Förderung
Das hessische IKZ-Förderprogramm im Detail: Voraussetzungen und Zuwendungen
Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung
Nach der Rahmenvereinbarung 2021, gültig bis 01.12.2026, fördert Hessen Kooperationen von in der Regel mindestens drei Kommunen, die auf mindestens fünf Jahre angelegt sind und mindestens 15 Prozent der Personal- und Sachausgaben sparen. Die Regelzuwendung beträgt 50.000 bis 100.000 Euro, für Gemeindeverwaltungsverbände 150.000 Euro je Gemeinde [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
Erläutert wird hier die geltende Rahmenvereinbarung. IKZ Hessen vergibt keine Fördermittel; zuständig ist das Hessische Innenministerium.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle hessischen Kommunen sowie ihre Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person; der Antrag soll als Gruppenantrag der kooperierenden Kommunen gestellt werden [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Damit können neben Gemeinden, Städten und Landkreisen auch bestehende Zweckverbände Förderung erhalten, wenn sie eine neue Kooperation eingehen.
Welche Formen und Aufgaben sind förderfähig?
Förderfähig ist Zusammenarbeit in den Formen des § 2 Abs. 1 KGG und auf Grundlage der §§ 54 ff. HVwVfG; Kooperationen in privatrechtlicher Form sind ebenfalls zulässig [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Inhaltlich unterscheidet die Rahmenvereinbarung zwei Gruppen von Aufgaben [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]:
- Laufende Verwaltung: insbesondere Finanzverwaltung und Rechnungswesen, Haupt- und Personalangelegenheiten, Ordnungswesen einschließlich des freiwilligen Polizeidienstes und Präventionsmaßnahmen zur inneren Sicherheit, Bauverwaltung und Baubetriebshof.
- Soziale Daseinsvorsorge und kommunale Infrastruktur: etwa Kooperationen von Feuerwehren einschließlich der freiwilligen Fusion von Ortsteilfeuerwehren, Errichtung und Betrieb kommunaler Sportanlagen, Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie Kooperationen zum demografischen Wandel und zu weiteren wichtigen Zukunftsaufgaben.
Weitere Aufgaben können zusätzlich gemeinsam erledigt werden [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
Welche Voraussetzungen muss die Kooperation erfüllen?
Die Rahmenvereinbarung nennt vier Kernbedingungen [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]:
- Wesentlichkeit: Die Zusammenarbeit darf sich nicht auf unwesentliche Teile des Aufgabenfelds beschränken.
- Zahl der Partner: In der Regel mindestens drei Kommunen, in begründeten Ausnahmefällen zwei.
- Dauer: Der Kooperationsverbund ist dauerhaft einzurichten, mindestens für fünf Jahre.
- Einsparung: Die Personal- und Sachausgaben im kooperierenden Bereich sollen um mindestens 15 Prozent pro Jahr sinken. Investitionsfolgekosten dürfen eingerechnet werden, und die Zuwendung soll in einem angemessenen Verhältnis zur Einsparung stehen.
Wie man die Einsparung nachvollziehbar berechnet, erklärt die Arbeitshilfe Wirtschaftlichkeitsvergleich.
Wie hoch sind die Zuwendungen?
Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Partner und der Art der Kooperation [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]:
| Fall | Zuwendung |
|---|---|
| Kooperation von zwei Kommunen (Ausnahme) | 50.000 Euro |
| Kooperation von drei Kommunen | 75.000 Euro |
| Kooperation von mehr als drei Kommunen | 100.000 Euro |
| Besonders modellhafte, breit angelegte Kooperation | höher als die Regelzuwendung möglich |
| Kooperation eines Landkreises mit der Mehrzahl seiner Gemeinden | höher als die Regelzuwendung möglich |
| Gemeindeverwaltungsverband | 150.000 Euro je teilnehmender Gemeinde |
| Fusion von Ortsteilfeuerwehren | in der Regel 15.000 Euro je beteiligter Ortsteilwehr |
Für modellhafte Kooperationen und Gemeindeverwaltungsverbände können auf Antrag Projektzuschüsse zur Vorbereitung gewährt werden; sie sind zurückzuzahlen, wenn danach keine förderungswürdige Kooperation zustande kommt. Auch Gemeinden, die freiwillig fusionieren wollen, können Zuschüsse zur Vorbereitung und Begleitung erhalten [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Die festen Beträge für Machbarkeitsstudien nennt die Landesberatungsstelle gesondert [Beratungsstelle: Verwaltungsstrukturen].
Wie läuft Bewilligung, Auszahlung und Nachweis?
Bewilligungsbehörde ist das Innenministerium. Es entscheidet nach Maßgabe der Haushaltsmittel und nach Anhörung des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände; ein Rechtsanspruch besteht nicht [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Die Zuweisung wird in einer Summe ausgezahlt, sobald die Partner dem Bewilligungserlass zugestimmt haben. Fallen die Voraussetzungen vor Ablauf von fünf Jahren weg, kann das Ministerium die Zuweisung ganz oder teilweise zurückfordern; im fünften Jahr ist ein Abschlussbericht über Verwendung und Einhaltung der Kriterien vorzulegen [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
Welche Hilfen gibt es zusätzlich bei Fusionen?
Neben der Förderung aus dem Landesausgleichsstock verweist die Rahmenvereinbarung auf eine Investitionsförderung für fusionierte Gemeinden und auf eine Entschuldungshilfe von bis zu 46 Prozent der Investitions- und Kassenkredite des Kernhaushalts nach § 2 des Schutzschirmgesetzes [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Die Einzelheiten beschreibt der Artikel Gemeindefusion in Hessen.
Wie liest man die Voraussetzungen in der Praxis?
Die Voraussetzungen klingen formal, haben aber einen praktischen Kern. Die Wesentlichkeit verhindert, dass ein Randthema wie die gemeinsame Beschaffung von Büromaterial als IKZ gefördert wird; die Kooperation soll einen spürbaren Teil eines Aufgabenfelds umfassen. Die Mindestzahl der Partner sichert, dass Strukturen entstehen, die über bilaterale Absprachen hinausgehen. Die Laufzeit von fünf Jahren verhindert, dass Fördermittel für Projekte fließen, die nach kurzer Zeit wieder aufgelöst werden. Und die Einsparschwelle stellt sicher, dass öffentliches Geld dort eingesetzt wird, wo die Zusammenarbeit tatsächlich wirtschaftlicher ist.
Wer unsicher ist, ob ein Vorhaben die Kriterien erfüllt, sollte die Frage vor der Ausarbeitung des Antrags mit der Landesberatungsstelle klären. Die Seite Antrag beschreibt, welche Unterlagen dafür nötig sind.
Rechtsgrundlagen und Belege
- Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
- Beratungsstelle: Verwaltungsstrukturen — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzZukunftsfähige Verwaltungsstrukturen – Handlungsfelder der IKZberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
Fragen aus der Praxis
Wer darf einen Antrag stellen?
Jede hessische Kommune, außerdem Zusammenschlüsse von Kommunen mit eigener Rechtspersönlichkeit wie Zweckverbände. Beantragt werden soll als Gruppenantrag der kooperierenden Kommunen [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
Reicht eine Kooperation von zwei Gemeinden?
In der Regel sollen mindestens drei Kommunen beteiligt sein; in begründeten Ausnahmefällen genügen zwei, dann beträgt die Regelzuwendung 50.000 Euro [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
Was passiert, wenn die Kooperation vor Ablauf von fünf Jahren endet?
Entfallen die Fördervoraussetzungen vor Ablauf von fünf Jahren, behält sich das Ministerium vor, die Zuweisung ganz oder teilweise zurückzufordern [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
Gilt das Programm auch nach dem 1. Dezember 2026?
Die Rahmenvereinbarung von 2021 tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Eine Nachfolgeregelung war bei Redaktionsschluss am 2. Oktober 2026 nicht veröffentlicht; den aktuellen Stand kennt die Landesberatungsstelle.
Zu dieser Seite
| Sachgebiet | Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit, Landesausgleichsstock |
|---|---|
| Bearbeitung | Redaktion IKZ Hessen |
| Erstfassung | |
| Stand | |
| Fundstellen | 2 – oben aufgeführt |
| Zitierweise | Rahmenvereinbarung 2021: Voraussetzungen und Beträge. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/foerderung/foerderprogramm |