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Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Kooperationsfelder

Erneuerbare Energien: Solar- und Windparks als Gemeinschaftsprojekt von Kommunen

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Hessische Kommunen entwickeln Solar- und Windparks häufig gemeinsam, meist in einer Gesellschaft des Privatrechts, teils mit Stadtwerken, Genossenschaften oder Unternehmen [Förderliste IKZ 2008–2026]. Solche Projekte sind wirtschaftliche Betätigung im Sinne der §§ 121 ff. HGO und müssen deren Voraussetzungen erfüllen [Innenministerium, Wirtschaftsrecht].

Warum entwickeln Kommunen Energieprojekte gemeinsam?

Kommunen entwickeln Energieprojekte gemeinsam, weil gute Standorte oft auf mehreren Gemarkungen liegen und weil Planung, Finanzierung und Betrieb für eine kleine Gemeinde allein zu groß sind. Ein Windpark auf einem Höhenzug berührt typischerweise mehrere Gemeinden; ein Solarpark braucht Flächen, Netzanschluss und Kapital in einer Größenordnung, die über einen Gemeindehaushalt hinausgeht. Gemeinsam können Kommunen Flächen bündeln, Risiken teilen und Erträge fair verteilen.

Für die beteiligten Gemeinden ist das mehr als Klimaschutz. Erträge aus Pacht und Beteiligung stärken den Haushalt, und eine gemeinsame Planung vermeidet, dass sich Nachbarn gegenseitig Standorte streitig machen.

Rechtsform, Förderung, Steuer und Vergabe bei Energieprojekten

  • Rechtsform: Üblich ist eine Gesellschaft des Privatrechts, wie die geförderte Windpark Schwarzenberg GmbH von Breidenbach und Biedenkopf zeigt [Förderliste IKZ 2008–2026]; sie begrenzt die Haftung und kann private Partner aufnehmen. Für die Gründung oder Beteiligung gelten die §§ 122 bis 125 HGO [Innenministerium, Wirtschaftsrecht]. Auch ein Zweckverband ist möglich; an ihm können sich nach dem KGG auch juristische Personen des Privatrechts beteiligen [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht].
  • Genehmigung: Die Gründung einer Gesellschaft oder die Beteiligung daran ist der Aufsicht nach § 127a HGO anzuzeigen; seit 2013 prüft die Kommunalaufsicht nach einem einheitlichen, 2017 überarbeiteten Prüfmuster [Innenministerium, Wirtschaftsrecht].
  • Förderung: Die Rahmenvereinbarung lässt Kooperationen in Rechtsformen des Privatrechts ausdrücklich zu und nennt neben der kommunalen Infrastruktur weitere wichtige Zukunftsaufgaben als Förderbereich. Die Regelzuwendung beträgt 75.000 Euro bei drei und 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen, 50.000 Euro, wenn ausnahmsweise zwei Kommunen genügen; ein Gemeindeverwaltungsverband kann 150.000 Euro je Gemeinde erhalten. Die Rahmenvereinbarung 2021 tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
  • Umsatzsteuer: Eine Energiegesellschaft ist Unternehmer; Tätigkeiten auf privatrechtlicher Grundlage fallen nicht unter § 2b UStG [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Das ermöglicht den Vorsteuerabzug auf die Investitionen, ein Vorteil bei kapitalintensiven Anlagen.
  • Vergabe: Ist an der Gesellschaft ein privater Partner direkt beteiligt, können die Gemeinden sie nicht als Inhouse-Partner beauftragen, weil eine direkte private Kapitalbeteiligung die Ausnahme nach § 108 Abs. 1 und 4 GWB ausschließt [§ 108 GWB]. Überträgt eine Kommune die Aufgabe mit voller Zuständigkeit und ohne Vergütung für vertragliche Leistungen (Delegation), ist das interne Organisation und kein öffentlicher Auftrag [BT-Drs. 18/6281, S. 80]. Kooperieren Gemeinden ohne Gesellschaft und erbringt eine für die andere Leistungen gegen Kostenerstattung (Mandatierung), ist das ein Auftrag, der nur unter den Bedingungen des § 108 Abs. 6 GWB ausschreibungsfrei bleibt [§ 108 GWB].

Den Vergleich aller Formen zeigt die Übersicht Rechtsformen, die vergaberechtliche Prüfung die Arbeitshilfe Vergaberecht bei IKZ.

Welche hessischen Beispiele gibt es?

Die Liste der seit 2008 geförderten IKZ-Projekte nennt mehrere Energiekooperationen, die zeigen, wie unterschiedlich die Partnerkreise sein können [Förderliste IKZ 2008–2026]:

Projekt Beteiligte nach der Förderliste Bewilligung
Solarpark Buchenberg Staufenberg mit Allendorf (Lumda), Lollar und weiteren Kommunen im Landkreis Gießen 25.02.2013
Solarpark Fernwald Fernwald, Lich, Pohlheim, Linden und weitere Kommunen sowie Stadtwerke, eine Genossenschaft und Unternehmen 10.02.2014
Windpark Schwarzenberg GmbH Breidenbach und Biedenkopf (Landkreis Marburg-Biedenkopf) 03.05.2016

Der Fall Fernwald zeigt, dass auch private Partner beteiligt sein können. Das hat Folgen für Rechtsform, Vergaberecht und Steuer, die der Überblick oben beschreibt.

Welche Grenzen setzt das kommunale Wirtschaftsrecht?

Energieerzeugung ist für Kommunen eine wirtschaftliche Betätigung und deshalb an die Voraussetzungen der HGO gebunden. Das Innenministerium fasst sie so zusammen: Die Tätigkeit muss durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sein, in angemessenem Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen und ist nur zulässig, wenn ein privater Dritter die Aufgabe nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen kann [Innenministerium, Wirtschaftsrecht]. Vor der Entscheidung ist die Gemeindevertretung auf Grundlage einer Markterkundung über Chancen und Risiken zu unterrichten; den Kammern und Verbänden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben [Innenministerium, Wirtschaftsrecht].

Für die Kommunalaufsicht gibt es seit 2013 ein einheitliches Prüfmuster, das 2017 überarbeitet wurde [Innenministerium, Wirtschaftsrecht]. Wer frühzeitig mit der Aufsicht spricht, vermeidet, dass ein Projekt nach dem Gremienbeschluss an formalen Anforderungen scheitert.

Was gehört in den Gesellschaftsvertrag?

Neben den gesellschaftsrechtlichen Standardregeln brauchen kommunale Energiegesellschaften einige besondere Festlegungen:

  1. Öffentlicher Zweck im Gegenstand der Gesellschaft, damit die Bindung an die kommunale Aufgabe erkennbar bleibt.
  2. Einfluss der Gemeinden über Gesellschafterversammlung und gegebenenfalls Aufsichtsrat, mit Berichtspflichten an die Gemeindevertretungen.
  3. Gewinnverwendung und Ausschüttung nach Anteilen oder nach eingebrachten Flächen.
  4. Ausstieg und Rückbau: Was passiert am Ende der Betriebszeit, und wer trägt die Rückbaukosten?
  5. Bürgerbeteiligung: ob und wie Einwohnerinnen und Einwohner sich etwa über eine Genossenschaft beteiligen können.

Welche Rolle spielt die Bürgerbeteiligung?

Bürgerbeteiligung kann die Akzeptanz eines Energieprojekts erhöhen, wenn sich Menschen vor Ort finanziell beteiligen können. Das Beispiel Fernwald mit einer Genossenschaft unter den Beteiligten zeigt eine Möglichkeit [Förderliste IKZ 2008–2026]. Die Gemeinden sollten die Beteiligung früh planen und transparent erklären, wie Erträge verteilt werden.

Welche Fehler sollte man vermeiden?

Die häufigsten Fehler bei kommunalen Energieprojekten sind zu optimistische Ertragsannahmen, eine unklare Verteilung von Risiken zwischen den Gemeinden und eine späte Beteiligung der Aufsicht. Hinzu kommen Projekte, die zwar Flächen einbringen, aber keine Kompetenz für den Betrieb aufbauen und deshalb vollständig von externen Dienstleistern abhängen. Ein Projektplan, der Wirtschaftlichkeitsrechnung, Risikoanalyse und Organisationsmodell gemeinsam betrachtet, verringert diese Risiken.

Wer diese Punkte früh klärt, kann die Gesellschaft schlank halten und die Gemeindevertretungen regelmäßig und verständlich informieren. Das stärkt das Vertrauen in ein Projekt, das über zwanzig Jahre oder länger laufen kann und in dieser Zeit mehrere Wahlperioden überdauert.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. § 108 GWB — Bundesministerium der JustizGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 108 Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeitgesetze-im-internet.de/gwb/__108.html · geprüft am 02.10.2026
  2. BT-Drs. 18/6281, S. 80 — Deutscher Bundestag, 2015Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG), Drucksache 18/6281, Begründung zu § 108 GWBdserver.bundestag.de/btd/18/062/1806281.pdf · geprüft am 02.10.2026
  3. RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026
  4. Förderliste IKZ 2008–2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Geförderte IKZ-Projekte seit 2008 bis Juni 2026beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  5. Innenministerium, Wirtschaftsrecht — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzWirtschaftliche Betätigung der Kommuneninnen.hessen.de/Kommunales/Wirtschaft · geprüft am 02.10.2026
  6. OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  7. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Dürfen Gemeinden in Hessen Solar- oder Windparks betreiben?

Gemeinden in Hessen dürfen Solar- oder Windparks unter den Voraussetzungen der HGO betreiben. Eine wirtschaftliche Betätigung braucht einen öffentlichen Zweck, ein angemessenes Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und darf nur erfolgen, wenn Private die Aufgabe nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen [Innenministerium, Wirtschaftsrecht]. Die Aufsicht prüft das anhand eines einheitlichen Prüfmusters.

Warum gründen Kommunen dafür meist eine Gesellschaft?

Weil Energieprojekte unternehmerisch geführt, finanziert und mit Partnern wie Stadtwerken oder Genossenschaften betrieben werden. Für die Gründung einer Gesellschaft oder die Beteiligung daran gelten in Hessen zusätzlich die §§ 122 bis 125 HGO und die Anzeigepflicht nach § 127a HGO [Innenministerium, Wirtschaftsrecht].

Hat das Land solche Projekte gefördert?

Das Land hat solche Energieprojekte gefördert: Die Liste der seit 2008 geförderten IKZ-Projekte verzeichnet unter anderem den Solarpark Buchenberg, den Solarpark Fernwald und die Windpark Schwarzenberg GmbH [Förderliste IKZ 2008–2026].

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SachgebietErneuerbare Energien, Kommunale wirtschaftliche Betätigung
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen7 – oben aufgeführt
ZitierweiseErneuerbare Energien: gemeinsame Solar- und Windprojekte. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/themen/erneuerbare-energien-0