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Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Kooperationsfelder

Tourismus: gemeinsame Vermarktung statt Kirchturmdenken

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Gäste nehmen Landschaften wahr, nicht Gemeindegrenzen; deshalb organisieren hessische Kommunen ihren Tourismus häufig gemeinsam, etwa in touristischen Arbeitsgemeinschaften [Förderliste IKZ 2008–2026]. Die Organisation der kommunalen Tourismusförderung ist ein förderfähiger Bereich der Rahmenvereinbarung 2021, gültig bis 01.12.2026 [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Warum kooperieren Kommunen im Tourismus?

Kommunen kooperieren im Tourismus, weil Gäste in Landschaften und Erlebnissen denken, nicht in Gemarkungen. Wer im Reinhardswald wandert, im Odenwald Rad fährt oder an der Eder Urlaub macht, sucht ein Angebot, das über die Grenzen einer einzelnen Gemeinde hinausreicht. Eine kleine Gemeinde kann allein kaum professionelles Marketing betreiben, eine Website aktuell halten oder auf Messen präsent sein. Gemeinsam entsteht eine Marke, die wahrgenommen wird.

Hinzu kommt die Infrastruktur. Wander- und Radwege, Beschilderung und Rastplätze verlaufen über Gemeindegrenzen hinweg und brauchen eine abgestimmte Pflege; sonst endet die gut markierte Route an der Gemarkungsgrenze im Gestrüpp.

Rechtsform, Förderung, Steuer und Vergabe im Tourismus

  • Rechtsform: Für gemeinsames Marketing und Abstimmung eignet sich eine kommunale Arbeitsgemeinschaft; sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und lässt die Zuständigkeiten der Mitglieder unberührt [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht]. Viele geförderte Kooperationen tragen diese Form schon im Namen, etwa die Touristische Arbeitsgemeinschaft Märchenland Reinhardswald [Förderliste IKZ 2008–2026]. Soll die Kooperation Personal beschäftigen, eine Tourist-Information betreiben oder Verträge im eigenen Namen schließen, braucht sie eine Form mit Rechtspersönlichkeit, etwa einen Zweckverband oder eine Gesellschaft.
  • Genehmigung: Eine Arbeitsgemeinschaft ist schriftlich zu vereinbaren [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sowie Zweckverbands- und Anstaltssatzungen genehmigt die Kommunalaufsicht; das Regierungspräsidium Darmstadt nennt diese Genehmigungen ausdrücklich unter seinen Aufgaben [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht].
  • Förderung: Die Rahmenvereinbarung nennt die Organisation der kommunalen Wirtschafts- und Tourismusförderung ausdrücklich als förderfähigen Bereich; die geforderte Einsparung von mindestens 15 Prozent lässt sich im Tourismus etwa über gemeinsam statt mehrfach finanzierte Stellen, Messeauftritte und Websites nachweisen. Die Regelzuwendung beträgt 75.000 Euro bei drei und 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen, 50.000 Euro, wenn ausnahmsweise zwei Kommunen genügen; ein Gemeindeverwaltungsverband kann 150.000 Euro je Gemeinde erhalten. Die Rahmenvereinbarung 2021 tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
  • Umsatzsteuer: Eine Arbeitsgemeinschaft kann mangels Rechtspersönlichkeit selbst kein Unternehmer sein. Erbringt aber eine Mitgliedskommune für die anderen Marketingleistungen gegen Kostenerstattung, ist zu prüfen, ob umsatzsteuerbare Leistungen vorliegen und § 2b UStG greift, was eine fehlende größere Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Anbietern voraussetzt [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].
  • Vergabe: Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft überträgt keine Aufgabe und ist kein Auftrag [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Überträgt eine Kommune die Aufgabe mit voller Zuständigkeit und ohne Vergütung für vertragliche Leistungen (Delegation), ist das interne Organisation und kein öffentlicher Auftrag [BT-Drs. 18/6281, S. 80]. Erledigt eine Kommune das Marketing der anderen dagegen nur gegen Kostenerstattung (Mandatierung), ist das ein Auftrag, der nur unter den Bedingungen des § 108 Abs. 6 GWB ausschreibungsfrei bleibt [§ 108 GWB].

Den Vergleich aller Formen zeigt die Übersicht Rechtsformen, die vergaberechtliche Prüfung die Arbeitshilfe Vergaberecht bei IKZ.

Welche Beispiele gibt es in Hessen?

Die Liste der vom Land geförderten IKZ-Projekte zeigt, dass touristische Kooperationen in vielen Regionen Hessens entstanden sind [Förderliste IKZ 2008–2026]:

Kooperation Region Bewilligung
Touristische Arbeitsgemeinschaft Märchenland Reinhardswald Landkreis Kassel 28.08.2015
Tourismus Rotenburg a. d. Fulda, Alheim, Bebra, Ronshausen Hersfeld-Rotenburg 30.06.2016
Tourismus Nördliche Kuppenrhön (Schenklengsfeld, Philippsthal) Hersfeld-Rotenburg 07.11.2016
Tourismus im Landkreis Kassel (u. a. Helsa, Kaufungen, Lohfelden) Landkreis Kassel 11.11.2016
Touristische Arbeitsgemeinschaft „Unteres Mümlingtal“ Odenwaldkreis 04.09.2018
Touristische AG „Vorderer Odenwald“ Kreis Bergstraße 24.06.2020
Tourismus im Vogelsberg (Schotten und Nachbarn) Vogelsbergkreis 27.07.2021
Tourismusorganisation Edertal, Bad Wildungen, Vöhl Waldeck-Frankenberg 26.10.2024

Was sollte die Vereinbarung regeln?

Eine touristische Kooperation braucht klare Regeln zu Aufgaben, Finanzierung und Sichtbarkeit:

  1. Aufgaben: Marketing, Gästeinformation, digitale Angebote, Wegepflege, Veranstaltungen.
  2. Finanzierung: Beiträge nach Einwohnern, Übernachtungen oder einem Sockelbetrag, dazu gegebenenfalls Einnahmen aus Gästebeiträgen oder Werbung.
  3. Markenauftritt: gemeinsamer Name, wie die einzelnen Orte darin sichtbar bleiben.
  4. Beteiligung der Betriebe: wie Gastgeber, Gastronomie und Freizeitanbieter einbezogen werden.
  5. Erfolgsmessung: Übernachtungen, Gästezahlen, Zugriffe auf digitale Angebote.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung im Tourismus?

Digitale Angebote sind inzwischen der wichtigste Kontaktpunkt zu Gästen, und sie sind ein starkes Argument für Kooperation. Eine aktuelle Website mit Unterkünften, Wegen, Öffnungszeiten und Veranstaltungen verlangt laufende Pflege, die eine kleine Gemeinde neben dem Tagesgeschäft kaum leisten kann. In einer Kooperation lässt sich die Datenpflege bündeln: Eine Person pflegt die Inhalte für alle Orte, Gastgeber melden Änderungen an eine Stelle, und die Daten können an regionale und landesweite Portale weitergegeben werden.

Dasselbe gilt für Buchungs- und Informationssysteme, Wanderwege-Apps oder digitale Gästekarten. Wer solche Systeme gemeinsam beschafft, spart Lizenzkosten und erreicht eine Größe, die für Anbieter und Gäste interessant ist. Die Beschaffung selbst kann über eine gemeinsame Vergabestelle laufen.

Wie misst man den Erfolg einer touristischen Kooperation?

Erfolg im Tourismus lässt sich nicht allein an eingesparten Kosten messen. Sinnvolle Kennzahlen sind Übernachtungen und Gästeankünfte im Gebiet, Zugriffe auf die gemeinsamen digitalen Angebote, Zahl der beteiligten Betriebe und Rückmeldungen von Gästen. Für die Förderung zählt allerdings die Kostenseite: Die Kooperation muss nachweisen, dass sie im Vergleich zu getrennten Strukturen mindestens 15 Prozent spart [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]. Am einfachsten gelingt das, wenn zuvor mehrere Gemeinden eigene Tourismusstellen, Prospekte und Messeauftritte finanziert haben, die nun zusammengelegt werden.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. § 108 GWB — Bundesministerium der JustizGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 108 Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeitgesetze-im-internet.de/gwb/__108.html · geprüft am 02.10.2026
  2. BT-Drs. 18/6281, S. 80 — Deutscher Bundestag, 2015Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG), Drucksache 18/6281, Begründung zu § 108 GWBdserver.bundestag.de/btd/18/062/1806281.pdf · geprüft am 02.10.2026
  3. OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  4. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  5. Förderliste IKZ 2008–2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Geförderte IKZ-Projekte seit 2008 bis Juni 2026beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  6. RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Welche Aufgaben übernimmt eine touristische Kooperation?

Eine touristische Kooperation übernimmt typischerweise gemeinsames Marketing, eine gemeinsame Website und Gästeinformation, Pflege von Rad- und Wanderwegen, Veranstaltungskalender, Gastgeberverzeichnisse und die Zusammenarbeit mit regionalen Tourismusorganisationen. Die Liste der geförderten IKZ-Projekte verzeichnet mehrere solcher Kooperationen, etwa eine von der Gemeinde Edertal beantragte Tourismusorganisation [Förderliste IKZ 2008–2026].

Welche Rechtsform ist üblich?

Für Abstimmung und Marketing reicht oft eine Arbeitsgemeinschaft, die nach der Darstellung des Regierungspräsidiums Darmstadt keine eigene Rechtspersönlichkeit hat [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht]. Wer Personal anstellen und Verträge im eigenen Namen schließen will, braucht einen Zweckverband, einen Verein oder eine Gesellschaft.

Ist eine touristische Arbeitsgemeinschaft förderfähig?

Die Organisation der kommunalen Tourismusförderung ist ausdrücklich förderfähig [Rahmenvereinbarung IKZ 2021], und die Förderliste verzeichnet mehrere touristische Arbeitsgemeinschaften [Förderliste IKZ 2008–2026]. Die Einsparvoraussetzung der Rahmenvereinbarung muss trotzdem erfüllt sein.

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SachgebietTourismusförderung, Interkommunale Zusammenarbeit
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen6 – oben aufgeführt
ZitierweiseTourismus gemeinsam vermarkten: Arbeitsgemeinschaften. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/themen/tourismus-0