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Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Kooperationsfelder

Interkommunale Gewerbegebiete und gemeinsame Wirtschaftsförderung

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Ein interkommunales Gewerbegebiet entwickeln mehrere Kommunen gemeinsam, meist über einen Zweckverband, und teilen Kosten, Flächen und Erträge nach einem vereinbarten Schlüssel. Das Land hat solche Projekte gefördert, etwa das Gebiet von Limeshain, Hammersbach und Büdingen (2012) oder Gebiete im Raum Marburg-Biedenkopf (2019, 2020, 2025) [Förderliste IKZ 2008–2026].

Was ist ein interkommunales Gewerbegebiet?

Ein interkommunales Gewerbegebiet ist eine Gewerbefläche, die mehrere Kommunen gemeinsam planen, erschließen und vermarkten. Die Fläche liegt meist auf dem Gebiet einer oder zweier Gemeinden, Kosten und Erträge werden aber nach einem vereinbarten Schlüssel auf alle Partner verteilt. So kann sich auch eine Gemeinde ohne geeignete eigene Flächen an der Wirtschaftsentwicklung der Region beteiligen.

Die Idee dahinter ist einfach: Statt dass jede Gemeinde ein kleines Gebiet am Ortsrand ausweist und mit den Nachbarn um dieselben Betriebe konkurriert, entsteht ein größeres, besser erschlossenes Gebiet an einem verkehrsgünstigen Standort. Das schont Flächen und erhöht die Chancen bei Ansiedlungen.

Rechtsform, Förderung, Steuer und Vergabe beim Gewerbegebiet

  • Rechtsform: Naheliegend ist der Zweckverband: Er ist eine eigene Körperschaft, auf die die Mitglieder Aufgaben und Befugnisse übertragen [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht], kann Flächen erwerben, die Erschließung beauftragen, Grundstücke vermarkten und eine Umlage nach § 19 KGG erheben [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Die Bauleitplanung bleibt regelmäßig bei der Standortgemeinde, sofern sie nicht ausdrücklich übertragen wird. Alternativ kommen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §§ 24 ff. KGG in Betracht, wenn eine Kommune federführend entwickelt [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022], oder eine Entwicklungsgesellschaft des Privatrechts.
  • Genehmigung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sowie Zweckverbands- und Anstaltssatzungen genehmigt die Kommunalaufsicht; das Regierungspräsidium Darmstadt nennt diese Genehmigungen ausdrücklich unter seinen Aufgaben [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht].
  • Förderung: Die Rahmenvereinbarung nennt die Organisation der kommunalen Wirtschafts- und Tourismusförderung ausdrücklich als förderfähigen Bereich. Die Regelzuwendung beträgt 75.000 Euro bei drei und 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen, 50.000 Euro, wenn ausnahmsweise zwei Kommunen genügen; ein Gemeindeverwaltungsverband kann 150.000 Euro je Gemeinde erhalten. Die Rahmenvereinbarung 2021 tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
  • Umsatzsteuer: Grundstücksverkäufe und Erschließungsleistungen können umsatzsteuerlich relevant sein. Bemisst ein Zweckverband seine Umlage nach dem Nutzen der Mitglieder, ist das nach der Oberfinanzdirektion Frankfurt regelmäßig ein Indiz für einen steuerbaren Leistungsaustausch; bei einem anderen Maßstab sind nicht steuerbare Gesellschafterbeiträge denkbar [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].
  • Vergabe: Überträgt eine Kommune die Aufgabe mit voller Zuständigkeit und ohne Vergütung für vertragliche Leistungen (Delegation), ist das interne Organisation und kein öffentlicher Auftrag [BT-Drs. 18/6281, S. 80]. Entwickelt eine Kommune das Gebiet dagegen nur im Auftrag der anderen gegen Kostenerstattung (Mandatierung), ist das ein Auftrag, der nur unter den Bedingungen des § 108 Abs. 6 GWB ausschreibungsfrei bleibt [§ 108 GWB].

Den Vergleich aller Formen zeigt die Übersicht Rechtsformen, die vergaberechtliche Prüfung die Arbeitshilfe Vergaberecht bei IKZ.

Welche Beispiele gibt es in Hessen?

Die Liste der vom Land seit 2008 geförderten IKZ-Projekte nennt mehrere gemeinsame Gewerbegebiete [Förderliste IKZ 2008–2026]:

Projekt Bewilligung
Gewerbegebiet von Limeshain, Hammersbach und Büdingen (Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis) 04.06.2012
Erweiterung eines Gewerbegebiets am Güterverkehrszentrum Kassel (Stadt Kassel mit Fuldabrück und Lohfelden) 07.09.2012 und 29.11.2012
Gemeinsames Gewerbegebiet von Burgwald, Battenberg (Eder) und Münchhausen 24.09.2019
Gemeinsames Gewerbegebiet von Ebsdorfergrund, Marburg und Staufenberg 26.03.2020
Gewerbegebiet in Lahntal (Landkreis Marburg-Biedenkopf) 27.05.2025

Die Beispiele zeigen, dass solche Kooperationen sowohl im ländlichen Raum als auch im Umland großer Städte vorkommen und Partner aus verschiedenen Landkreisen verbinden können.

Wie werden Kosten und Erträge verteilt?

Die Verteilung ist der Kern jeder Vereinbarung und sollte vor dem ersten Spatenstich feststehen. Typische Regelungen betreffen:

  1. Vorleistungen: Flächenerwerb, Planung, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen.
  2. Verkaufserlöse: wer sie erhält und wie sie mit den Vorleistungen verrechnet werden.
  3. Gewerbesteuer: Sie fließt zunächst der Gemeinde zu, auf deren Gebiet der Betrieb liegt; ein vereinbarter Ausgleich, etwa über die Verbandsumlage, verteilt Einnahmen und Lasten auf die Partner.
  4. Folgekosten: Unterhaltung von Straßen, Grünflächen und Regenrückhaltung.
  5. Laufzeit und Ausstieg: Was passiert, wenn ein Partner aussteigen will, nachdem Erträge fließen?

Als Schlüssel kommen die eingebrachten Flächen und Vorleistungen in Betracht, auf Wunsch zusätzlich gewichtet nach der Einwohnerzahl.

Was ist mit gemeinsamer Wirtschaftsförderung?

Neben Flächen lässt sich auch die Wirtschaftsförderung selbst bündeln. Die Rahmenvereinbarung nennt die Organisation der kommunalen Wirtschafts- und Tourismusförderung ausdrücklich als förderfähigen Bereich [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Ein Beispiel aus der Förderliste ist ein virtuelles Gründerzentrum als Anlaufstelle für Existenzgründer im Schwalm-Eder-Kreis, für das 2020 und 2025 Bewilligungen verzeichnet sind [Förderliste IKZ 2008–2026]. Gemeinsame Wirtschaftsförderung schafft eine Ansprechstelle für Unternehmen, die nicht an Gemeindegrenzen denken.

Wie gelingt die politische Einigung?

Interkommunale Gewerbegebiete scheitern selten an Technik, häufiger an Misstrauen. Die Gemeinde, auf deren Gebiet die Fläche liegt, trägt Verkehr, Lärm und Flächenverbrauch; die anderen Partner wollen an den Erträgen teilhaben, ohne diese Lasten zu tragen. Eine faire Einigung berücksichtigt beides, etwa indem die Standortgemeinde einen höheren Anteil an Erträgen oder einen Ausgleich für Infrastrukturkosten erhält. Die Partner eines Gewerbegebiets sollten die Verteilungsregel deshalb vor der ersten Grundstücksvergabe festlegen und transparent veröffentlichen.

Für die Wirtschaftsförderung insgesamt gilt ein ähnlicher Grundsatz: Unternehmen suchen einen Ansprechpartner, der Flächen, Genehmigungen und Förderprogramme im Blick hat. Eine gemeinsame Stelle mehrerer Kommunen kann diese Rolle verlässlicher ausfüllen als eine halbe Stelle in jeder einzelnen Verwaltung.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. § 108 GWB — Bundesministerium der JustizGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 108 Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeitgesetze-im-internet.de/gwb/__108.html · geprüft am 02.10.2026
  2. BT-Drs. 18/6281, S. 80 — Deutscher Bundestag, 2015Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG), Drucksache 18/6281, Begründung zu § 108 GWBdserver.bundestag.de/btd/18/062/1806281.pdf · geprüft am 02.10.2026
  3. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  4. Förderliste IKZ 2008–2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Geförderte IKZ-Projekte seit 2008 bis Juni 2026beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  5. RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026
  6. OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Warum entwickeln Kommunen Gewerbegebiete gemeinsam?

Kommunen entwickeln Gewerbegebiete gemeinsam, weil geeignete Flächen knapp sind und oft an Gemeindegrenzen liegen, weil Erschließung und Vermarktung große Vorleistungen erfordern und weil Nachbarn sonst um dieselben Ansiedlungen konkurrieren. Gemeinsam lassen sich Kosten, Risiken und Erträge teilen. Das Land hat solche Vorhaben gefördert; die Liste der geförderten IKZ-Projekte verzeichnet etwa den Gewerbepark Oberhessen [Förderliste IKZ 2008–2026].

Wie wird die Gewerbesteuer geteilt?

Die Gewerbesteuer steht der Gemeinde zu, auf deren Gebiet der Betrieb liegt. In interkommunalen Gewerbegebieten vereinbaren die Partner deshalb einen Ausgleich, häufig über die Verbandsumlage nach § 19 KGG [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022], sodass Einnahmen und Lasten nach dem vereinbarten Schlüssel verteilt werden.

Ist ein gemeinsames Gewerbegebiet förderfähig?

Die Organisation der kommunalen Wirtschaftsförderung gehört zu den Bereichen, in denen die Rahmenvereinbarung Kooperationen fördert [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Das Land hat mehrere gemeinsame Gewerbegebiete unterstützt [Förderliste IKZ 2008–2026].

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SachgebietGewerbegebiet, Kommunale Wirtschaftsförderung
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen6 – oben aufgeführt
ZitierweiseInterkommunales Gewerbegebiet und Wirtschaftsförderung. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/themen/gewerbegebiet-0