Kooperationsfelder
Friedhofswesen: gemeinsame Verwaltung bei sinkender Kostendeckung
Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung
Friedhofsverwaltung wird für Kommunen teurer, weil sich die Bestattungskultur zu Urnen- und Baumbestattungen verschiebt und Gebühren die Kosten immer seltener decken [Beratungsstelle: Friedhof]. Interkommunale Zusammenarbeit bündelt vor allem Gebührenkalkulation, Satzungen, Grabvergabe und Abrechnung; die Friedhöfe selbst bleiben vor Ort.
Warum geraten Friedhöfe unter Kostendruck?
Friedhöfe geraten unter Kostendruck, weil sich die Bestattungskultur schneller wandelt als Satzungen und Flächen. Die Landesberatungsstelle beschreibt einen deutlichen Trend zu Urnenbeisetzungen; große Familiengräber seien kaum noch gefragt, Bestattung und Grabpflege sollen weniger aufwendig und günstiger sein, und neue Grabarten wie Baumgräber für Urnen oder anonyme Urnengrabfelder kommen hinzu [Beratungsstelle: Friedhof]. Für die Kommunen bedeutet das: Die Anlagen, Wege und Trauerhallen müssen weiter unterhalten werden, aber die Gebühreneinnahmen sinken, und eine Kostendeckung ist nach Einschätzung der Beratungsstelle nicht mehr zu gewährleisten [Beratungsstelle: Friedhof].
Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand. Viele Friedhofssatzungen stammen aus einer Zeit, in der Sargbestattungen die Regel waren, und müssen überarbeitet werden [Beratungsstelle: Friedhof]. Eine rechtssichere Gebührenkalkulation ist fachlich anspruchsvoll und wird in kleinen Verwaltungen oft nebenbei erledigt.
Rechtsform, Förderung, Steuer und Vergabe im Friedhofswesen
- Rechtsform: Typisch ist, dass eine größere Stadt die Verwaltung für ihre Nachbarn übernimmt, wie Rüsselsheim für Raunheim und Kelsterbach [Beratungsstelle: Friedhof]. Rechtlich passt dafür eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §§ 24 ff. KGG, entweder als Delegation, bei der die Stadt im eigenen Namen handelt, oder als Mandatierung im Auftrag der Partner [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].
- Genehmigung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sowie Zweckverbands- und Anstaltssatzungen genehmigt die Kommunalaufsicht; das Regierungspräsidium Darmstadt nennt diese Genehmigungen ausdrücklich unter seinen Aufgaben [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht].
- Förderung: Friedhöfe gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und Infrastruktur, die die Rahmenvereinbarung als Aufgabenbereich nennt. Die Regelzuwendung beträgt 75.000 Euro bei drei und 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen, 50.000 Euro, wenn ausnahmsweise zwei Kommunen genügen; ein Gemeindeverwaltungsverband kann 150.000 Euro je Gemeinde erhalten. Die Rahmenvereinbarung 2021 tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Die Kooperation von Rüsselsheim ist in der Förderliste mit einer Bewilligung vom 1. September 2015 verzeichnet [Förderliste IKZ 2008–2026].
- Umsatzsteuer: Bestattungs- und Friedhofsleistungen werden teilweise auch von privaten Anbietern erbracht. Leistungen zwischen den Kommunen gegen Kostenerstattung sind deshalb nach § 2b UStG zu prüfen, der die Steuerpflicht nur ausschließt, wenn keine größere Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Dritten entsteht [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].
- Vergabe: Überträgt eine Kommune die Aufgabe mit voller Zuständigkeit und ohne Vergütung für vertragliche Leistungen (Delegation), ist das interne Organisation und kein öffentlicher Auftrag [BT-Drs. 18/6281, S. 80]. Erledigt die Stadt die Friedhofsverwaltung dagegen nur gegen Kostenerstattung (Mandatierung), ist das ein Auftrag, der nur unter den Bedingungen des § 108 Abs. 6 GWB ausschreibungsfrei bleibt [§ 108 GWB].
Den Vergleich aller Formen zeigt die Übersicht Rechtsformen, die vergaberechtliche Prüfung die Arbeitshilfe Vergaberecht bei IKZ.
Was lässt sich gemeinsam erledigen?
Gemeinsam erledigen lässt sich vor allem, was nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist. Typische Bausteine einer Kooperation sind:
| Aufgabe | Nutzen der Bündelung |
|---|---|
| Satzungen und Gebührenkalkulation | einheitliche Methodik, Spezialwissen, weniger Rechtsrisiken |
| Vergabe und Verwaltung von Grabstätten | feste Ansprechpartner, digitale Grabregister |
| Abrechnung und Mahnwesen | Anbindung an eine gemeinsame Kasse |
| Abstimmung mit Bestattern und Kirchen | ein Kontakt für mehrere Friedhöfe |
| Pflege und Unterhaltung | optional über eine Bauhofkooperation |
Die Friedhöfe selbst, ihre Gestaltung und das Angebot an Grabarten bleiben in der Verantwortung der jeweiligen Kommune. Gerade auf dem Land ist der Friedhof ein Ort mit hoher Identität; eine Kooperation, die das infrage stellt, findet selten eine Mehrheit.
Welches Beispiel gibt es in Hessen?
Ein dokumentiertes Beispiel stammt aus dem Kreis Groß-Gerau: Die Landesberatungsstelle stellt als Projekt im Feld Friedhofswesen vor, dass die Stadt Rüsselsheim die Verwaltung der Friedhöfe von Raunheim und Kelsterbach übernommen hat [Beratungsstelle: Friedhof]. In der Liste der geförderten IKZ-Projekte ist die Kooperation im Friedhofs- und Bestattungswesen mit Rüsselsheim als antragstellender Kommune und einer Bewilligung vom 1. September 2015 verzeichnet [Förderliste IKZ 2008–2026].
Das Modell ist typisch: Eine größere Stadt mit einer eigenen Friedhofsverwaltung übernimmt die Aufgabe für kleinere Nachbarn, die dafür einen Kostenanteil zahlen.
Was sollte die Vereinbarung regeln?
Die Vereinbarung sollte vor allem die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Ort klären. Wer nimmt Anfragen von Angehörigen entgegen, wenn die Verwaltung in der Nachbarstadt sitzt? Wer entscheidet über Ausnahmen von der Friedhofssatzung? Wie werden Gebühren kalkuliert, wenn jede Kommune eigene Satzungen behält? Für die Satzungen empfiehlt sich, dass jede Kommune ihre eigene behält, die gemeinsame Stelle aber Entwürfe und Kalkulationen nach einheitlicher Methode vorbereitet.
Wie lässt sich der Erfolg messen?
Der Erfolg einer Friedhofskooperation lässt sich an wenigen Kennzahlen ablesen: Kostendeckungsgrad je Friedhof, Bearbeitungszeit von der Sterbefallmeldung bis zur Grabvergabe, Zahl der Widersprüche gegen Gebührenbescheide und Zufriedenheit der Bestatter, die täglich mit der Verwaltung zu tun haben. Wer diese Werte vor dem Start erhebt, kann nach zwei oder drei Jahren belegen, ob die Kooperation gewirkt hat, und das Ergebnis den Gremien vorlegen.
Welche Fehler sollte man vermeiden?
Drei Fehler sollten Friedhofskooperationen vermeiden:
- Unklare Zuständigkeit vor Ort: Angehörige wissen nicht, wen sie anrufen sollen, wenn die Verwaltung in der Nachbarstadt sitzt. Eine feste Telefonnummer und ein Aushang auf jedem Friedhof helfen.
- Satzungen bleiben unverändert: Die Kooperation übernimmt veraltete Regeln, statt sie zu modernisieren; dann wiederholen sich die alten Defizite in größerem Maßstab.
- Pflege wird vergessen: Wer nur die Verwaltung bündelt, aber die Grünpflege nicht mitdenkt, verschiebt Kosten, ohne sie zu senken.
Rechtsgrundlagen und Belege
- § 108 GWB — Bundesministerium der JustizGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 108 Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeitgesetze-im-internet.de/gwb/__108.html · geprüft am 02.10.2026
- BT-Drs. 18/6281, S. 80 — Deutscher Bundestag, 2015Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG), Drucksache 18/6281, Begründung zu § 108 GWBdserver.bundestag.de/btd/18/062/1806281.pdf · geprüft am 02.10.2026
- RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026
- OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
- Beratungsstelle: Friedhof — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzFriedhof – Handlungsfelder der IKZberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
- Förderliste IKZ 2008–2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Geförderte IKZ-Projekte seit 2008 bis Juni 2026beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
- Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
Fragen aus der Praxis
Werden bei einer Kooperation Friedhöfe geschlossen?
Nein, bei einer Kooperation im Friedhofswesen werden keine Friedhöfe geschlossen. Gebündelt werden Verwaltung, Kalkulation und Abrechnung, wie in Rüsselsheim, das die Friedhofsverwaltung für Raunheim und Kelsterbach übernommen hat [Beratungsstelle: Friedhof]; über Angebot und Gestaltung der Friedhöfe entscheidet weiterhin jede Kommune.
Was lässt sich im Friedhofswesen gemeinsam erledigen?
Im Friedhofswesen lässt sich vor allem die Verwaltung gemeinsam erledigen: Satzungen und Gebührenkalkulation, Vergabe von Grabstätten, Abrechnung, Grabregister und Ansprechpartner für Bestatter. Gerade die Satzungen müssen nach Darstellung des Innenministeriums vielerorts an die veränderte Bestattungskultur angepasst werden, etwa an den Trend zur Urnenbeisetzung [Beratungsstelle: Friedhof]. Bei Pflege und Unterhalt kann eine Bauhofkooperation hinzukommen.
Warum ist die Gebührenkalkulation so wichtig?
Weil sich durch den Trend zu Urnen- und Baumgräbern die Flächennutzung ändert und die Kosten nach Einschätzung der Landesberatungsstelle nicht mehr gedeckt werden [Beratungsstelle: Friedhof]. Eine fachlich saubere Kalkulation braucht Spezialwissen, das eine gemeinsame Stelle eher vorhalten kann.
Zu dieser Seite
| Sachgebiet | Friedhofsverwaltung, Bestattungswesen |
|---|---|
| Bearbeitung | Redaktion IKZ Hessen |
| Erstfassung | |
| Stand | |
| Fundstellen | 7 – oben aufgeführt |
| Zitierweise | Friedhofsverwaltung gemeinsam führen. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/themen/friedhofswesen-0 |