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Recht, Förderung und Praxis der Zusammenarbeit hessischer Kommunen – privat betrieben, keine Behörde

IKZ Hessen

Arbeitshilfen

Checkliste für ein IKZ-Projekt: von der Idee bis zum Abschlussbericht

Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung

Ein IKZ-Projekt durchläuft in Hessen typischerweise sieben Phasen: Idee, Bestandsaufnahme, Konzept mit Wirtschaftlichkeitsvergleich, Prüfung von Steuer und Vergabe, Beschlüsse und Genehmigung, Förderantrag sowie Umsetzung. Gefördert wird nach der Rahmenvereinbarung 2021 (gültig bis 01.12.2026) nur bei mindestens 15 Prozent Einsparung und fünf Jahren Laufzeit [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Die Checkliste fasst Erfahrungswerte und die Anforderungen der hessischen Förderung zusammen. Sie ist eine Arbeitshilfe, keine amtliche Vorgabe.

Phase 1: Idee und Partner

Am Anfang steht die Frage, welche Aufgabe mit wem geteilt werden soll. Prüffragen:

  • Welches Problem soll die Kooperation lösen: Kosten, Personalmangel, Qualität, Vertretung?
  • Welche Nachbarn haben ein ähnliches Problem und eine ähnliche Verwaltungskultur?
  • Gibt es bereits Kooperationen, auf denen man aufbauen kann?
  • Ist die Verwaltungsspitze aller Partner bereit, Zeit in die Vorbereitung zu investieren?

Für einen ersten Austausch eignet sich eine informelle Runde der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, für eine strukturierte Vorbereitung eine kommunale Arbeitsgemeinschaft.

Phase 2: Bestandsaufnahme

Ohne belastbare Zahlen gibt es keine tragfähige Entscheidung. Prüffragen:

  • Welche Aufgaben, Fallzahlen und Stellenanteile gibt es heute bei jedem Partner?
  • Welche Software wird eingesetzt, und wann laufen Verträge aus?
  • Welche Räume, Fahrzeuge und Geräte werden genutzt?
  • Welche Beschäftigten scheiden in den nächsten Jahren aus?

Phase 3: Konzept, Rechtsform, Wirtschaftlichkeit

Aus der Bestandsaufnahme entsteht ein Organisationsmodell. Prüffragen:

Bei Gemeindeverwaltungsverband oder Fusion gehört an diese Stelle eine Machbarkeitsstudie.

Phase 4: Steuer und Vergabe

Zwei Rechtsfragen werden oft zu spät gestellt. Prüffragen:

  • Fließen Kostenerstattungen oder Umlagen, und sind sie nach § 2b UStG steuerbar? Die Übergangsregel gilt nur für Leistungen vor dem 1. Januar 2027 [§ 27 UStG]. Siehe § 2b UStG.
  • Ist die Beauftragung des Partners oder der gemeinsamen Einrichtung vergaberechtlich als Inhouse-Geschäft oder horizontale Zusammenarbeit ausgenommen? Siehe Vergaberecht.
  • Sind Datenschutz und Auftragsverarbeitung geregelt?

Phase 5: Beteiligung, Beschlüsse, Genehmigung

Jetzt wird das Konzept politisch und rechtlich verbindlich. Prüffragen:

  • Sind Beschäftigte und Personalräte informiert und beteiligt?
  • Liegt der Entwurf von Vereinbarung oder Satzung der Aufsicht zur Vorprüfung vor?
  • Beschließen alle Vertretungskörperschaften denselben Text?
  • Ist die Genehmigung der Aufsicht beantragt? Das Regierungspräsidium Darmstadt etwa genehmigt Zweckverbands- und Anstaltssatzungen sowie öffentlich-rechtliche Vereinbarungen [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht].

Phase 6: Förderantrag

Mit den Beschlüssen kann der Antrag gestellt werden. Prüffragen:

Einzelheiten stehen auf der Seite Antrag. Die Förderung ist kein Rechtsanspruch, und die Rahmenvereinbarung von 2021 gilt bis zum 1. Dezember 2026 [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Phase 7: Umsetzung und Nachweis

Die eigentliche Arbeit beginnt nach dem Beschluss. Prüffragen:

  • Gibt es einen Projektplan mit Stichtagen für Software, Personal und Räume?
  • Werden Kennzahlen vor und nach dem Start erhoben?
  • Gibt es einen Lenkungskreis, der Probleme früh erkennt?
  • Ist der Abschlussbericht im fünften Jahr vorbereitet, der Verwendung und Einhaltung der Kriterien nachweist [Rahmenvereinbarung IKZ 2021]?

Wer diese Fragen beantwortet hat, hat die wichtigsten Stolpersteine hinter sich. Für alles Weitere ist die Beratungsstelle des Landes der richtige Ansprechpartner [Beratungsstelle IKZ].

Wer sollte im Projektteam sitzen?

Ein IKZ-Projekt braucht ein kleines, verbindliches Team, das über alle Phasen zusammenbleibt. Bewährt hat sich eine Besetzung aus einer Projektleitung, die bei einer der beteiligten Kommunen angesiedelt ist und Zeit dafür bekommt, den Leitungen der betroffenen Fachbereiche aller Partner, einer Person aus der Kämmerei für Kostenvergleich und Steuerfragen, einer Vertretung der Personalräte und bei Bedarf dem Rechtsamt oder dem kommunalen Spitzenverband. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bilden einen Lenkungskreis, der Grundsatzentscheidungen trifft und die Gremien informiert.

Welche Unterlagen sollten am Ende vorliegen?

Am Ende der Vorbereitung sollte ein Ordner mit wenigen, klaren Dokumenten stehen: die Bestandsaufnahme mit Zahlen je Kommune, das Organisationsmodell, der Wirtschaftlichkeitsvergleich, die steuerliche und vergaberechtliche Einschätzung, der Entwurf von Vereinbarung oder Satzung, ein Personalkonzept, ein Zeitplan und eine Kommunikationsplanung für Beschäftigte und Öffentlichkeit. Dieselben Unterlagen bilden später die Grundlage für Gremienvorlagen, Förderantrag und Abschlussbericht. Wer sie sorgfältig anlegt, schreibt nichts doppelt.

Zum Schluss ein Hinweis zur Reihenfolge: Die Phasen überlappen sich in der Praxis. Steuer- und Vergabefragen etwa sollten schon während der Konzeptphase mitlaufen, nicht erst danach. Die Gliederung dient der Orientierung, nicht als starrer Ablaufplan.

Rechtsgrundlagen und Belege

  1. Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
  2. RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026
  3. § 27 UStG — Bundesministerium der JustizUmsatzsteuergesetz, § 27 Allgemeine Übergangsvorschriftengesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html · geprüft am 02.10.2026
  4. Beratungsstelle IKZ — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzInterkommunale Zusammenarbeit – Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelleberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026
  5. Beratungsstelle: Fördervoraussetzungen — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzFörderungsvoraussetzungberatungszentrum.hessen.de/interkommunale-zusam… · geprüft am 02.10.2026

Fragen aus der Praxis

Wie lange dauert ein IKZ-Projekt bis zum Start?

Wie lange ein IKZ-Projekt bis zum Start braucht, hängt vom Umfang ab: Eine einfache Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden kann in wenigen Monaten stehen, ein Gemeindeverwaltungsverband oder eine Fusion braucht wegen Studie, Beteiligung und Neuorganisation eher Jahre. Feste Fristen nennt die Rahmenvereinbarung nicht; geförderte Kooperationen müssen aber auf mindestens fünf Jahre angelegt sein [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

Wann sollte man die Beratungsstelle des Landes einbeziehen?

Die Beratungsstelle des Landes sollte früh einbezogen werden, idealerweise in der Konzeptphase. Die Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle berät kostenfrei und kann Kontakte zu Kommunen mit ähnlichen Projekten herstellen [Beratungsstelle IKZ].

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Nach den Gremienbeschlüssen, denn eine Förderung soll nur erfolgen, wenn die Durchführung durch Beschlüsse der Vertretungen gesichert ist [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].

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SachgebietProjektmanagement, Interkommunale Zusammenarbeit
BearbeitungRedaktion IKZ Hessen
Erstfassung
Stand
Fundstellen5 – oben aufgeführt
ZitierweiseCheckliste: ein IKZ-Projekt Schritt für Schritt. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/arbeitshilfen/checkliste-ikz-projekt