Kooperationsfelder
Kasse, Steueramt und Kämmerei gemeinsam führen
Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung
Das Kassen- und Rechnungswesen gilt in Hessen als besonders geeignetes Feld für interkommunale Zusammenarbeit, weil es nach landesweit einheitlichen Regeln mit wenig Ermessen arbeitet. Voraussetzung ist eine einheitliche Software; dann sind Einsparungen von mindestens 15 Prozent nach dem Innenministerium in der Regel erreichbar [Beratungsstelle: Finanzwesen].
Warum eignet sich das Finanzwesen so gut für Kooperationen?
Das Finanzwesen eignet sich, weil dort in jeder Kommune dieselben Aufgaben nach denselben Regeln anfallen. Das Hessische Innenministerium begründet die gute Eignung damit, dass das Kassen- und Rechnungswesen nach feststehenden, hessenweit einheitlichen Regelungen mit wenig oder keinem eigenen Entscheidungs- und Ermessensspielraum bearbeitet wird [Beratungsstelle: Finanzwesen]. Eine Buchung, eine Mahnung oder eine Vollstreckungsmaßnahme sieht in Kommune A genauso aus wie in Kommune B; es gibt kaum örtliche Besonderheiten, die eine gemeinsame Bearbeitung erschweren.
Hinzu kommt der Qualitätsaspekt. Nach Beobachtung des Ministeriums gelingt es nicht jeder Kommune, diese Aufgaben fachlich einwandfrei und vorschriftsgemäß zu erledigen; ein Verbund könne solche Lücken schließen [Beratungsstelle: Finanzwesen]. Gerade in kleinen Verwaltungen, in denen eine Person Kasse, Steuern und Buchhaltung zugleich betreut, sind Vertretung und Spezialisierung kaum möglich.
Rechtsform, Förderung, Steuer und Vergabe im Finanzwesen
- Rechtsform: Für eine Gemeinschaftskasse ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §§ 24 ff. KGG die übliche Form; bei einer Mandatierung erledigt eine Kommune die Aufgaben der anderen, ohne dass die Zuständigkeit wechselt [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. So übertrug Neu-Anspach der Stadt Usingen die Wahrnehmung des Finanzwesens im Wege der Mandatierung, die Beschäftigten wurden per Gestellungsvertrag zur Verfügung gestellt [Beratungsstelle: Ordnungswesen]. Wer weitere Aufgaben bündeln will, kann einen Gemeindeverwaltungsverband bilden; bei Oberweser und Wahlsburg waren zusammengefasste Finanzabteilungen ein Baustein auf dem Weg zur Fusion [Innenministerium, PM Wesertal].
- Genehmigung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sowie Zweckverbands- und Anstaltssatzungen genehmigt die Kommunalaufsicht; das Regierungspräsidium Darmstadt nennt diese Genehmigungen ausdrücklich unter seinen Aufgaben [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht].
- Förderung: Die Rahmenvereinbarung nennt Finanzverwaltung und Rechnungswesen ausdrücklich als förderfähigen Teil der laufenden Verwaltung. Die Regelzuwendung beträgt 75.000 Euro bei drei und 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen, 50.000 Euro, wenn ausnahmsweise zwei Kommunen genügen; ein Gemeindeverwaltungsverband kann 150.000 Euro je Gemeinde erhalten. Die Rahmenvereinbarung 2021 tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
- Umsatzsteuer: Zahlt eine Gemeinde der anderen eine Kostenerstattung für die Kassenführung, liegt bei der Mandatierung nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Frankfurt grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor; ob Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nach § 2b UStG [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Die Übergangsregel für das alte Recht gilt nur für Leistungen vor dem 1. Januar 2027 [§ 27 UStG]. Die Prüfschritte erklärt die Arbeitshilfe § 2b UStG.
- Vergabe: Überträgt eine Kommune die Aufgabe mit voller Zuständigkeit und ohne Vergütung für vertragliche Leistungen (Delegation), ist das interne Organisation und kein öffentlicher Auftrag [BT-Drs. 18/6281, S. 80]. Führt eine Kommune die Kasse der anderen dagegen nur gegen Kostenerstattung (Mandatierung), ist das ein Auftrag, der nur unter den Bedingungen des § 108 Abs. 6 GWB ausschreibungsfrei bleibt [§ 108 GWB].
Den Vergleich aller Formen zeigt die Übersicht Rechtsformen, die vergaberechtliche Prüfung die Arbeitshilfe Vergaberecht bei IKZ.
Was muss vor dem Start geklärt sein?
Vor dem Start muss vor allem die Software geklärt sein. Nach Erfahrung des Ministeriums steht die Betrachtung der eingesetzten Programme am Anfang aller Überlegungen; unterschiedliche Software-Produkte erweisen sich in der Regel als hinderlich, und eine einheitliche Software-Landschaft muss vor dem Start gegeben sein [Beratungsstelle: Finanzwesen]. Die dafür nötigen Investitionen amortisieren sich nach Einschätzung des Ministeriums über die spätere organisatorische Effizienz [Beratungsstelle: Finanzwesen], gehören aber in die Kostenrechnung.
Daneben sind diese Punkte zu klären:
- Aufgabenzuschnitt: Nur Kasse und Zahlungsverkehr oder auch Steuern, Abgaben, Vollstreckung und Anlagenbuchhaltung?
- Kontenstruktur: Getrennte Bankkonten je Gemeinde, gemeinsamer Zahlungsverkehr, klare Zeichnungsbefugnisse.
- Kassenaufsicht und Prüfung: Wer prüft die gemeinsame Kasse, und wie wird die Rechnungsprüfung jeder Gemeinde eingebunden?
- Standort und Erreichbarkeit: Wo zahlen Bürgerinnen und Bürger bar ein, falls das noch nötig ist?
- Personal: Wer wechselt, wer wird gestellt, welche Stellen fallen durch Fluktuation weg?
Wie viel lässt sich einsparen?
Die Einsparung hängt vom Ausgangsniveau ab, ist im Finanzwesen aber verhältnismäßig gut erreichbar. Das Ministerium hält die von der Förderung verlangte Einsparung von mindestens 15 Prozent in der Regel für erreichbar und sieht sie vielfach deutlich überschritten [Beratungsstelle: Finanzwesen]. Die Effekte entstehen aus besserer Auslastung, geteilten Lizenzen und weniger Vertretungsaufwand.
Das Ministerium fasst die Bilanz selbst nüchtern: Interkommunale Zusammenarbeit im Kassen- und Rechnungswesen ist anspruchsvoll, nach erfolgreicher Zusammenführung sind aber Qualitätssteigerungen und deutliche Kostenreduzierungen zu erwarten [Beratungsstelle: Finanzwesen]. Wie man die Einsparung für einen Förderantrag sauber darstellt, beschreibt die Arbeitshilfe Wirtschaftlichkeitsvergleich.
Wie läuft die Umstellung in der Praxis ab?
Die Umstellung gelingt am besten in Etappen. Zuerst werden Software und Kontenrahmen vereinheitlicht, dann ziehen Zahlungsverkehr und Mahnwesen in die gemeinsame Stelle, zuletzt folgen Steuern, Abgaben und Vollstreckung. Ein Stichtag zum Jahreswechsel vermeidet, dass ein Haushaltsjahr in zwei Systemen gebucht werden muss. Für die Beschäftigten ist eine Übergangsphase mit Schulungen und doppelter Besetzung kritischer Plätze sinnvoll; diese Kosten gehören ehrlich in die Rechnung, auch wenn sie die Einsparung im ersten Jahr schmälern.
Welche Rolle spielt die Kasse für weitergehende Zusammenarbeit?
Eine gemeinsame Kasse ist oft der Anfang einer längeren Entwicklung. Die überörtliche Prüfung des Hessischen Rechnungshofs hat aus ihren Prüfungen abgeleitet, dass eine erfolgreiche Kooperation in der allgemeinen Verwaltung, möglichst im Finanzbereich, ein guter Startpunkt für weitergehende Schritte bis hin zur Fusion ist [Rechnungshof, Leitfaden Fusion]. Wer gemeinsam die Bücher führt, kennt die Finanzlage des Partners und kann später realistisch über engere Formen reden.
Rechtsgrundlagen und Belege
- § 108 GWB — Bundesministerium der JustizGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 108 Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeitgesetze-im-internet.de/gwb/__108.html · geprüft am 02.10.2026
- BT-Drs. 18/6281, S. 80 — Deutscher Bundestag, 2015Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG), Drucksache 18/6281, Begründung zu § 108 GWBdserver.bundestag.de/btd/18/062/1806281.pdf · geprüft am 02.10.2026
- § 27 UStG — Bundesministerium der JustizUmsatzsteuergesetz, § 27 Allgemeine Übergangsvorschriftengesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html · geprüft am 02.10.2026
- Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
- RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026
- Beratungsstelle: Finanzwesen — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzFinanzwesen – Handlungsfelder der IKZberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
- Rechnungshof, Leitfaden Fusion — Hessischer RechnungshofLeitfaden zur Vorbereitung einer Gemeindefusionrechnungshof.hessen.de/infothek/gemeindefusion · geprüft am 02.10.2026
- OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
- Beratungsstelle: Ordnungswesen — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzOrdnungswesen – Handlungsfelder der IKZberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
- Innenministerium, PM Wesertal — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2019Staatssekretär Dr. Stefan Heck: „Erfolg hängt von der Akzeptanz vor Ort ab“ – Land fördert Maßnahmen zur Fusion der Gemeinden Oberweser und Wahlsburg (Pressemitteilung Nr. 145)innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/202… · geprüft am 02.10.2026
Fragen aus der Praxis
Welche Aufgaben lassen sich im Finanzwesen bündeln?
Im Finanzwesen lassen sich typischerweise Gemeindekasse mit Zahlungsverkehr und Mahnwesen, Steuer- und Abgabenerhebung, Vollstreckung und Buchhaltung. Die Haushaltsplanung bleibt meist bei jeder Gemeinde, weil sie politische Entscheidungen vorbereitet.
Brauchen alle Partner dieselbe Software?
Alle Partner einer Finanzkooperation brauchen praktisch dieselbe Software. Das Innenministerium hält unterschiedliche Software-Produkte für hinderlich und verlangt eine einheitliche Software-Landschaft vor dem Start einer Kooperation [Beratungsstelle: Finanzwesen].
Welche Rechtsform ist üblich?
Häufig eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Mandatierung, bei der eine Kommune die Kasse für die anderen führt, die Zuständigkeit aber bei jeder Gemeinde bleibt [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Ein Beispiel ist die Übertragung des Finanzwesens von Neu-Anspach auf Usingen [Beratungsstelle: Ordnungswesen].
Zu dieser Seite
| Sachgebiet | Gemeindekasse, Interkommunale Zusammenarbeit |
|---|---|
| Bearbeitung | Redaktion IKZ Hessen |
| Erstfassung | |
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| Fundstellen | 10 – oben aufgeführt |
| Zitierweise | Gemeinschaftskasse und gemeinsame Finanzverwaltung. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/themen/kasse-finanzverwaltung |