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Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Kooperationsfelder

Breitband und Glasfaser: warum der Ausbau meist kreisweit organisiert wird

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Wo Glasfaser nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut wird, greift in Hessen eine Förderung, die regionale Projekte auf kommunaler Basis betrifft; das Land strebt flächendeckende Glasfasernetze bis 2030 an [Digitalministerium, Breitband]. Deshalb haben Landkreise und Gemeinden häufig gemeinsame Breitbandprojekte gebildet [Förderliste IKZ 2008–2026].

Warum ist Breitband ein kommunales Thema?

Breitband ist ein kommunales Thema geworden, weil der Markt nicht überall ausbaut. Das zuständige Landesministerium beschreibt die Lage so: Vor allem in ländlichen Regionen ist die Erschließung für private Anbieter wegen hoher Kosten, kurzer Abschreibungszeiträume und geringer Bevölkerungsdichte kaum wirtschaftlich; dann greift die öffentliche Förderung, die in Hessen regionale Projekte auf kommunaler Basis betrifft [Digitalministerium, Breitband]. Für die Kommunen ist schnelles Internet zugleich ein wichtiger Standortfaktor [Digitalministerium, Breitband].

Das Land hat dafür eine Gigabitstrategie, die 2018 beschlossen und im Sommer 2023 fortgeschrieben wurde. Sie hält am Ziel fest, bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit Glasfasernetzen zu schaffen und Lücken im Mobilfunk zu schließen [Digitalministerium, Breitband].

Rechtsform, Förderung, Steuer und Vergabe beim Breitbandausbau

  • Rechtsform: Führt der Landkreis Markterkundung, Förderantrag und Ausschreibung für alle Gemeinden, genügt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §§ 24 ff. KGG [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Ein gemeinsamer Netzträger kann ein Zweckverband oder eine Netzgesellschaft sein, die passive Infrastruktur baut und an Betreiber verpachtet; wer eine Gesellschaft gründet, betätigt sich wirtschaftlich und muss die Voraussetzungen der HGO einschließlich der §§ 122 bis 125 beachten [Innenministerium, Wirtschaftsrecht]. Details stehen im Artikel GmbH und Privatrecht.
  • Genehmigung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sowie Zweckverbands- und Anstaltssatzungen genehmigt die Kommunalaufsicht; das Regierungspräsidium Darmstadt nennt diese Genehmigungen ausdrücklich unter seinen Aufgaben [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht]. Die Beteiligung an einer Netzgesellschaft ist nach § 127a HGO anzuzeigen [Innenministerium, Wirtschaftsrecht].
  • Förderung: Breitband gehört zur kommunalen Infrastruktur, die die Rahmenvereinbarung als Aufgabenbereich nennt; die IKZ-Förderung unterstützt dabei die Kooperation, nicht den Netzbau. Die Regelzuwendung beträgt 75.000 Euro bei drei und 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen, 50.000 Euro, wenn ausnahmsweise zwei Kommunen genügen; ein Gemeindeverwaltungsverband kann 150.000 Euro je Gemeinde erhalten. Die Rahmenvereinbarung 2021 tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Den Ausbau selbst fördern Bund und Land über eigene Programme, etwa die Aufrufe nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes [Digitalministerium, Breitband].
  • Umsatzsteuer: Verpachtet eine Netzgesellschaft ihre Infrastruktur an Betreiber, handelt sie auf privatrechtlicher Grundlage, und solche Tätigkeiten fallen nicht unter § 2b UStG [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Erstatten die Gemeinden dem Landkreis die Kosten für das Verfahren, liegt bei einer Mandatierung grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor, der nur unter den Voraussetzungen des § 2b UStG nicht steuerbar ist [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].
  • Vergabe: Überträgt eine Kommune die Aufgabe mit voller Zuständigkeit und ohne Vergütung für vertragliche Leistungen (Delegation), ist das interne Organisation und kein öffentlicher Auftrag [BT-Drs. 18/6281, S. 80]. Führt der Landkreis das Förderverfahren dagegen nur im Auftrag der Gemeinden gegen Kostenerstattung (Mandatierung), ist das ein Auftrag, der nur unter den Bedingungen des § 108 Abs. 6 GWB ausschreibungsfrei bleibt [§ 108 GWB].

Den Vergleich aller Formen zeigt die Übersicht Rechtsformen, die vergaberechtliche Prüfung die Arbeitshilfe Vergaberecht bei IKZ.

Warum wird der Ausbau meist kreisweit organisiert?

Der Ausbau wird meist kreisweit organisiert, weil Netze, Ausschreibungen und Förderverfahren große, zusammenhängende Gebiete brauchen. Ein Ausbaugebiet, das an der Gemarkungsgrenze endet, ist für Anbieter wenig attraktiv; ein kreisweites Los mit Zehntausenden Anschlüssen dagegen schon. Hinzu kommt der Verfahrensaufwand: Branchendialog, Markterkundungsverfahren, Förderantrag, Ausschreibung und Bauüberwachung verlangen Fachwissen, das eine einzelne Gemeinde selten hat.

Die Liste der vom Land geförderten IKZ-Projekte zeigt diese kreisweiten Ansätze. Sie verzeichnet etwa ein Breitbandprojekt des Vogelsbergkreises und der Wetterau mit 37 kreisangehörigen Kommunen (Bewilligung 10. September 2014), ein Projekt der Städte Lampertheim, Bürstadt, Einhausen und Lorsch im Kreis Bergstraße (23. November 2014) und eines des Kreises Offenbach mit allen 13 kreisangehörigen Kommunen (29. September 2016) [Förderliste IKZ 2008–2026].

Welche Rolle spielen Land und Breitbandbüro?

Das Land unterstützt die Kommunen zentral, regional und lokal. Das Breitbandbüro Hessen ist nach Angaben des Ministeriums der zentrale Ansprechpartner für die operative Begleitung des Ausbaus [Digitalministerium, Breitband]. Es betreibt das Portal GigaMaP, das sich als Drehscheibe der kommunalen Familie für die Steuerung des Gigabitausbaus auf der letzten Meile versteht und digitale Daten, Werkzeuge, Verträge und Vernetzung bereitstellt [Breitbandbüro Hessen]. Ein Dashboard zeigt Kennzahlen zur Versorgung je Landkreis [Breitbandbüro Hessen].

Für geförderte Projekte gilt ein strenger Ablauf. Vor der Antragstellung sind ein Branchendialog und ein Markterkundungsverfahren durchzuführen, damit der private Ausbau nicht beeinträchtigt wird; eine Potenzialanalyse hilft, förderfähige Gebiete zu erkennen [Digitalministerium, Breitband]. Der Bund veröffentlicht nach der Gigabit-Richtlinie regelmäßig Förderaufrufe mit eigenen Fristen [Digitalministerium, Breitband].

Was gehört in die Vereinbarung?

Neben der Rechtsform sind bei Breitbandkooperationen vor allem Kostenfragen und Prioritäten zu regeln: Wie wird der Eigenanteil zwischen Kreis und Gemeinden verteilt? Welche Gebiete werden zuerst ausgebaut? Wer trägt das Risiko, wenn Förderbedingungen nicht eingehalten werden? Und wie werden Synergien mit anderen Tiefbaumaßnahmen genutzt, etwa die Mitverlegung von Leerrohren bei Kanal- oder Straßenbau?

Eine gute Datengrundlage hilft bei allen diesen Fragen. Wer bereits eine gemeinsame Geodateninfrastruktur betreibt, hat Leitungs- und Straßendaten zur Hand, die Planung und Genehmigung beschleunigen.

Wie geht es nach dem Ausbau weiter?

Mit dem Bau ist die Kooperation nicht beendet. Geförderte Netze werden in der Regel an Betreiber verpachtet, und die Kommunen bleiben über viele Jahre Eigentümer oder Vertragspartner. Daraus folgen Daueraufgaben: Verträge überwachen, Pachtzahlungen abrechnen, Erweiterungen planen, Dokumentation der Leitungen pflegen und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten. Diese Aufgaben lassen sich besser gemeinsam erledigen als in jeder Gemeinde einzeln. Wer die Kooperation von Anfang an so anlegt, dass sie den Betrieb begleitet, vermeidet, dass nach Abschluss des Bauprojekts Wissen verloren geht.

Auch der Mobilfunk und öffentliches WLAN rücken in den Blick. Das Breitbandbüro informiert über Förderprogramme auch für diese Bereiche [Breitbandbüro Hessen], und Kommunen können Standortsuche und Genehmigungsverfahren gemeinsam unterstützen.

Für viele Landkreise ist die Breitbandkooperation zudem der erste Anlass gewesen, mit allen Gemeinden gemeinsam ein großes Infrastrukturprojekt zu steuern. Die dabei gewachsenen Strukturen lassen sich für weitere kreisweite Vorhaben nutzen.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. § 108 GWB — Bundesministerium der JustizGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 108 Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeitgesetze-im-internet.de/gwb/__108.html · geprüft am 02.10.2026
  2. BT-Drs. 18/6281, S. 80 — Deutscher Bundestag, 2015Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG), Drucksache 18/6281, Begründung zu § 108 GWBdserver.bundestag.de/btd/18/062/1806281.pdf · geprüft am 02.10.2026
  3. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  4. RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026
  5. OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  6. Digitalministerium, Breitband — Hessisches Ministerium für Digitalisierung und InnovationGigaschnelles Netz für Hessendigitales.hessen.de/starke-netze/breitband · geprüft am 02.10.2026
  7. Breitbandbüro Hessen — Breitbandbüro HessenBreitbandbüro Hessen – Startseitebreitbandbuero-hessen.de · geprüft am 02.10.2026
  8. Förderliste IKZ 2008–2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Geförderte IKZ-Projekte seit 2008 bis Juni 2026beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  9. Innenministerium, Wirtschaftsrecht — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzWirtschaftliche Betätigung der Kommuneninnen.hessen.de/Kommunales/Wirtschaft · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Warum bauen Kommunen überhaupt Breitband aus?

Weil sich der Ausbau in dünn besiedelten Gebieten für private Anbieter wegen hoher Kosten, kurzer Abschreibungszeiträume und geringer Dichte oft nicht rechnet. Dann greift nach Angaben des Landes die öffentliche Förderung, die in Hessen regionale Projekte auf kommunaler Basis betrifft [Digitalministerium, Breitband].

Muss vor einem geförderten Ausbau der Markt befragt werden?

Vor einem geförderten Breitbandausbau muss der Markt befragt werden. Damit der private Ausbau nicht beeinträchtigt wird, sind vor der Antragstellung ein Branchendialog und ein Markterkundungsverfahren durchzuführen [Digitalministerium, Breitband].

Wo bekommen Kommunen Unterstützung?

Beim Breitbandbüro Hessen, das Kommunen beim Ausbau operativ begleitet, und über dessen Portal GigaMaP, das Daten, Werkzeuge und Verträge für den Ausbau auf der letzten Meile bündelt [Digitalministerium, Breitband; Breitbandbüro Hessen].

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SachgebietBreitbandausbau, Glasfasernetz
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen9 – oben aufgeführt
ZitierweiseBreitband und Glasfaser: kommunale Kooperation. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/themen/breitbandversorgung-0