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Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Kooperationsfelder

Geodaten gemeinsam: Geodateninfrastruktur, INSPIRE und Straßenkataster

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Geodaten wie Bebauungspläne oder Leitungsnetze unterliegen über die INSPIRE-Richtlinie und das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Bereitstellungspflichten [GDI-Südhessen, INSPIRE]. Viele hessische Kommunen erfüllen sie gemeinsam, kreisweit [Förderliste IKZ 2008–2026] oder in Verbünden wie der GDI-Südhessen, die seit 2009 auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag beruht [GDI-Südhessen].

Was ist eine Geodateninfrastruktur?

Eine Geodateninfrastruktur (GDI) ist ein Netzwerk, über das raumbezogene Daten online gefunden, abgerufen und kombiniert werden können. Die GDI-Südhessen beschreibt sie als digitales Online-Netzwerk zum einfachen Zugriff auf raumbezogene Daten [GDI-Südhessen, INSPIRE]. Für Kommunen gehören dazu Bebauungs- und Flächennutzungspläne, Liegenschaftsdaten, Leitungsnetze, Baumkataster, Straßenkataster oder Daten zu Leerständen.

In Hessen ist der Aufbau der GDI-Hessen ein ressortübergreifendes Vorhaben. Strategisch steuert ihn das interministerielle Lenkungsgremium GDI-Hessen; die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation setzt die Vorgaben um, betreibt das Geoportal Hessen und koordiniert die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie [HVBG, GDI-Hessen].

Rechtsform, Förderung, Steuer und Vergabe bei Geodaten

  • Rechtsform: Im Kreismodell regelt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §§ 24 ff. KGG, dass der Landkreis Plattform und Fachpersonal für die Gemeinden stellt [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Im Netzwerkmodell genügt eine kommunale Arbeitsgemeinschaft, die nach § 2 KGG der Abstimmung dient und keine eigene Rechtspersönlichkeit hat [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]; die GDI-Südhessen versteht sich als solche Arbeitsgemeinschaft auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags von 2009 [GDI-Südhessen].
  • Genehmigung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sowie Zweckverbands- und Anstaltssatzungen genehmigt die Kommunalaufsicht; das Regierungspräsidium Darmstadt nennt diese Genehmigungen ausdrücklich unter seinen Aufgaben [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht]. Eine Arbeitsgemeinschaft ist schriftlich zu vereinbaren [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].
  • Förderung: Die Förderliste verzeichnet mehrere kreisweite GDI-Projekte [Förderliste IKZ 2008–2026]. Die Regelzuwendung beträgt 75.000 Euro bei drei und 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen, 50.000 Euro, wenn ausnahmsweise zwei Kommunen genügen; ein Gemeindeverwaltungsverband kann 150.000 Euro je Gemeinde erhalten. Die Rahmenvereinbarung 2021 tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
  • Umsatzsteuer: Stellt der Landkreis den Gemeinden Geodatendienste gegen Kostenerstattung bereit, liegt bei einer Mandatierung grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor, der nur unter den Voraussetzungen des § 2b UStG nicht steuerbar ist; eine Arbeitsgemeinschaft kann mangels Rechtspersönlichkeit selbst kein Unternehmer sein [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].
  • Vergabe: Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft überträgt keine Aufgabe und ist kein Auftrag [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Überträgt eine Kommune die Aufgabe mit voller Zuständigkeit und ohne Vergütung für vertragliche Leistungen (Delegation), ist das interne Organisation und kein öffentlicher Auftrag [BT-Drs. 18/6281, S. 80]. Betreibt der Landkreis die Plattform dagegen nur im Auftrag der Gemeinden gegen Kostenerstattung (Mandatierung), ist das ein Auftrag, der nur unter den Bedingungen des § 108 Abs. 6 GWB ausschreibungsfrei bleibt [§ 108 GWB].

Den Vergleich aller Formen zeigt die Übersicht Rechtsformen, die vergaberechtliche Prüfung die Arbeitshilfe Vergaberecht bei IKZ.

Welche Pflichten haben Kommunen?

Die Pflichten ergeben sich aus der europäischen INSPIRE-Richtlinie, die am 15. Mai 2007 in Kraft trat, und ihrer Umsetzung in deutsches Recht [GDI-Südhessen, INSPIRE]. In Hessen ist das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) maßgeblich. Nach der Darstellung der GDI-Südhessen betrifft es auch Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände; auf kommunaler Ebene gilt die Richtlinie aber nur für Geodaten, deren Sammlung oder Verbreitung eine Rechtsvorschrift des Bundes oder des Landes vorschreibt [GDI-Südhessen, INSPIRE]. Ein typisches Beispiel sind Bauleitpläne.

Für die einzelne Gemeinde bedeutet das: Sie muss bestimmte Daten in standardisierten Formaten und über standardisierte Dienste bereitstellen. Das erfordert Fachwissen über Datenmodelle, Metadaten und Dienste, das in kleinen Bauämtern selten vorhanden ist.

Warum arbeiten Kommunen hier zusammen?

Kommunen arbeiten bei Geodaten zusammen, weil Technik, Standards und Fachwissen für alle gleich sind und weil Geodaten an Gemeindegrenzen nicht enden. Ein Landkreis, der eine gemeinsame Plattform betreibt, kann für alle Gemeinden Pläne digitalisieren, Dienste bereitstellen und Fragen beantworten.

Die Liste der vom Land geförderten IKZ-Projekte zeigt, dass kreisweite Ansätze verbreitet sind: Sie verzeichnet unter anderem eine Geodateninfrastruktur des Landkreises Gießen mit 17 kreisangehörigen Städten und Gemeinden (Bewilligung 18. Mai 2016), des Hochtaunuskreises mit allen kreisangehörigen Kommunen (6. Februar 2018), des Landkreises Limburg-Weilburg mit 19 Kommunen zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie (4. Juni 2019) und des Rheingau-Taunus-Kreises mit allen 17 kreisangehörigen Kommunen (13. Dezember 2019) [Förderliste IKZ 2008–2026].

Ein regionales Beispiel jenseits einzelner Kreise ist die GDI-Südhessen. Sie versteht sich als Arbeitsgemeinschaft mehrerer kommunaler Partner aus der Region; Grundlage ist ein seit 2009 bestehender öffentlich-rechtlicher Vertrag [GDI-Südhessen]. Sie stellt ihren Partnern unter anderem Webinare, Musterleistungsbeschreibungen, etwa für die Umstellung alter Bebauungspläne auf den Standard XPlanung, und eine Plattform zur INSPIRE-konformen Bereitstellung zur Verfügung [GDI-Südhessen].

Was leistet ein gemeinsames Straßenkataster?

Ein Straßenkataster erfasst die Gemeindestraßen nach Lage, Aufbau, Flächen und Zustand. Es ist die Grundlage für Unterhaltungsplanung, für die Bewertung des Straßenvermögens in der doppischen Bilanz und für Beitragsberechnungen. Die Erfassung, meist mit Messfahrzeugen und Luftbildern, ist teuer und lohnt sich erst bei größeren Netzlängen.

Deshalb wird sie häufig gemeinsam beauftragt. Die Förderliste des Landes verzeichnet zahlreiche Straßenkataster-Projekte, etwa 2018 im Landkreis Fulda und 2019 im Lahn-Dill-Kreis [Förderliste IKZ 2008–2026]. Ein gemeinsames Kataster hat einen weiteren Vorteil: Wenn alle Partner nach derselben Methode erfassen, lassen sich Zustände vergleichen und Unterhaltungsmaßnahmen gemeinsam ausschreiben.

Wem gehören die Daten?

In einer GDI-Kooperation bleiben die Daten Eigentum der jeweiligen Kommune, im Kreismodell ebenso wie im Netzwerkmodell, das die GDI-Südhessen seit vielen Jahren praktiziert [GDI-Südhessen]; die Vereinbarung sollte regeln, wer sie pflegen darf, wer sie veröffentlicht und wie mit Daten umgegangen wird, die personenbezogen sind oder sicherheitsrelevante Infrastruktur betreffen.

Welche Vorteile zeigen sich im Alltag?

Im Verwaltungsalltag zeigen sich die Vorteile einer gemeinsamen Geodateninfrastruktur vor allem in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wenn Bebauungspläne, Leitungsdaten und Schutzgebiete auf einer Plattform liegen, beantworten Bauämter Anfragen schneller, und Fachbehörden können Stellungnahmen auf derselben Grundlage abgeben. Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren, wenn Pläne online einsehbar sind. Für den Breitbandausbau, die Straßenunterhaltung oder die Planung von Leerständen sind dieselben Daten die Grundlage.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. § 108 GWB — Bundesministerium der JustizGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 108 Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeitgesetze-im-internet.de/gwb/__108.html · geprüft am 02.10.2026
  2. BT-Drs. 18/6281, S. 80 — Deutscher Bundestag, 2015Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG), Drucksache 18/6281, Begründung zu § 108 GWBdserver.bundestag.de/btd/18/062/1806281.pdf · geprüft am 02.10.2026
  3. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  4. RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026
  5. OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  6. HVBG, GDI-Hessen — Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und GeoinformationMit Geodaten effizientes Verwaltungshandeln fördern – GDI-Hessenhvbg.hessen.de/geoinformation/geodateninfrastru… · geprüft am 02.10.2026
  7. GDI-Südhessen, INSPIRE — GDI-SüdhessenDas ist GDI / INSPIREgdi-suedhessen.de/ergebnisse/das-ist-gdi-inspir… · geprüft am 02.10.2026
  8. GDI-Südhessen — GDI-SüdhessenGDI-Südhessen – Startseitegdi-suedhessen.de · geprüft am 02.10.2026
  9. Förderliste IKZ 2008–2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Geförderte IKZ-Projekte seit 2008 bis Juni 2026beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Müssen Kommunen ihre Geodaten nach INSPIRE bereitstellen?

Kommunen müssen ihre Geodaten nur teilweise nach INSPIRE bereitstellen. Nach der Darstellung der GDI-Südhessen gilt die Richtlinie auf kommunaler Ebene nur für Geodaten, deren Erhebung oder Verbreitung durch Bundes- oder Landesrecht vorgeschrieben ist; Grundlage ist das HVGG [GDI-Südhessen, INSPIRE].

Was ist ein Straßenkataster, und warum wird es gemeinsam erstellt?

Ein Straßenkataster erfasst Lage, Aufbau und Zustand der Gemeindestraßen und ist Grundlage für Unterhaltung, Beiträge und Bilanzierung. Die Erfassung ist technisch aufwendig, weshalb Kommunen sie häufig gemeinsam beauftragen; die Förderliste des Landes verzeichnet zahlreiche solcher Projekte [Förderliste IKZ 2008–2026].

Wer koordiniert die Geodateninfrastruktur in Hessen?

Die strategische Steuerung liegt beim interministeriellen Lenkungsgremium GDI-Hessen; die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Landesamt setzt die Vorgaben um, betreibt das Geoportal Hessen und koordiniert die INSPIRE-Umsetzung [HVBG, GDI-Hessen].

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SachgebietGeodateninfrastruktur, INSPIRE-Richtlinie, Straßenkataster
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen9 – oben aufgeführt
ZitierweiseGeodateninfrastruktur und Straßenkataster im Verbund. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/themen/geodateninfrastruktur-0