit 2008 (Stand 10.09.2026) über 41 Mio. Euro [Innenministerium, PM 10.09.2026]

Für 2026 meldet das Land bis zum 31. Juli Bewilligungen für 15 Kooperationen mit zusammen rund 1,1 Millionen Euro [Innenministerium, PM 10.09.2026].

Welche Felder dominieren?

Den größten Anteil haben über die Jahre die Fusionen von Ortsteilfeuerwehren eingenommen. Nach Angaben der Landesberatungsstelle ist das der Bereich mit den meisten umgesetzten Projekten; bis Ende 2020 wurden 67 Fusionen mit 159 Ortsteilwehren zusammengeführt [Beratungsstelle: Feuerwehr]. Daneben prägen Finanzwesen, Ordnungswesen, Digitalisierung und in jüngster Zeit Sicherheit bei Veranstaltungen das Bild. Einzelne Felder stellt der Bereich Kooperationsfelder vor.

Was bedeutet die Befristung?

Die Rahmenvereinbarung von 2021 tritt nach ihrem eigenen Wortlaut am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Bisher wurde das Programm stets fortgeschrieben, zuletzt im Dezember 2021 um fünf Jahre [Innenministerium, PM 2021]. Ob und in welcher Form das erneut geschieht, ist eine politische Entscheidung der Landesregierung. Kommunen, die ein Vorhaben in Planung haben, sollten den aktuellen Stand bei der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle erfragen; die Voraussetzungen der geltenden Fassung erklärt die Seite Förderprogramm im Detail.

Was bedeutet die Entwicklung für Kommunen heute?

Für Kommunen, die heute ein Vorhaben planen, lassen sich aus der Entwicklung drei Schlüsse ziehen. Erstens ist die Förderung breiter geworden: Fast jedes kommunale Aufgabenfeld ist grundsätzlich förderfähig, sofern die Zusammenarbeit wesentlich ist [Beratungsstelle: Förderung]. Wer ein ungewöhnliches Feld im Blick hat, sollte deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass es nicht passt.

Zweitens hat das Land den Schwerpunkt über die Jahre verschoben, von einzelnen Fachkooperationen hin zu umfassenderen Lösungen wie Gemeindeverwaltungsverbänden, kreisweiten Kooperationen und Fusionen. Die Beträge für solche Vorhaben sind deutlich höher als die Regelzuwendung [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Drittens hängt jede Förderung an einer befristeten Rahmenvereinbarung und an den jährlichen Haushaltsmitteln. Eine Kooperation sollte sich deshalb auch ohne Zuschuss rechnen; die Förderung erleichtert den Start, sie ersetzt keinen tragfähigen Kostenvergleich. Wie dieser Vergleich aufgebaut wird, beschreibt die Arbeitshilfe Wirtschaftlichkeitsvergleich.

Wer die Entwicklung im Detail nachvollziehen will, findet die amtlichen Zahlen und Fassungen in den unten genannten Quellen. Für die politische Einordnung der Programmgeschichte siehe den Artikel IKZ im Hessischen Landtag, der die Beschlüsse von 2016 und die Erleichterung freiwilliger Fusionen beschreibt.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. Landesregierung, PM 04.03.2024 — Hessische Landesregierung, 2024Kostenersparnis und Effizienzgewinne durch interkommunale Zusammenarbeithessen.de/presse/kostenersparnis-und-effizienzg… · geprüft am 02.10.2026
  2. Beratungsstelle: Förderung — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeitberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
  3. Innenministerium, PM 10.09.2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Land fördert gemeinsame Vergabestelle für Sontra, Hessisch Lichtenau und Witzenhausenberatungszentrum.hessen.de/presse/land-foerdert… · geprüft am 02.10.2026
  4. Landtag, Drs. 19/3369 — Hessischer Landtag, 2016Entschließungsantrag betreffend interkommunale Zusammenarbeit und freiwillige Gemeindefusionen weisen Weg in die Zukunft, Drucksache 19/3369starweb.hessen.de/cache/DRS/19/9/03369.pdf · geprüft am 02.10.2026
  5. Innenministerium, PM Wesertal — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2019Staatssekretär Dr. Stefan Heck: „Erfolg hängt von der Akzeptanz vor Ort ab“ – Land fördert Maßnahmen zur Fusion der Gemeinden Oberweser und Wahlsburg (Pressemitteilung Nr. 145)innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/202… · geprüft am 02.10.2026
  6. Innenministerium, PM 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021„Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ wird fortgesetztinnen.hessen.de/presse/pressearchiv/foerderung-… · geprüft am 02.10.2026
  7. Beratungsstelle: Feuerwehr — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzFeuerwehr – Handlungsfelder der IKZberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
  8. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Seit wann fördert Hessen IKZ?

Hessen fördert interkommunale Zusammenarbeit seit 2004. In diesem Jahr wurde die erste Rahmenvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden geschaffen [Landesregierung, PM 04.03.2024].

Was hat sich 2021 geändert?

Kreisweite Kooperationen können höher gefördert werden, der Aufgabenkatalog wurde um Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit und wichtige Zukunftsaufgaben erweitert, und Anträge sollen elektronisch übermittelt werden [Beratungsstelle: Förderung; Landesregierung, PM 04.03.2024].

Wie viel Geld ist bisher geflossen?

Nach den jüngsten Angaben des Landes wurden seit 2008 586 Projekte mit über 41 Millionen Euro bewilligt, an denen mehr als 2.700 Kommunen beteiligt waren, Mehrfachbeteiligungen eingerechnet (Stand 10.09.2026) [Innenministerium, PM 10.09.2026].

Zu dieser Seite

SachgebietRahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit, Hessen
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen8 – oben aufgeführt
ZitierweiseEntwicklung der IKZ-Förderung in Hessen seit 2004. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/foerderung/allgemeines