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Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Kooperationsfelder

Feuerwehr: Kooperationen zwischen Kommunen und die Fusion von Ortsteilwehren

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Das Feuerwehrwesen eignet sich nach dem Hessischen Innenministerium für Kommunen jeder Größe besonders gut für Kooperation, etwa bei Atemschutzwerkstätten und Sonderfahrzeugen [Beratungsstelle: Feuerwehr]. Am häufigsten gefördert wird die Fusion von Ortsteilfeuerwehren, nach der Rahmenvereinbarung 2021 (gültig bis 01.12.2026) in der Regel mit 15.000 Euro je Wehr [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Warum eignet sich das Feuerwehrwesen für Kooperationen?

Das Feuerwehrwesen eignet sich, weil Technik, Ausbildung und Ausrüstung teuer sind und viele Spezialaufgaben nicht in jeder Gemeinde vorgehalten werden müssen. Das Hessische Innenministerium hält das Feuerwehrwesen trotz der gesetzlichen Vorgaben des HBKG, des hessischen Gesetzes für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz, für Kommunen jeder Größenklasse in besonderem Maße für geeignet [Beratungsstelle: Feuerwehr]. Es nennt zwei Ziele: höhere Qualität und einen gezielteren Einsatz knapper Mittel.

Grundlage einer erfolgreichen Kooperation sind gemeinsame Einsatzkonzepte, in denen sich Feuerwehren mit Sonderausrüstung ergänzen und einzelne Schwerpunktaufgaben für alle übernehmen; diese Konzepte sollten in die Bedarfs- und Entwicklungspläne einfließen und Grundlage für Beschaffungen sein [Beratungsstelle: Feuerwehr].

Rechtsform, Förderung, Steuer und Vergabe im Feuerwehrwesen

  • Rechtsform: Für Kooperationen zwischen Kommunen, etwa eine Atemschutzwerkstatt oder gemeinsame Sonderfahrzeuge, passt meist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §§ 24 ff. KGG [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]; im Landkreis Gießen haben alle kreisangehörigen Kommunen ihre Zusammenarbeit bei den Sonderfahrzeugen 2013 unter Federführung des Kreises vereinbart [Beratungsstelle: Feuerwehr]. Die Fusion von Ortsteilfeuerwehren innerhalb einer Gemeinde beschließt dagegen die Gemeindevertretung selbst, ausdrücklich oder über den Bedarfs- und Entwicklungsplan [Beratungsstelle: Feuerwehr].
  • Genehmigung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sowie Zweckverbands- und Anstaltssatzungen genehmigt die Kommunalaufsicht; das Regierungspräsidium Darmstadt nennt diese Genehmigungen ausdrücklich unter seinen Aufgaben [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht]. Für die Förderung verlangt die Rahmenvereinbarung zusätzlich die Zustimmung der betroffenen Feuerwehren und des Kreisbrandinspektors [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
  • Förderung: Die Rahmenvereinbarung nennt Kooperationen von Feuerwehren einschließlich der freiwilligen Fusion von Ortsteilfeuerwehren ausdrücklich; solche Fusionen werden in der Regel mit 15.000 Euro je beteiligter Ortsteilfeuerwehr gefördert. Die Regelzuwendung beträgt 75.000 Euro bei drei und 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen, 50.000 Euro, wenn ausnahmsweise zwei Kommunen genügen; ein Gemeindeverwaltungsverband kann 150.000 Euro je Gemeinde erhalten. Die Rahmenvereinbarung 2021 tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
  • Umsatzsteuer: Erstattet eine Gemeinde der anderen etwa die Kosten der Atemschutzwartung, liegt bei einer Mandatierung nach der Oberfinanzdirektion Frankfurt grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor, der nur unter den Voraussetzungen des § 2b UStG nicht steuerbar ist [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].
  • Vergabe: Überträgt eine Kommune die Aufgabe mit voller Zuständigkeit und ohne Vergütung für vertragliche Leistungen (Delegation), ist das interne Organisation und kein öffentlicher Auftrag [BT-Drs. 18/6281, S. 80]. Wartet eine Wehr dagegen nur die Atemschutzgeräte der Nachbarn gegen Kostenerstattung (Mandatierung), ist das ein Auftrag, der nur unter den Bedingungen des § 108 Abs. 6 GWB ausschreibungsfrei bleibt [§ 108 GWB].

Den Vergleich aller Formen zeigt die Übersicht Rechtsformen, die vergaberechtliche Prüfung die Arbeitshilfe Vergaberecht bei IKZ.

Welche Kooperationen gibt es zwischen Kommunen?

Die Bandbreite reicht von der Kleiderkammer bis zum Gefahrenabwehrzentrum. Das Ministerium nennt als in Hessen geförderte Beispiele eine gemeinsame Kleiderkammer im Landkreis Offenbach, Kooperationen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, gemeinsame Werkstätten für Reparatur und Service sowie Atemschutzverbünde, teils kreisweit wie im Wetteraukreis oder zwischen einer Stadt und kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Fulda [Beratungsstelle: Feuerwehr].

Besonders anschaulich ist das Beispiel des Landkreises Gießen: Dort vereinbarten alle kreisangehörigen Kommunen unter Federführung des Landkreises 2013 eine gemeinsame Abstimmung, Anschaffung und Unterhaltung von Sonderfahrzeugen einschließlich Drehleitern. Nach Darstellung des Ministeriums konnte dabei eine Drehleiter eingespart und zugleich der Schutz durch landkreisweite Abdeckung erhöht werden; finanziert werden die Fahrzeuge über einen Grundbetrag und nach Einwohnerzahlen [Beratungsstelle: Feuerwehr].

Was gilt für die Fusion von Ortsteilfeuerwehren?

Die Fusion von Ortsteilfeuerwehren innerhalb einer Gemeinde ist zum zahlenmäßig größten Bereich der geförderten IKZ geworden. Seit 2011 fördert die Rahmenvereinbarung auch diese sogenannte intrakommunale Zusammenarbeit; bis zum 31. Dezember 2020 wurden nach Angaben des Ministeriums 67 Fusionen mit 159 beteiligten Ortsteilfeuerwehren umgesetzt [Beratungsstelle: Feuerwehr]. Die Rahmenvereinbarung von 2021 sieht dafür in der Regel 15.000 Euro je beteiligter Ortsteilfeuerwehr vor [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Die Gründe liegen in sinkenden Aktivenzahlen und alten Gerätehäusern mit Investitionsstau. Statt mehrere Häuser zu sanieren, errichten Kommunen ein neues Haus für eine größere, leistungsfähigere Wehr und halten weniger, dafür bessere Fahrzeuge vor [Beratungsstelle: Feuerwehr].

Welche Bedingungen stellt das Land für Fusionen von Ortsteilwehren?

Das Land knüpft die Förderung an Bedingungen, die das Ehrenamt schützen. Nach den Hinweisen des Ministeriums gilt [Beratungsstelle: Feuerwehr]:

  1. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Fusion ausdrücklich, oder der Wille ergibt sich aus einem beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplan, der die Fusion enthält.
  2. Zustimmung der Aktiven: Die aktiven Feuerwehrangehörigen müssen in einer Aktivenversammlung mehrheitlich zustimmen; die Niederschrift gehört zum Antrag.
  3. Kreisbrandinspektor: Er bestätigt, dass die feuerwehrrechtlichen Vorschriften, vor allem die Hilfsfristen, eingehalten bleiben.
  4. Wirtschaftlichkeit: In die Einsparung dürfen auch vermiedene Investitionen in Gebäude und Fahrzeuge sowie entfallende Bewirtschaftungskosten und Entschädigungen eingerechnet werden.

Die Rahmenvereinbarung selbst verlangt bei Kooperationen von Feuerwehren die Zustimmung der betroffenen Feuerwehren und des zuständigen Kreisbrandinspektors [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Wie gelingt die Kommunikation mit den Wehren?

Kommunikation entscheidet über Erfolg oder Scheitern. Das Ministerium hält es für sehr wichtig, den Aktiven den Sinn der Kooperation zu erklären und überzeugend auszuräumen, dass sie eine erzwungene Zusammenlegung vorbereitet [Beratungsstelle: Feuerwehr]. Bei Fusionen von Ortsteilwehren habe es sich bewährt, die Aktiven frühzeitig und umfassend einzubeziehen und Gemeindebrandinspektor oder Wehrführer den Prozess mittragen oder sogar anstoßen zu lassen [Beratungsstelle: Feuerwehr]. Die Landesberatungsstelle stellt auf Wunsch Kontakt zu Kommunen her, die eine Fusion bereits umgesetzt haben [Beratungsstelle: Feuerwehr].

Was ist bei der Kostenverteilung zu beachten?

Bei Kooperationen zwischen Kommunen ist die Kostenverteilung oft der heikelste Punkt, weil Feuerwehrkosten stark von Lage und Risiko abhängen. Das Gießener Modell mit einem Grundbetrag und einem Anteil nach Einwohnern zeigt einen gangbaren Weg [Beratungsstelle: Feuerwehr]. Alternativ lassen sich Kosten nach Einsatzzahlen oder nach den vorgehaltenen Fahrzeugen verteilen. Eine Verteilungsformel im Feuerwehrwesen sollte einfach bleiben und regelmäßig überprüft werden, damit keine Gemeinde dauerhaft für Leistungen zahlt, die vor allem anderen zugutekommen.

Bei Atemschutzwerkstätten und Kleiderkammern ist die Verteilung meist leichter, weil sich Leistungen pro Gerät oder pro Ausrüstungsteil abrechnen lassen.

Lässt sich die Förderung kombinieren?

Ja. Die IKZ-Förderung wird nach dem ausdrücklichen Hinweis des Ministeriums zusätzlich zu anderen Fördermitteln des Landes, etwa für den Neubau eines Feuerwehrhauses, oder des Bundes gewährt [Beratungsstelle: Feuerwehr]. Das Verfahren der Antragstellung beschreibt die Seite Antrag.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. § 108 GWB — Bundesministerium der JustizGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 108 Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeitgesetze-im-internet.de/gwb/__108.html · geprüft am 02.10.2026
  2. BT-Drs. 18/6281, S. 80 — Deutscher Bundestag, 2015Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG), Drucksache 18/6281, Begründung zu § 108 GWBdserver.bundestag.de/btd/18/062/1806281.pdf · geprüft am 02.10.2026
  3. RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026
  4. OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  5. Beratungsstelle: Feuerwehr — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzFeuerwehr – Handlungsfelder der IKZberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
  6. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Ist eine Kooperation der Vorbote einer Zwangsfusion von Feuerwehren?

Nein, eine Feuerwehrkooperation ist kein Vorbote einer Zwangsfusion. Das Innenministerium legt Wert darauf, den Wehren klarzumachen, dass eine Kooperation keine erzwungene Zusammenlegung vorbereitet [Beratungsstelle: Feuerwehr]. Auch Fusionen von Ortsteilwehren werden nur gefördert, wenn die Aktiven mehrheitlich zustimmen.

Welche Unterlagen braucht ein Förderantrag für die Fusion von Ortsteilwehren?

Unter anderem einen Beschluss der Gemeindevertretung oder einen beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplan, der die Fusion enthält, die Niederschrift einer Aktivenversammlung mit mehrheitlicher Zustimmung und eine Bestätigung des Kreisbrandinspektors, dass die Vorschriften, insbesondere die Hilfsfristen, eingehalten bleiben [Beratungsstelle: Feuerwehr].

Kann die IKZ-Förderung mit anderer Feuerwehrförderung kombiniert werden?

Die IKZ-Förderung lässt sich mit anderer Feuerwehrförderung kombinieren. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die IKZ-Förderung zusätzlich zu anderen Fördermitteln des Landes, etwa für ein neues Feuerwehrhaus, oder des Bundes gewährt wird [Beratungsstelle: Feuerwehr].

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SachgebietFreiwillige Feuerwehr, Interkommunale Zusammenarbeit
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen6 – oben aufgeführt
ZitierweiseIKZ bei der Feuerwehr: Atemschutz, Fahrzeuge, Fusionen. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/themen/feuerwehr-0