Kooperationsfelder
Wasser und Abwasser: das klassische Feld der kommunalen Zweckverbände
Redaktion IKZ Hessen · Erstfassung
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Pflichtaufgaben der hessischen Gemeinden (§§ 30, 37 HWG) [Rechnungshof, Leitfaden Grenzänderung] und das älteste Feld interkommunaler Zusammenarbeit, meist in Zweckverbänden. Neue Kooperationen entstehen vor allem bei Klärschlamm und Netzbetreuung [Förderliste IKZ 2008–2026]; für Wasserlieferungen gelten besondere Umsatzsteuerregeln [BMF-Monatsbericht 04/2017].
Warum ist Wasser das klassische Kooperationsfeld?
Wasser und Abwasser sind das klassische Kooperationsfeld, weil die Aufgaben Pflicht, die Anlagen teuer und die Netze nicht an Gemeindegrenzen gebunden sind. Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind in Hessen Pflichtaufgaben der Gemeinden; der Leitfaden des Hessischen Rechnungshofs verweist dafür auf § 30 Abs. 1 und § 37 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes [Rechnungshof, Leitfaden Grenzänderung]. Ein Klärwerk, ein Hochbehälter oder eine Fernleitung lohnen sich oft erst, wenn mehrere Gemeinden sie gemeinsam nutzen.
Deshalb sind Wasser- und Abwasserverbände in Hessen seit Jahrzehnten verbreitet. Allein im Regierungsbezirk Darmstadt führt das Regierungspräsidium derzeit die Aufsicht über 34 Zweckverbände (RP Darmstadt, abgerufen am 2. Oktober 2026), darunter viele aus diesem Bereich [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht].
Rechtsform, Förderung, Steuer und Vergabe bei Wasser und Abwasser
- Rechtsform: Für den gemeinsamen Betrieb von Kläranlagen, Wasserwerken und Netzen ist der Zweckverband die übliche Form: Die Aufgabe geht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KGG grundsätzlich auf ihn über, und er finanziert sich über Gebühren und eine Umlage nach § 19 KGG [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Für schmalere Kooperationen wie die Betriebsführung durch den Nachbarn genügt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §§ 24 ff. KGG; Eigenbetriebe lassen sich nach §§ 29a f. KGG in eine gemeinsame kommunale Anstalt umwandeln [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].
- Genehmigung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sowie Zweckverbands- und Anstaltssatzungen genehmigt die Kommunalaufsicht; das Regierungspräsidium Darmstadt nennt diese Genehmigungen ausdrücklich unter seinen Aufgaben [RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht].
- Förderung: Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gehören zur kommunalen Infrastruktur, die die Rahmenvereinbarung als Aufgabenbereich nennt. Die Regelzuwendung beträgt 75.000 Euro bei drei und 100.000 Euro bei mehr als drei Kommunen, 50.000 Euro, wenn ausnahmsweise zwei Kommunen genügen; ein Gemeindeverwaltungsverband kann 150.000 Euro je Gemeinde erhalten. Die Rahmenvereinbarung 2021 tritt am 1. Dezember 2026 außer Kraft [Rahmenvereinbarung IKZ 2021].
- Umsatzsteuer: Die Lieferung von Wasser zählt nach § 2b Abs. 4 UStG zu den Tätigkeiten, die unabhängig von den übrigen Voraussetzungen der Umsatzbesteuerung unterliegen [BMF-Monatsbericht 04/2017]. Umlagen, die ein Wasserzweckverband nach der Abnahme seiner Mitgliedsgemeinden bemisst, sind Entgelt für Lieferungen an die Gemeinden; beliefert er die Haushalte direkt gegen Gebühr, sind Umlagen zur Deckung von Fehlbeträgen Entgelt von dritter Seite [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Für die Abwasserbeseitigung gelten die allgemeinen Kriterien des § 2b UStG, siehe die Arbeitshilfe.
- Vergabe: Überträgt eine Kommune die Aufgabe mit voller Zuständigkeit und ohne Vergütung für vertragliche Leistungen (Delegation), ist das interne Organisation und kein öffentlicher Auftrag [BT-Drs. 18/6281, S. 80]. Übernimmt eine Kommune dagegen nur die Betriebsführung der Kläranlage ihres Nachbarn gegen Kostenerstattung (Mandatierung), ist das ein Auftrag, der nur unter den Bedingungen des § 108 Abs. 6 GWB ausschreibungsfrei bleibt [§ 108 GWB].
Den Vergleich aller Formen zeigt die Übersicht Rechtsformen, die vergaberechtliche Prüfung die Arbeitshilfe Vergaberecht bei IKZ.
Welche neuen Kooperationen entstehen?
Neue Kooperationen entstehen vor allem dort, wo sich Anforderungen verschärfen oder kleine Einheiten an ihre Grenzen stoßen. Die Liste der vom Land geförderten IKZ-Projekte zeigt drei Schwerpunkte [Förderliste IKZ 2008–2026]:
- Klärschlamm: etwa ein Klärschlammbehandlungs- und -verwertungsverbund im Main-Kinzig-Kreis mit mehreren Kommunen und vier Abwasserverbänden (Bewilligung 11. Mai 2020), eine gemeinsame Klärschlammbehandlung der Abwasserverbände Oberhessen und Oberes Niddatal (4. Juni 2019) und ein Klärschlammprojekt mehrerer Odenwälder Abwasserverbände (4. Februar 2021).
- Abwasserbehandlung und -beseitigung: etwa in der Stadt Lauterbach mit Wartenberg (8. September 2020) oder zwischen Knüllwald, Homberg (Efze), Schwarzenborn und zwei Abwasserverbänden (1. Juni 2022).
- Wasserversorgung und Netzbetreuung: etwa die Wartung und Betreuung der Wasserverteilnetze zwischen Usingen und Neu-Anspach (5. Juni 2020) oder Kooperationen im Schwalm-Eder-Kreis.
Was gilt bei einer Gemeindefusion?
Bei einer Fusion müssen die Einrichtungen für Wasser und Abwasser neu geordnet werden. Der Leitfaden des Rechnungshofs schlägt vor, die bisherigen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinden mit Wirksamkeit des Zusammenschlusses zu je einer Einrichtung der neuen Gemeinde zusammenzufassen und entweder neue Gebührensatzungen zu einem Stichtag in Kraft zu setzen oder die bisherigen vorübergehend fortgelten zu lassen [Rechnungshof, Leitfaden Grenzänderung]. Unterschiedliche Gebührenhöhen sind politisch heikel und sollten früh offen besprochen werden, siehe Grenzänderungsvertrag.
Welche Kooperationen gibt es unterhalb des Zweckverbands?
Nicht jede Zusammenarbeit im Wasserbereich braucht einen Verband. In Betracht kommen auch kleinere Formen:
- Betriebsführung: Eine Kommune oder ein Verband übernimmt den technischen Betrieb einer Kläranlage oder eines Wasserwerks für den Nachbarn, der Eigentümer bleibt.
- Bereitschaftsdienst: Mehrere Kommunen organisieren gemeinsam Rufbereitschaft und Störungsbeseitigung, was gerade für kleine Netze die Personalplanung erleichtert.
- Labor und Überwachung: Probenahmen, Eigenkontrolle und Dokumentation werden gebündelt.
- Netzbetreuung: Wartung von Leitungen, Hydranten und Schiebern durch ein gemeinsames Team, wie es die Förderliste etwa für Usingen und Neu-Anspach verzeichnet [Förderliste IKZ 2008–2026].
Solche Kooperationen lassen sich mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung regeln. Sie sind oft ein guter erster Schritt, bevor über einen gemeinsamen Verband entschieden wird.
Jede Wasserkooperation braucht eine klare Abgrenzung der Verantwortung gegenüber den Aufsichtsbehörden für Gewässerschutz und Trinkwasser: Wer ist Betreiber im Sinne der wasserrechtlichen Erlaubnisse, und wer meldet Störungen? Diese Fragen gehören in jede Vereinbarung.
Rechtsgrundlagen und Belege
- § 108 GWB — Bundesministerium der JustizGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 108 Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeitgesetze-im-internet.de/gwb/__108.html · geprüft am 02.10.2026
- BT-Drs. 18/6281, S. 80 — Deutscher Bundestag, 2015Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG), Drucksache 18/6281, Begründung zu § 108 GWBdserver.bundestag.de/btd/18/062/1806281.pdf · geprüft am 02.10.2026
- Rahmenvereinbarung IKZ 2021 — Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 2021Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (Fassung vom 7. Dezember 2021)beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
- Rechnungshof, Leitfaden Grenzänderung — Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler KörperschaftenRegelungsbedarfe für einen Grenzänderungsvertrag (Leitfaden zur Vorbereitung einer Gemeindefusion)rechnungshof.hessen.de/sites/rechnungshof.hesse… · geprüft am 02.10.2026
- Förderliste IKZ 2008–2026 — Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 2026Geförderte IKZ-Projekte seit 2008 bis Juni 2026beratungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
- BMF-Monatsbericht 04/2017 — Bundesministerium der Finanzen, 2017Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (Monatsbericht April 2017)bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2017/… · geprüft am 02.10.2026
- OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022 — Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 2022Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit (S 7107 A - 005 St 110.2), veröffentlicht über beratungszentrum.hessen.deberatungszentrum.hessen.de/sites/beratungszentr… · geprüft am 02.10.2026
- RP Darmstadt, Zweckverbandsrecht — Regierungspräsidium DarmstadtZweckverbandsrechtrp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunale… · geprüft am 02.10.2026
Fragen aus der Praxis
Warum ist der Zweckverband im Wasserbereich so verbreitet?
Weil Anlagen und Netze teuer, langlebig und oft gemeindeübergreifend sind. Ein Zweckverband übernimmt die Aufgabe als eigene Körperschaft mit Personal, Vermögen und Gebühren; die Mitglieder sind dafür nicht mehr zuständig [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022].
Ist die Wasserlieferung eines Zweckverbands an seine Mitglieder umsatzsteuerpflichtig?
Die Wasserlieferung eines Zweckverbands an seine Mitglieder ist häufig umsatzsteuerpflichtig. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt nennt als Beispiel einen Wasserzweckverband, dessen nach der Abnahme bemessene Umlagen Entgelt für Wasserlieferungen an die Mitgliedsgemeinden sind [OFD Frankfurt, Vfg. 04.02.2022]. Zudem zählt die Wasserlieferung zu den Tätigkeiten, die nach § 2b Abs. 4 UStG stets unternehmerisch sein können [BMF-Monatsbericht 04/2017].
Was passiert mit Wasser- und Abwassereinrichtungen bei einer Fusion?
Der Leitfaden des Hessischen Rechnungshofs schlägt vor, die bisherigen Einrichtungen mit Wirksamkeit der Fusion zu je einer öffentlichen Einrichtung der neuen Gemeinde zusammenzufassen und die Gebührensatzungen zu regeln [Rechnungshof, Leitfaden Grenzänderung].
Zu dieser Seite
| Sachgebiet | Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Klärschlamm |
|---|---|
| Bearbeitung | Redaktion IKZ Hessen |
| Erstfassung | |
| Stand | |
| Fundstellen | 8 – oben aufgeführt |
| Zitierweise | Abwasser, Kläranlagen und Wasserversorgung gemeinsam. IKZ Hessen, . https://ikz-hessen.de/themen/abwasser-und-wasserversorgung |